Sie sind hier:Startseite >DBSV >Aktuelles > Detailansicht Nachrichten
19.08.10
In zweiter Lesung hat der Thüringer Landtag heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes verabschiedet. Es war nur noch eine politische Formalie, denn bereits seit 1. Juli dieses Jahres erhalten blinde Menschen in Thüringen monatlich 270 Euro statt bisher 220 Euro Blindengeld. Die Erhöhung um 50 Euro ist der Erfolg der „Schlusslichtkampagne“ des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen (BSVT). Während des Landtagswahlkampfs im vergangenen Jahr hatte der Verband öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass in Thüringen bundesweit das niedrigste Blindengeld gezahlt wird, und daraus die Forderung abgeleitet, den Nachteilsausgleich zu erhöhen.
Reiner Spring, Landesvorsitzender des BSVT, begrüßt die Blindengelderhöhung und freut sich, dass namentlich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) Wort gehalten hat. Noch als Sozialministerin hatte sie sich vor den Landtagswahlen dafür ausgesprochen, das Blindengeld um 50 Euro pro Monat anzuheben. „Trotzdem kann die Erhöhung nicht darüber hinwegtäuschen, dass 270 Euro nicht ausreichen, um blinden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, erklärt Spring. „Zweifelsohne ist die neue Landesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Aber wir sind noch sehr weit entfernt von einem auskömmlichen Betrag, den wir entsprechend der Blindenhilfe mit 608,96 Euro beziffern.“
Auch DBSV-Präsidentin Renate Reymann wertet den Thüringer Blindengeldbeschluss als positives Signal: „Ausgerechnet dort, wo wir in den Jahren 2006 / 2007 mit der Abschaffung des Blindengeldes ein schwarzes Kapitel der Sozialgeschichte erleben mussten, kommt es jetzt zur Trendwende. Thüringen zeigt, dass wir gewichtige Argumente für einen angemessenen Nachteilsausgleich haben und dass der Protest der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe enormen Druck entfalten kann. Vor diesem Hintergrund appelliere ich dringend an die schleswig-holsteinische Landesregierung, von der geplanten Halbierung des dortigen Blindengeldes Abstand zu nehmen. Damit die rote Laterne nicht in den Norden der Republik zieht, müssen wir – wie seinerzeit in Erfurt – auch in Kiel wieder auf die Straße. Lassen Sie uns am 16. Oktober gemeinsam gegen diesen radikalen Sparkurs zulasten sozial schwacher und benachteiligter Menschen demonstrieren!“
Mehr Infos zur Blindengeld-Demo am 16. Oktober in Kiel:
Geschäftsstelle des BSVSH, Memelstr. 4, 23554 Lübeck, Michael Meier oder Anja Schliewe, Tel.: 04 51 / 40 85 08-0, Fax: 04 51 / 40 75 55, E-Mail: info(at)bsvsh.org;
Ulf Dollerschell, BSVSH-Vorstand, Tel.: 0 45 22 / 764 92 66, Mobil: 01 75 / 338 26 82;
Detlef Böhning, BSVSH-Vorstand, E-Mail: detlef.boehning(at)bsvsh.org;
www.bsvsh.org