Bundestagswahl 2017 - Wie stehen die Parteien zum Blindengeld?

Blindsein ist in ganz Deutschland gleich. Der DBSV fordert deshalb seit vielen Jahren ein bundeseinheitliches Blindengeld. Sie möchten wissen, wie die Parteien dazu stehen? Die Aktionsplattform AbilityWatch hat nachgefragt - hier die Frage im Wortlaut:

Werden Sie sich nach der Wahl für bundeseinheitliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung einsetzen?

Menschen mit Behinderung, die keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sind auf andere finanzielle Nachteilsausgleiche angewiesen. Bewährt hat sich hier seit vielen Jahrzehnten z. B. das Blindengeld. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Länder, die immer wieder der Sparpolitik zum Opfer fällt. Inzwischen kann von einheitlichen Lebensverhältnissen in Deutschland bei blinden Menschen nicht mehr die Rede sein. Werden Sie sich nach der Wahl für eine bundeseinheitliche, gerechte Blindengeldlösung einsetzen, die auch die Belange von hochgradig sehbehinderten und von taubblinden Menschen berücksichtigt? Werden Sie sich für ein Bundesteilhabegeld einsetzen, das die Bedarfe aller Menschen mit Behinderung berücksichtigt?

Hier die Antworten der Parteien:

CDU

Das Blindengeld ist ein monatlicher Nachteilsausgleich für blinde Menschen. Dieser dient dazu, Ausgaben, die aufgrund der Behinderung entstehen, zu begleichen. Das Blindengeld ist nicht Teil der Eingliederungshilfe und des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), sondern eine freiwillige Leistung des einzelnen Bundeslandes. Die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland deshalb auch sehr unterschiedlich. Die Bundesländer zahlen Leistungsberechtigten Landesblindengeld. Blinde, die sich in einer stationären Einrichtung befinden, erhalten in der Regel 50 Prozent des Betrags.

Da das Blindengeld eine freiwillige Leistung der Länder ist, hat das neue BTHG auch keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Blindengeldes. Die durchschnittliche Blindengeldzahlung beträgt in den alten Bundesländern im Durchschnitt aktuell 441 Euro, in den neuen Bundesländern 324 Euro monatlich. Bei einer bundesweiten Angleichung gilt es zu bedenken, dass eine Angleichung der Höhe der Leistungen insbesondere für die Leistungsberechtigten (18 – 60 Jahre) in Nordrhein-Westfalen negative Auswirkungen haben könnte, wenn es hier nicht zu einer Angleichung nach oben kommen würde. Blinde von 18 bis 59 Jahren erhalten in Nordrhein- Westfalen 681,70 Euro monatlich, Blinde bis 17 Jahre 431,44 Euro monatlich, Blinde ab 60 Jahren 473 Euro monatlich und hochgradig Sehbehinderte ab 16 Jahren 77 Euro monatlich.

Zusätzlich zum Blindengeld wird Blindenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe gewährt und ist eine Leistung für als Blinde anerkannte Menschen. Für eine Leistungsgewährung muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die die Einkommens- und Vermögensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII sowie 82 und 90 SGB XII nicht überschreiten, d. h. nur bis 2.600 Euro ansparen sowie neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 808 Euro verdienen.

Auch Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin werden herangezogen. Außerdem werden das Landesblindengeld vollständig und Leistungen aus der Pflegeversicherung teilweise auf die Blindenhilfe angerechnet. Die Höhe der Blindenhilfe beträgt für blinde Menschen ab 18 Jahren: 681,75 Euro monatlich und für bis zu 17-Jährige 340,88 Euro monatlich (Stand: 2016).

CDU und CSU sehen zurzeit keinen Veränderungsbedarf bei den vorgenannten Regelungen zum Blindengeld bzw. der Blindenhilfe.

SPD

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz bereits deutlich verbessert. Die Person und ihre Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Daran wollen wir anknüpfen und die Teilhabeleistungen stetig weiterentwickeln. Das Bundesteilhabegesetz selbst hat mehrere Stufen des Inkrafttretens bis 2023, verbunden mit wissenschaftlichen Auswertungen und einer Begleitung durch den Gesetzgeber.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Aus unserer Sicht müssen Nachteile aufgrund einer Behinderung von der Gesellschaft ausgeglichen werden. Es ist unser Ziel, die finanziellen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen zu einem Bundesteilhabegeld zusammen zu fassen.

Die Linke

Ja: DIE LINKE fordert bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und einkommens- sowie vermögensunabhängige Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört auch eine Pauschale wie ein anrechnungsfreies Teilhabegeld. Dieses gleicht behinderungsbedingte Nachteile finanziell aus. Das ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammenfassen und personenbezogen ausgestalten. Das persönliche Budget soll ausgeweitet und insbesondere durch Pauschalierung vereinfacht werden. Leistungen, die die Nachteile der Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein, dass ein an der Bedürftigkeit ausgerichteter Nachteilsausgleich stattfindet. Die jeweils zuständigen Stellen sind zu diesem Zweck auskömmlich auszustatten.

Quelle: http://abilitywatch.de/2017/09/06/wahlpruefsteine/