Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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dbsv-direkt Nr. 38-10 Kritik an Reiseeinschränkungen für Führhundhalter

Von: Inka Senkbeil

07.07.10

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, haben aktuell die Benachteiligungen blinder und sehbehinderter Menschen bei Reisen kritisiert. Hierbei beziehen Sie sich vor allem auf das Recht auf die  Mitnahme von Führ- und Begleithunden in Bahn oder Flugzeug, die gesetzlich verankert ist, aber dennoch oftmals verweigert wird. Experten des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV) hatten sich im Vorfeld während der ILA Berlin, der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung auf dem Flughafen Schönefeld, bei der von Hubert Hüppe organisierten Fachkonferenz „All inclusive - ökonomische Chancen im Luftverkehr für alle“ beteiligt. Hier konnten sie die Interessen des DBSV zum Thema einbringen und generell auf die speziellen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Reisender aufmerksam machen. In der gemeinsam herausgegebenen Presseerklärung von Hubert Hüppe und Christine Lüders heißt es nun:

„Immer wieder erfahren wir von Fällen, in denen blinden und sehbehinderten Menschen die Begleitung durch Führhunde verweigert wird. Diese Menschen spüren dies insbesondere in der jetzt beginnenden Reisesaison, trotz klarer Rechtslage und eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse“, sagten Lüders und Hüppe nach einem Treffen am Dienstag in Berlin.

Die EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität aus dem Jahre 2008 sehe entsprechende Vorkehrungen für Begleithunde vor, zum Beispiel die kostenlose Beförderung in der Kabine. Auch die EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die im Herbst 2007 in Kraft getreten ist, enthalte einen Anspruch auf Beförderung von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Leiterin der ADS, Christine Lüders, sowie der Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, betonten: „Blinde und sehbehinderte Menschen müssen immer wieder darum kämpfen, ihren Blindenführhund mitzunehmen. Dabei haben etliche Studien belegt und auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass grundsätzlich keine medizinisch-hygienischen Bedenken gegen die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden etwa in Lebensmittelmärkten, in Arztpraxen oder Museen durchgreifen. Die entsprechenden Stellen sind gefordert, sich endlich an diese klaren Fakten zu halten.“

Der DBSV begrüßt diesen Einsatz für die Belange blinder und sehbehinderter Reisender. Für Renate Kokartis, Leiterin des Arbeitskreises Führhundhalter beim DBSV, ist die Presseerklärung ein wichtiges Signal: „Die Mitnahme unseres Führhundes ist notwendig, da wir ohne ihn in unserer Mobilität eingeschränkt sind. Wir hoffen, dass durch diesen Appell die Verkehrsbetriebe (Bus-, Bahn- und Fluggesellschaften) die gesetzlich verankerten Regelungen bei der Mitnahme von Führhunden endlich umsetzen. Inwieweit der Aufruf auch Supermarkt-Betreiber oder ärztliche Direktoren von Krankenhäusern erreicht, bleibt abzuwarten. Immerhin haben wir bei unseren Interessenvertretern auf Bundesebene, Frau Lüders und Herrn Hüppe, bereits ein offenes Ohr gefunden.“


Näheres zur Antidiskriminierungsstelle:  Externer Link www.antidiskriminierungsstelle.de

Näheres zum Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:  Externer Link www.behindertenbeauftragter.de

Näheres zum Arbeitskreis Führhundhalter im DBSV auf der DBSV-Webseite

 

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