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Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention - BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert.
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben eine
Übersetzung der BRK abgestimmt.
Da die amtliche Übersetzung weitgehend ohne Beteiligung der Betroffenen erstellt wurde und einige gravierende Fehler enthält, hat das Netzwerk Artikel 3 e. V. eine
Schattenübersetzung der BRK erarbeitet (auch als rtf-Datei verfügbar).
Die
Staatliche Koordinierungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist mit der Umsetzung der BRK beauftragt und hat dazu unter anderem den
Inklusionsbeirat gebildet
Hier finden Sie den Themenschwerpunkt zur BRK des DBSV-Verbandsmagazins "Gegenwart" (wählen Sie Ausgabe 05/2010 und dann im Inhaltsverzeichnis "Thema: UN-Konvention")
Den vollständigen Text der BRK (Deutsch und Englisch) gibt es auf DAISY-CD. Bestellungen für fünf Euro beim DVBS, Tel.: 0 64 21 / 9 48 88-0, E-Mail: info(at)dvbs-online.de
Hier finden Sie die
Forderungen des Deutschen Behindertenrates für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (als barrierefreies PDF-Dokument)
Hier finden Sie den
Bundestagsantrag "Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Nationaler Aktionsplan als Leitlinie" vom 23. Februar 2011, aus dem die Position der Regierungsfraktionen deutlich wird.
Hier finden Sie das
Handbuch der Vereinten Nationen für Parlamentarier zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages als nicht barrierefreies PDF-Dokument.