Ratifizierung Marrakesch-Vertrag: Europäischer Gerichtshof bestätigt Alleinkompetenz der EU

Am 14. Februar hat der Europäische Gerichtshof ein Gutachten vorgelegt, das den Weg freimacht für eine zeitnahe Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages durch die Europäische Union (EU). Durch die Bestätigung ihrer Alleinkompetenz ist die EU ermächtigt, den Marrakesch-Vertrag im Namen ihrer Mitgliedsstaaten zu ratifizieren, so dass seine Regelungen automatisch in allen EU-Staaten Anwendung finden müssen. Damit geht ein jahrelanger Streit um die Ratifizierungskompetenz zu Ende (dbsv-direkt berichtete zuletzt am 11. Oktober 2016).

„Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und erwarten, dass die EU den Marrakesch-Vertrag nun zeitnah ratifiziert“, erklärt Professor Dr. Thomas Kahlisch, DBSV-Präsidiumsmitglied und stellvertretender Vorsitzender der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus). „Die deutsche Bundesregierung steht damit in der Pflicht, den Marrakesch-Vertrag in deutsches Recht zu überführen, und zwar ohne bürokratische Hürden und unzumutbare Ausnahmeregelungen. Der DBSV wird sich weiterhin dafür stark machen, den Literaturzugang blinder und sehbehinderter Menschen zu verbessern.“

Am 30. September 2016 ist der Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Das völkerrechtliche Übereinkommen, das vor mehr als drei Jahren verabschiedet wurde, legt Ausnahmeregelungen im Urheberrecht fest, um die Produktion und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Literatur zu erleichtern.