Sie sind hier: Startseite > DBSV > Aktuelles > Detailansicht Nachrichten
28.01.10
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen.
"Die UN-Konvention gilt bereits seit dem vergangenen Frühjahr", erklärte Riedel. "Die Bundesländer haben nun zügig die Forderungen der UN-Konvention in ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umzusetzen." Gefordert sei ein inklusives Schulsystem, so Riedel, der auch Mitglied des UN-Ausschusses für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Genf ist. Das bedeute die Aufnahme des Kindes mit Behinderung in die Regelschule, wobei die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Mit der Anpassung ihrer Schulgesetze lassen sich die Bundesländer jedoch Zeit. Einige versuchen sogar, die Konvention zu unterlaufen. Und dies obwohl Deutschland in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt: Mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent ist Deutschland Schlusslicht in Europa.
SoVD-Präsident Adolf Bauer betonte: "Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, wenn Bund und Länder nicht zielgerichtet und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um inklusive Bildung zu verwirklichen." Zudem verbiete das Gutachten den Ländern, sich auf leere Kassen zu berufen. Hier seien nötigenfalls Umschichtungen vorzunehmen, so Bauer.
"Eine Zuweisung zur Sonderschule gegen ihren erklärten Willen müssen Kinder und ihre Eltern schon jetzt nicht mehr dulden", auf diese Feststellungen des Gutachtens wies Dr. Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" nachdrücklich hin. "Eltern haben nunmehr juristische Argumente zur Hand, wonach ihre Kinder Anspruch auf Zugang zur Allgemeinen Schule haben", so Dawletschin-Linder.
DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßt die deutliche Sprache des heute vorgestellten Rechtsgutachtens: "Mit diesem Gutachten kommen wir auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem einen wichtigen Schritt voran. Blinde und sehbehinderte Schüler haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Wir brauchen an erster Stelle mehr qualifizierte Blinden- und Sehbehindertenlehrer und gut aufbereitete Schulbücher und Lehrmedien. Es ist noch ein langer Weg, bis dies für alle Schüler mit Seheinschränkung gewährleistet ist. Deshalb fordern wir das Recht der Eltern, den besten Schulort für ihr Kind wählen zu können. Wer selbstbestimmt leben möchte, braucht Alternativen."