Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Grundsatzprogramm

Vorwort

Mit dem vorliegenden Grundsatzprogramm will der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) - Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland - seine Ziele und Aufgaben

  • den Blinden und Sehbehinderten in Deutschland,
  • den für Blinde und Sehbehinderte tätigen Menschen,
  • den Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft,
  • der interessierten Öffentlichkeit
  • und insbesondere seinen Freunden und Förderern

vorstellen.

Mit diesem Grundsatzprogramm stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft und geben Orientierung für ein gemeinsames Handeln aller Mitgliedsorganisationen des DBSV.

1. Blinde und Sehbehinderte in Deutschland

Unsere Welt ist eine Welt der Sehenden, wenn man bedenkt, dass ca. 80 Prozent aller Wahrnehmungen mit dem Auge aufgenommen werden. Entsprechend einschneidend sind die Konsequenzen für Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sehen können oder deren Sehvermögen so eingeschränkt ist, dass sie ihre Umwelt nur sehr begrenzt wahrnehmen.Das sind in Deutschland bei ca. 80 Mio. Einwohnern immerhin 155.000 Blinde und mehr als 500.000 Sehbehinderte. Jährlich erblinden in unserem Land etwa 28.000 Menschen.

Der völlige oder teilweise Verlust des Sehvermögens führt in erster Linie zu gravierenden Benachteiligungen

  • bei der Information
  • in der Mobilität und
  • bei der Kommunikation.

Die Sorge, nicht mehr gebraucht zu werden, der Verlust gesellschaftlichen Ansehens und die Gefahr der Vereinsamung werden zusätzlich als Ausgrenzung erlebt. Hinzu kommt die seelische Belastung des Betroffenen und der ihm verbundenen Menschen.

Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen ist die konsequente Folgerung aus dem Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“) und dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Die ungehinderte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Leben der Gesellschaft durch die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und den Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und zu sichern, ist nach Satzung und Selbstverständnis die alles bestimmende Aufgabe des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV).

2. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. ist Spitzenverband

Der DBSV ist Selbsthilfeorganisation, Interessenvertreter und Solidargemeinschaft der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.

Er ist der Spitzenverband überregionaler Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten mit ihren Untergliederungen sowie länderübergreifend operierender Organisationen und Institutionen, die sich mit den Zielen des DBSV identifizieren

Der DBSV arbeitet mit weiteren Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, die die Interessen der Blinden und Sehbehinderten verfolgen, partnerschaftlich zusammen.

Die übergreifenden Ziele und Aktivitäten der Mitgliedsorganisationen werden im DBSV koordiniert. Dabei werden die Kompetenzen und Synergien gegenseitig nutzbar gemacht, ohne die freie Entfaltung der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Mitgliedsorganisationen einzuschränken.

Die Bündelung von Kompetenzen und Zuständigkeiten in einem Verband gewährleistet eine starke und erfolgreiche Arbeit für die Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.

3. Ziele des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V.

Der DBSV verfolgt das Ziel, Bedingungen zu schaffen, die es Blinden und Sehbehinderten ermöglichen, ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben zu führen.

Wo Blinde und Sehbehinderte durch gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen benachteiligt oder diskriminiert werden oder die Gefahr dafür besteht, vertritt der DBSV ihre Rechte und Interessen.

Diesen Auftrag erfüllt der DBSV durch Interessenvertretung und durch ein vielfältiges Dienstleistungsangebot. Hierbei sind die wichtigsten Ziele:

  • Gleichstellung Blinder und Sehbehinderter bei der Inanspruchnahme der in allen Gesetzen des Bundes und der Länder den Bürgerinnen und Bürgern zugesicherten Rechte
  • Verhütung von Blindheit und Sehbehinderung durch Prävention
  • Rechtsanspruch auf Rehabilitation unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen des Betroffenen
  • Ausgleich der durch Blindheit und Sehbehinderung verursachten Mehraufwendungen
  • Gleichwertige Teilnahmemöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte an Kultur, Freizeit und Sport
  • Gleichberechtigter Zugang für Blinde und Sehbehinderte zu allen Bildungsangeboten
  • Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation
  • Teilhabe Blinder und Sehbehinderter am Erwerbsleben
  • Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Umwelt, Verkehr und Gebäuden
  • Sicherung der Bedienbarkeit und Nutzung von technischen Anlagen und Geräten des täglichen Bedarfs auch für Blinde und Sehbehinderte

4. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. als Interessenvertreter

Als Spitzenverband vertritt der DBSV Interessen und Forderungen der Blinden und Sehbehinderten und nimmt in ihrem Sinne Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen. Er informiert über die Medien und eigene Publikationen die Öffentlichkeit über die Probleme der Blinden und Sehbehinderten und wirbt um Anerkennung der Verbandsziele und um Unterstützung seiner Arbeit.

Diese Aufgaben erfüllt der DBSV insbesondere durch

  • Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzanwendung
  • Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Organen und Verwaltungen auf allen Ebenen
  • Beziehungspflege zu politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen
  • Kooperation mit Organisationen der Blinden und Sehbehinderten und anderen Sozialverbänden in Deutschland, Europa und weltweit
  • Kontaktpflege zu Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen, um sie für die Anliegen Blinder und Sehbehinderter zu sensibilisieren
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Vertrauensbildung und Imagepflege

5. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. als Dienstleister

Die Selbsthilfeorganisationen des DBSV halten für Blinde und Sehbehinderte und für ihre Angehörigen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bereit, landesweit und vor Ort für alle erreichbar.

Es umfasst insbesondere

  • Begegnungsstätten und Geschäftsstellen als Beratungszentren
  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung in behinderungsbedingten Angelegenheiten
  • Zeitschriften, Bücher und andere Publikationen für Blinde und Sehbehinderte
  • ein Angebot an allen Medien in technischen Formen, die für Blinde besonders zugänglich sind, wie Hörbücher und Hörfilme
  • ambulante Betreuungs- und Sozialdienste zur Bewältigung des Alltags
  • Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte zur Unterstützung von Information, Kommunikation und Orientierung
  • Selbsthilfe- und Interessengruppen
  • Angebote für Freizeitgestaltung, Sport und Reisen
  • Einrichtungen, die der Rehabilitation oder Erholung Blinder und Sehbehinderter dienen
  • Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte
  • Fortbildung und berufliche Qualifizierung durch Bildungseinrichtungen
  • Arbeitsplätze in Selbsthilfefirmen und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte

6. Auf dem Weg in die Zukunft

Der DBSV ist voller Zuversicht auf dem richtigen Weg zu sein, um für Blinde und Sehbehinderte gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, damit sie als Bürger unter Bürgern gleichberechtigt leben können. Der DBSV vertraut dabei auch auf die Solidarität der Gesellschaft und auf Unterstützung durch den Staat.

 

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