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Kurzfassung eines Vortrages von Prof. Dr. Felix Welti
Bericht einer Arbeitsgruppe, moderiert von Prof. Felix Welti und Andreas Bethke
(nicht autorisierte Kurzfassung eines Vortrages von Prof. Dr. Felix Welti bei der Fachtagung "Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) auf die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen" vom 11. bis 13. März 2010)
Man sollte nicht glauben: Das Recht ist da und wird jetzt eingehalten. So einfach ist es nicht. Vielmehr ist die Umsetzung der BRK ein Prozess, an dem viele beteiligt sind. Voraussetzung ist zunächst, dass Klarheit über Ziele und Prioritäten geschaffen wird. Es ist nicht sinnvoll, alle Forderungen, die man hat, nunmehr mit Hilfe der BRK zu begründen und diese damit zu überfrachten. Die BRK konkretisiert bestehende Menschenrechte. Das deutsche Recht ist im Lichte der BRK auszulegen. Die geltenden Rechtsnormen in Deutschland sind jedoch schon auf höchsten Niveau. Defizitär ist eigentlich nur die Umsetzung; vor allem dort also muss die BRK Beachtung finden.
Es kann nicht sein, dass "Fortschritt" lediglich in der Bildung neuer Begriffe besteht. Die Diskussion über die Begriffe "Integration/Inklusion" hat zweifellos fachlichen Wert. In rechtlichen Streitigkeiten jedoch ist damit nicht viel zu gewinnen. Ebenso ist der in § 2 SGB IX formulierte Behindertenbegiff hinreichend frei, so dass er der Lösung rechtlicher Fragen bei der Umsetzung der BRK nicht im Wege steht.
Zentrale Forderungen der BRK sind 1. Angemessene Vorkehrungen, 2. Zugänglichkeit.
Zu 1.: Man kann bereits die geltenden Gesetze in dieser Richtung interpretieren. Somit lassen sich individuelle Anpassungen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnung einfordern.
Zu 2.: Den Begriff "Zugänglichkeit" halte ich für umfassender, und damit für besser als "Barrierefreiheit". Es geht um die Gestaltung von Infrastrukturen. Es geht nicht nur um Rampen für Rollstuhlfahrer, sondern um berechtigte Interesse verschiedenster Gruppen. Zugänglichkeit ist auch in den Bereichen Gesundheitswesen und Verwaltungsverfahren einzufordern. Es sollte darauf geachtet werden, dass zwischen technischen Hilfsmitteln und Dienstleistungen differenziert wird. Die Gewährleistungsrechte der BRK begründen keine Leistungsansprüche. Die Auseinandersetzungen um das Blindengeld müssen deshalb mit anderen Argumenten geführt werden. Überhaupt sollte vermieden werden, mit der BRK Illusionen zu wecken und Enttäuschungen zu produzieren.
Die Umsetzung der BRK wird ein langer Weg sein. Die Beteiligungsinstrumente müssen stärker als bisher genutzt werden. Über den DBR hinaus müssen die Kräfte gebündelt werden. Die allgemeine Öffentlichkeit muss angesprochen werden. Es gilt, die Medien zu erreichen, allerdings nicht mit Jammern und mit Forderungen, sondern mit konstruktiven Vorschlägen. Dies dürfte auch effizienter sein als die Inanspruchnahme der Gerichte. Die BRK bietet Profilierungsfelder für die in der Politik und in der Wirtschaft verantwortlich Tätigen. Diese Felder gilt es anzusprechen. Ein Beispiel ist der Umgang mit technischem Fortschritt: Design kann ausgrenzen. Universal design hingegen schafft Vorteile für alle, nicht nur für behinderte Menschen. Ein Hand in Hand Gehen mit Senioren- und Familienverbänden ist angezeigt. Weitere Felder: Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen, Gesundheitswirtschaft (hier ist die Zugänglichkeit ein Wachstumsfaktor). Es gibt neue Tätigkeitsfelder für Wissenschaftler (Rechtswissenschaft, Reha-Wissenschaft, Medizin, Pädagogik), wo die Forschungsförderung Impulse geben könnte. Weitere Felder: Ausbildung von Fachkräften im sozialen Bereich. Die Lage der Studenten mit Behinderungen ist zu verbessern. Ein gesellschaftlich schwieriges Thema ist die Tendenz, dass die Zugänglichkeit zu Gesundheitsleistungen zunehmend an finanzielle Eigenleistungen gebunden ist.
Man sollte sich bewußt sein, dass die Verwaltung in nicht unerheblicher Weise ein Eigenleben unabhängig von politischer Steuerung führt. Aber gerade die von Verwaltungen getroffenen Entscheidungen haben nachhaltige Wirkungen. Es ist wichtig, die dort geltenden fachlichen Standards zu beeinflussen.
In der Rechtsprechung mahlen die Mühlen langsam. Insbesondere die Sozialgerichte sind arbeitsmäßig überfordert und leisten nicht viel mehr als Routine. Neuerungen lassen sich nur durchsetzen, wenn man auf bestehende Rechte Bezug nimmt. Versuche einer strategischen Nutzung des Gerichtswegs haben bisher kaum etwas erbracht. Pilotverfahren scheitern leicht daran, dass der betreffende Kläger die Belastungen nicht durchsteht. Wichtig ist deshalb die Möglichkeit der Prozeßstandschaft durch einen Interessenverband. Da solche Verfahren viel Geld kosten, wäre es sinnvoll, wenn die Verbände die erforderlichen Mittel gemeinsam aufbringen würden.
Wichtig ist auch die internationale Arbeit: Die Berichte der Vertragsstaaten sollten ausgewertet werden; positive Beispiele für gelungene Teilhabe sollten übernommen werden. Zu den Zielen der internationalen Arbeit gehört auch, die Forderungen der BRK in verbindliches europäisches Recht umzuwandeln, und zwar sowohl im verfahrensrechtlichen als auch im materiellrechtlichen Bereich.
Blick in die Zukunft: In Krisenzeiten haben Minderheiten meist schlechte Karten. Schon häufen sich die Ausfälle gegen Migranten. Diskriminierungen, die die Menschenwürde verletzen, sind gegenüber behinderten Menschen noch relativ selten. Es gilt aber, wachsam zu sein. Die BRK fordert die Stärkung des Bewusstseins im Hinblick auf den Wert der Menschenrechte. An dieser Bewusstseinsstärkung muss gearbeitet werden.
(Bericht einer Arbeitsgruppe, moderiert von Prof. Felix Welti und Andreas Bethke, bei der Fachtagung "Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) auf die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen" vom 11. bis 13. März 2010)
Die AG beschäftigte sich mit Umsetzungsstrategien zu Aspekten der politischen, der rechtlichen und der Öffentlichkeitsarbeit, zu Fragen der Alleinstellung und der Zusammenarbeit, zu möglichen Katalysatoren und Hemmnissen.
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In der AG herrscht Einigkeit darüber, dass die BRK eine positiv besetzte Plattform bietet, um mit anderen gesellschaftlichen Akteuren ins Gespräch über die Lebenssituation behinderter Menschen zu kommen. Sie ist damit für die politische Arbeit auf allen Ebenen sehr wichtig. Voraussetzung ist, dass die Blinden- und Sehbehindertenorganisationen sich zu ihren Grundlagen bekennen und diese auch selbst umsetzen. Im Zentrum steht dabei der „inklusive Ansatz“, „die Gesellschaft für alle“. Es werden deshalb empfohlen: ein entsprechendes Bekenntnis mit Forderungen nach außen und eigenen Aktionsplänen zur internen Umsetzung. Materiellrechtlich bietet die BRK eher wenig Neues. Sie stärkt das Diskriminierungsverbot durch individuell verlangbare „angemessene Vorkehrungen“ (Art. 5), sie formuliert das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule (Art. 24) und niemand kann mehr in Wohnformen gezwungen werden (Art. 19). Leistungsgesetze kann sie allerdings nur indirekt stützen, wobei sie zum Beispiel als Rückschrittsverbot ausgelegt werden kann (Art. 4). Unabhängig davon beginnt sie bereits erhebliche politische und gesellschaftliche Wirkung zu entfalten: in der Bildungsdebatte (Recht auf Lernortwahl), bei der Reform der Eingliederungshilfe (Einführung Personenzentrierung), in ersten Aktionsplänen im Bund, in Ländern und Kommunen, beim Recht auf internationalen Austausch von Hörbüchern (Art 30.3), auch privatrechtlich durch das Diskriminierungsverbot. Diese Wirkung verändert die Lebenssituation blinder und sehbehinderter Menschen und muss deshalb von ihnen mitgestaltet werden. Die AG 4 beschreibt dafür einen Baukasten möglicher Werkzeuge, die der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Verfügung stehen, wobei die in den themenbezogenen Arbeitsgruppen 1 bis 3 erarbeiteten Ziele dann diesen Werkzeugen zuzuordnen sind, sie nennt aber auch eigene Forderungen, die von den AG-Teilnehmern eingebracht wurden, und beschreibt einige Werkzeuge eigener Qualität.
Als Basis erscheint ein Kommunikationskonzept nach innen erforderlich. Elemente:
Stichworte dazu: Was ist die BRK, was bringt sie, wie ist sie umsetzbar?
Was sind die echten Neuerungen, die Grenzen, die Wirkungen, die Einmischmöglichkeiten?
Es braucht weiter einen eigenen Aktionsplan für den Verband, die Landesvereine, die Fachorganisationen und die Einrichtungen mit Verfahrensfestlegungen, Zielen, Maßnahmen und Überprüfung.
Elemente:
Zur Umsetzung wird eine BRK-Steuerungsgruppe und ein BRK-Kompetenznetzwerk, ähnlich der Task Force und dem Blindengeldnetzwerk nach der Osteroder Tagung, empfohlen. Kern des Netzwerks sollten auch diesmal die Tagungsteilnehmer sein, die Steuerung ist zu entwickeln.
Es ist über eine Kampagne (ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden) nachzudenken. Mögliche Elemente:
Es gibt ein Forschungsdefizit zur Lebenswirklichkeit behinderter Menschen. Insbesondere in der Rechtswissenschaft ist die Behindertenthematik unterrepräsentiert. Erforderlich ist eine Zusammenschau von Forschungsprojekten mit Behinderten- und BRK-Bezug. Positivbeispiel: Evaluation Kommunale Teilhabeplanung durch die Hochschule Siegen in einer bayer. Kommune. Zu fordern/zu schaffen sind deshalb:
Laut BRK sind bei ihrer Umsetzung zu beteiligen: Behinderte Menschen und die sie vertretenden Organisationen. Das ist auf allen Ebenen einzufordern. Behindertenbeauftragte reichen nicht aus.
Es ist unsere Alleinstellung, die Selbstvertretung blinder und sehbehinderter Menschen einzubringen. Dafür muss das BRK-Netzwerk die notwendige Fachlichkeit schaffen.
Die BRK bietet die Möglichkeit, erfordert aber auch das Zusammengehen zu Bündnissen. Als Partner kommen dafür in Betracht:
Die Bündnisse sind einzugehen:
Handlungsmöglichkeiten ergeben sich auf allen Ebenen, von der Kommune bis zum Bund. Ansatzpunkte können sein:
Als einige der Haupthemmnisse bei der Umsetzung der BRK werden identifiziert und sind zu überwinden:
Es gilt vor allem, bereits geltendes Recht besser umzusetzen. Einflussmöglichkeiten:
Wie? Zu fordern ist weniger das Umkrempeln des deutschen Rechts, sondern seine (neue) Betrachtung im Lichte der BRK. Wichtige Aspekte dabei: Barrierefreiheit und Zumutbarkeit.
Womit? Als Mittel sind die bereits stattfindenden Rechtsvertretungen zu nutzen, Prozessstandschaft und Verbandsklagen verstärkt zu prüfen und ggf. die neuen Möglichkeiten der internationalen Rechtswege zu verfolgen.
Wer? Mit Hilfe der rbm kann dieser Weg kompetent und verstärkt verfolgt werden, begleitet von den Fachgremien: gemeinsamer Arbeitskreis Rechtspolitik sowie Arbeitskreis Nachteilsausgleiche.
Empfohlen wird aber eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit mit Partnern, wie DIMR, BKB, Hochschulen (Beispiel: Prof. Welti) und anderen sozialrechtlich aktiven Verbänden.
Was? Als Ansatzpunkte für erste Initiativen könnten geprüft werden:
Neue Wege bieten hier die Berichtspflicht der Bundesregierung an die UN (2011 und dann alle 4 Jahre) mit der Möglichkeit, ergänzende Schattenberichte durch die Verbände abzugeben und eines beginnenden internationalen Benchmarks, sowie internationale Beschwerde- und Klagewege, sofern die nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind.
Verstärkt zu achten ist aber auch - in Kooperation mit internationalen Partnerverbänden - auf die Europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unterstützt werden sollte deshalb insbesondere die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Bei bestehenden Richtlinien, z.B. Eisenbahn- oder Flugrechterichtlinie, können Verstöße gesammelt und bekämpft werden.
Schluss:
Die BRK trägt dazu bei, das Selbstbild behinderter Menschen zu verändern. Sie müssen sich nicht mehr als Bittsteller empfinden, sie können als mit allen Rechten ausgestattete Bürger ihre volle Teilhabe fordern.