Marrakesch-Vertrag: Bedeutsamer Schritt zur Umsetzung in der Europäischen Union

Anfang der Woche hat der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten) die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages in EU-Recht einstimmig beschlossen und formal verabschiedet.

Eine europäische Richtlinie mit anhängiger Verordnung etabliert ab sofort den rechtlichen Rahmen, um Bücher und Zeitschriften ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers barrierefrei aufzubereiten und blinden, seh- und lesebehinderten Menschen zugänglich zu machen – ob in analoger oder digitaler Form, innerhalb eines Mitgliedsstaats oder über nationale Grenzen hinweg.

„Endlich kommen wir dem Recht auf Bildung und der Linderung der Büchernot für weltweit mehr als 285 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen ein Stück näher“, freut sich DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Von der EU erwarten wir, dass jetzt die notwendigen Schritte unternommen werden, um den Marrakesch-Vertrag schnellstmöglich zu ratifizieren. Die Bundesregierung muss konstruktiv mit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und den Blindenbüchereien zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Umsetzung des Vertrages in nationales Recht zu gewährleisten. Dabei müssen urheberrechtliche Ausgleichszahlungen abgeschafft werden.“

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun ein Jahr Zeit, die europäischen Bestimmungen in ihre nationalen Urheberrechtsgesetze zu überführen. Bevor die Bestimmungen umgesetzt werden können, muss die EU den Marrakesch-Vertrag, einen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), ratifizieren.