Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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dbsv-direkt Nr. 19-08: Renate Reymann, Präsidentin des DBSV, über die UN-Konvention zum Schutz der Behindertenrechte

Von: Irene Klein

10.04.08

Als 20. Land ratifizierte Ecuador am Dienstag dieser Woche die Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die nunmehr am 3. Mai 2008 in Kraft treten kann. Um rechtsverbindlich zu werden, muss eine Konvention von mindestens 20 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Ist diese Mindestzahl erreicht, wird das Dokument 30 Tage später völkerrechtlich verbindlich.

In Deutschland ist die UN-Konvention damit allerdings noch nicht geltendes Recht. Deshalb fordert Renate Reymann, Präsidentin des DBSV, die Bundesregierung auf, das Ratifizierungsverfahren zügig einzuleiten: "Dieser Schritt ist mehr als überfällig, zumal Deutschland als einer der ersten Staaten vor mehr als einem Jahr die UN-Konvention unterzeichnet hat. Die Arbeit der Behindertenselbsthilfe kann erst nach der Ratifizierung richtig beginnen. Denn erst dann können wir uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die einzelnen Artikel umgesetzt werden und dass die politischen Entscheidungen und Maßnahmen die Inhalte der Konvention widerspiegeln. Und das ist enorm wichtig, weil wir trotz Behindertengleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland von einer Gleichstellung behinderter Menschen immer noch weit entfernt sind." Die UN-Konvention über die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen gilt als Meilenstein in der Geschichte der internationalen Behindertenbewegung. Als erster neuer Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts legt sie die Rechte der weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderungen fest. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon beglückwünschte die Staaten, die die Konvention bereits ratifiziert haben: "Konvention und Zusatzprotokoll wurzeln tief in der festen Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, die ungeheuere Missachtung behinderter Menschen und die erniedrigenden Praktiken zu beseitigen, die ihre Rechte und Würde verletzten. Dies ist ein großer historischer Augenblick in der Geschichte unseres Strebens, den universalen Menschenrechten für alle Menschen Geltung zu verschaffen."

Zwei Drittel aller Mitgliedstaaten der UN kennen keine rechtlichen Schutzmaßnahmen für behinderte Menschen, obwohl sie immerhin ein Zehntel der Weltbevölkerung ausmachen. Das Übereinkommen will gewährleisten, "dass Menschen mit Behinderungen die universalen Menschenrechte genießen wie alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren jeweiligen Gesellschaften auch". Staaten, die die Konvention ratifizieren, müssen Gesetze und andere Maßnahmen erlassen, um die Behindertenrechte zu verbessern und um Gesetze, Vorschriften und Praktiken abzuschaffen, die Behinderte diskriminieren. Die Vereinten Nationen werden am 12. Mai 2008 in New York im Saal der Generalversammlung zusammentreten, um gemeinsam mit Vertretern von Regierungen, UN-Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft das Inkrafttreten der Konvention zu würdigen.

 

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