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16.08.10
Dass die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, ist das eine. Das andere ist, dass sie selbstverständlich angewandt wird und mit ihrem inklusiven Ansatz das gesellschaftliche Denken verändert. Um aus der BRK gelebte Wirklichkeit zu machen, wird derzeit auf Bundesebene ein Aktionsplan zu ihrer Umsetzung erarbeitet, der als erster Entwurf Ende des Jahres der Bundesregierung vorgelegt werden soll.
Wie bei den Verhandlungen über die BRK bei den Vereinten Nationen in New York wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auch bei diesem Prozess groß geschrieben. Das klingt ganz einfach, erweist sich in der Praxis jedoch immer wieder als schwierig, wie zuletzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren musste. Dessen Vertreter hatten für den Umsetzungsprozess ein Motto entwickelt: „Mit Dir zum Wir. UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben.“ Beim so genannten „Visionen-Kongress“, zu dem das BMAS und der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe eingeladen hatten, wurde dieses Motto samt Logo vorgestellt. Doch die Behindertenverbände zeigten sich wenig erfreut. „Völlig im Widerspruch zur Konvention wurden die Betroffenen nicht einbezogen. Außerdem zeugt der Slogan von einem antiquierten Verständnis von Behinderung“, so H.-Günter Heiden, Sprecher der Initiative „Netzwerk Artikel 3“.
Das Netzwerk hat deshalb einen Wettbewerb zur Entwicklung eines „Schattenmottos“ gestartet, den auch der DBSV und andere Verbände unterstützen. Das alternative Motto soll das menschenrechtliche Modell der BRK wiedergeben, um die Bewusstseinsbildung in die richtige Richtung zu lenken. Vorschläge nimmt das Netzwerk bis zum 30. August entgegen (E-Mail: HGH(at)nw3.de, Fax: 030 / 436 44 42). Über die Einsendungen berät eine Jury aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates und Persönlichkeiten aus der Politik. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat ihre Jury-Teilnahme bereits zugesagt und scheint damit offen für ein gemeinsames Motto.