Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Umsetzung der BRK im Bereich Bildung

Aus der Arbeitsgruppe, moderiert von Christiane Möller und Reiner Delgado, bei der Fachtagung "Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) auf die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen" vom 11. bis 13. März 2010:

Prioritäten in der BRK-Umsetzung im Bildungsbereich

Die AG schlägt vor, in der bildungspolitischen Diskussion schwerpunktmäßig folgende drei Punkte zu betonen

1. Die diskriminierungsfreie Teilhabe an einem hochwertigen Bildungssystem ist ein Individualanspruch den jede Person hat. Im Einzelnen gehört dazu:

  • Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) sowie lebenspraktischen fähigkeiten (LPF)
  • Ausstattung mit den erforderlichen Hilfsmitteln und Einweisung in deren Gebrauch
  • Versorgung mit Lehr- und Lernmedien in gleichem Umfang, gleicher Qualität und zeitgleich wie sie allen Lernenden zur Verfügung stehen
  • spezielle Förderung und beratung durch Fachkräfte
  • Beratung durch Gleichbetroffene, Pear Councelling
  • Unterricht in Brailleschrift und der Behinderung angemessenen Arbeitstechniken
  • Förderung in sozialen Kompetenzen
  • Herstellung von Chancengleichheit für blinde und sehbehinderte Lernende im Bildungssystem

2. Die Qualifizierung des Personals muss gesichert sein: in Kommunikationsformen, Brailleschrift, Medien, Didaktik, Alltagsfertigkeiten, soziale Bildung

  • Es sollte auch vermehrt selbst betroffene Rehalehrer geben

3. Blinden und sehbehinderten Lernenden ist unabhängige Beratung und Diagnostik anzubieten, um die möglichen Bildungsangebote neutral ermitteln zu können.

 

Weitere Forderungen und Anmerkungen der AG:

  • zu fordern ist Zugang und Zugänglichkeit aller Bildungsangebote
  • Zugang zu Bildung - im lebenslangen Lernen - ist auch Zugänglichkeit von Information
  • Weiterbildung ist wichtiger denn je, desto wichtiger ist Zugang für behinderte Menschen zur Weiterbildung
  • Der Mehraufwand bei Master- und Promonotionsstudium muss finanziert werden
  • Bildung muss für behinderte Menschen grundsätzlich ohne persönliche Mehrkosten sein
  • Das Instrument der Schulinspektion könnte für die Umsetzung der BRK genutzt werden
  • Die BRK ist auch der Anspruch an Spezialeinrichtungen, sich weiterzuentwickeln. Auch diese Spezialschulen sind verpflichtet, die BRK umzusetzen.
  • Die AG schlägt vor, einen "Best Practice Pool BRK" zu schaffen, in dem Erfolge der politischen Arbeit mit der BRK gesammelt werden.
  • Es könnte eine feste Rubrik "BRK-Umsetzung" in den Verbandsmedien geben.
  • Das Wahlrecht zwischen allgemeiner und Sonderschule ist weiterhin eine wichtige der Forderung Selbsthilfe aber z. Z. nicht prioritär
  • In der nächsten Zeit ist die Mitarbeit an Schulgesetzen der Länder wichtig. Dazu sollte ein Eckpunktepapier entwickelt werden.

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