Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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dbsv-direkt Nr. 02-12 Claudia Roth im Interview: Bündnis 90 / Die Grünen fordern Sofortprogramm für mehr barrierefreie Filme

Von: Irene Klein

09.01.12

Anfang Dezember haben die Regierungsfraktionen einen Antrag zur Ausweitung des barrierefreien Filmangebots gestellt („dbsv-direkt“ berichtete). Nun legen Bündnis 90 / Die Grünen nach und fordern ein Sofortprogramm. Im Interview erklärt Claudia Roth, Parteivorsitzende und Jurymitglied des Deutschen Hörfilmpreises seit 2011, wie die kulturelle Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen damit verbessert werden soll.

Frau Roth, warum geht Ihnen der Koalitionsantrag zur Ausweitung des barrierefreien Filmangebots nicht weit genug?
Zunächst einmal freue ich mich, dass die Regierungsfraktionen sich jetzt mit der Sache beschäftigen. Es gibt ja im Filmfördergesetz bereits ein Kriterium zur Förderung von Filmen mit Audiodeskription und ausführlicher Untertitelung. Doch das hat praktisch nichts gebracht – was wir auch aus Informationen, die der DBSV eingeholt hat, wissen. Die wichtigen Produzenten von Audiodeskriptionen konnten keine Hörfilmproduktion auf die Einführung dieses Förderkriteriums zurückführen. Das habe ich Kulturstaatsminister Bernd Neumann und Abgeordnetenkollegen von der Regierungsseite mitgeteilt und dabei auch angeboten, gemeinsam auf die Suche nach einer praktikablen Lösung zu gehen. Die Regierungsfraktionen stellen jetzt mit ihrem Antrag Verbesserungen beim barrierefreien Film in Aussicht und senden auch Signale, dass man tatsächlich mit der Opposition zusammenarbeiten möchte, um zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung zu kommen. Auch das finde ich positiv. In der Problembeschreibung sind wir schon ziemlich nahe beieinander. Bei den Lösungen würde ich mir wünschen, dass es ein bisschen konkreter wird. Denn vieles im Koalitionsantrag steht in der „Möglichkeitsform“. Und ich würde mir auch wünschen, dass es ein bisschen schneller geht und konkrete Maßnahmen nicht auf die nächste Novelle des Filmfördergesetzes verschoben werden. Sonst könnten wieder Jahre vergehen, bis sich etwas tut.

Welche Forderungen umfasst Ihr Antrag, um die kulturelle Teilhabe blinder und sehbehinderter, aber auch gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern?
Wir wollen ein Sofortprogramm „Barrierefreier Film“ von mindestens 250.000 Euro jährlich, um eine zeitnahe Ausweitung des Angebots zu gewährleisten. Das Programm soll solange laufen, bis gesetzliche Neuregelungen greifen. Mit einem solchen Programm wollen wir auch den Markt stimulieren. Denn ich bin guten Mutes, dass sich hier vieles selbst trägt, wenn es erst einmal ein breites und gut eingeführtes Repertoire von barrierefreien Filmen gibt. Außerdem wird ja ab Januar 2013 im Zuge der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ein Drittel des Rundfunkbeitrags auch für Gehörlose und Blinde fällig. Mit diesen Mitteln sollte die Finanzierung des barrierefreien Angebots auch der öffentlich-rechtlichen Anstalten erleichtert werden. Allerdings können wir als Bundespolitik hier nur werben und empfehlen – was wir gerne und engagiert tun. Ich möchte aber auch alle Betroffenen und Interessierten herzlich bitten, aktiv zu werden und den Rundfunkanstalten die Wichtigkeit des Anliegens zu verdeutlichen.

Das Sofortprogramm, das Sie vorschlagen, soll mindestens 250.000 Euro pro Jahr umfassen. Werden im Bundestag oft Anträge mit einem so geringen Finanzvolumen beraten?
Das ist ein Betrag, mit dem man erst einmal anfangen kann. Eine Audiodeskription für einen Film kostet durchschnittlich 5.000 Euro, eine Untertitelung ca. 1.000 Euro. Das ist wirklich überschaubar im Vergleich zu den sonstigen Kosten, die beim Film anfallen. Was die neu entstehenden Filme angeht, so fördert der Bund mit dem Deutschen Filmförderfond jährlich ca. 110 Filme, in der Projektförderung der Filmförderanstalt des Bundes sind es knapp 50 Filme. Mit dem Sofortprogramm könnten wir jährlich ca. 50 Filme als Hörfilme ausstatten oder ca. 40 Filme als Hörfilme plus Untertitelung. Das wäre doch schon einmal ein Angebot.

Das Bewusstsein für die Bedeutung von Hörfilmen ist auf Produzentenseite nach wie vor wenig ausgeprägt. Wie argumentieren Sie als Jurymitglied des Deutschen Hörfilmpreises gegen die Barrieren in den Köpfen?
Zunächst einmal von Rechten und vertraglichen Verpflichtungen her, etwa von der 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Diese Konvention verbrieft auch das Recht von Menschen mit Behinderung auf kulturelle Teilhabe. Barrierefreie Angebote im Film gehören ganz klar dazu. Das gilt es nun auch zu verwirklichen. Meine Argumente sind aber auch ganz pragmatisch, zum Beispiel die Anregung, sich einfach einmal einen Hörfilm anzugucken, um sich von dem faszinieren zu lassen, was möglich ist. Und auch mit Blick auf die Nachfrage bin ich optimistisch. Rund 1,5 Millionen hör- bzw. sehgeschädigte Menschen, das ist doch eine nicht zu übersehende Zielgruppe – weder für die Filmproduzenten noch für eine engagierte Kulturpolitik, die Hürden abbauen und Teilhabe ermöglichen will.

Die Fragen stellte Irene Klein.

Deutscher Hörfilmpreis 2012
Der Deutsche Hörfilmpreis feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Die festliche Preisverleihung findet am 27. März in Berlin im historischen Atrium der Deutschen Bank Unter den Linden statt. Schirmherrin ist bereits zum vierten Mal die Schauspielerin Christine Neubauer.
Mehr Infos unter  Externer Link www.deutscher-hoerfilmpreis.de

 

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