Sozialwahl 2017: Barrierefreie Unterlagen jetzt anfordern!

Nach sechs Jahren findet in diesem Jahr wieder die Sozialwahl statt. Bei den gesetzlichen Sozialversicherungen, also der Renten- und Unfallversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung, wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in die jeweiligen Parlamente. Dies sind die wichtigsten Gremien der sozialen Selbstverwaltung.

Die Sozialwahl 2017 ist barrierefrei – dazu hat der DBSV beigetragen. Für blinde und sehbehinderte Wähler wurden Stimmzettelschablonen und CDs produziert, auf denen der Umgang mit der Schablone erläutert wird.

Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl. In diesen Tagen erhalten die Wähler ihre Unterlagen automatisch per Post. Wer eine Wahlschablone benötigt, muss diese bei seiner Versicherung anfordern. Die Wahlfrist endet am 31. Mai 2017. Für Mitglieder der Barmer Ersatzkasse findet ein späterer Wahltermin statt.

Die Sozialwahl wird nicht bei allen Versicherungsträgern mit einer Wahlhandlung durchgeführt. Die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie der Ersatzkrankenkassen BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) und Betriebskrankenkasse RWE sind zur Wahl aufgerufen. Bei allen anderen Versicherungen finden so genannte Friedenswahlen statt. Hier stimmt die Anzahl der zu wählenden Plätze mit der Anzahl der Kandidaten überein, so dass sich eine Wahl mit Wahlhandlung erübrigt.

Mehr Infos zur Sozialwahl 2017 unter www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten