(nicht autorisierte Kurzfassung eines Vortrages von Herrn Dr. Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin, bei der Fachtagung "Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) auf die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen" vom 11. bis 13. März 2010)
Das DIMR ist keine staatliche Organisation, es ist auch nicht für die Umsetzung der BRK verantwortlich. Es ist vielmehr eine Monitoringstelle, und dazu ist es wie folgt gekommen: Das DIMR wurde 2001 gegründet auf Grund eines von allen Parteien getragenen Bundestagsbeschlusses. Hintergrund war u.a. der im Vortrag von Dr. Demmel schon erwähnte "Zivilpakt". Das Institut sollte auf seinem Gebiet eine Spezialkompetenz entwickeln, sollte Studien durchführen und der Politik zur Beratung zur Verfügung stehen. Für seine Arbeit setzt sich das Institut programmatisch Schwerpunkte, wobei auf die große Breite der Anliegen der Betroffenen geachtet wird. Für die BRK gilt, dass sich der Schutz vor Diskriminierung wie ein roter Faden durch alle Artikel zieht. Das gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Verweigerung angemessener Vorkehrungen eine Diskriminierung darstellt. Was kann die Monitoringstelle tun? Sie beobachtet die Beachtung der BRK bei Gesetzgebungsvorhaben, bei Förderprogrammen und in Einzelfällen. Allerdings kann sie die Einzelfallbeschwerden nicht bearbeiten (und für Abhilfe sorgen). Sie nimmt diese aber zur Kenntnis. Sie nimmt Entwicklungen wahr und sorgt für Transparenz und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Sie will auf den von der Bundesregierung zu erstellenden Bericht Einfluss nehmen und darauf hinwirken, dass es zu einer koordinierten Stellungnahme mit schlagkräftigen Aussagen im Sinne der Betroffenen kommt. Auf internationaler Ebene nimmt sie an den Sitzungen einer Fachausschusses teil.