Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) auf der Ebene der Bundesländer - Überblick und Beispiele

 

(nicht autorisierte Kurzfassung eines Vortrages von Karl Finke bei der Fachtagung "Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) auf die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen" vom 11. bis 13. März 2010)

Die BRK verlangt inklusive Systeme. Dass diese geschaffen werden, entspricht, wie Befragungen ergeben haben, dem Mehrheitswillen in der Bevölkerung. Was ist zu tun? Eigenständige Grundlebensformen schaffen, dezentrierte Wohnformen bereithalten, Konversionsprojekte für große Einrichtungen in Angriff nehmen, und vor allen: den Dialog mit den behinderten Menschen führen. Da die BRK nicht nur ein Handeln auf Bundesebene verlangt, sondern auch Konzepte in den Bundesländern, sind die Landesbeauftragten, egal ob sie sich als Vertreter der Landesregierung oder als Interessenvertreter der Behinderten verstehen, zu einem koordinierten Vorgehen aufgerufen. Ein Grundsatzprogramm für alle umfasst folgende Ziele:

  1. Inklusive Bildung von der KiTa bis zur Erwachsenenbildung,
  2. Eigenständiges Wohnen und Barrierefreiheit,
  3. Inklusive Arbeitswelt,
  4. Mitsprache.

Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir Motor sein und Kräfte bündeln. In den Beiräten bei den Ländern und bei den Kommunen müssen behinderte Menschen stärker vertreten sein.
 

 

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