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Download: Entwurfsfassung eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe / Stand 9. Mai 2011 (343 KB)
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat Anfang Mai 2011 in Berlin einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf setzt wesentliche Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention um und soll als gemeinsamer Vorschlag der behinderten Menschen an Bundestag und Bundesregierung herangetragen werden. Ziel ist es, das Menschenrecht auf soziale Teilhabe im deutschen Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX zu verankern.
Der DBSV hat die Arbeit an diesem Gesetzentwurf von Anfang an unterstützt, an der Ausarbeitung war die
Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (RBM) beteiligt.
Im Gegensatz zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, namentlich der Eingliederungshilfe, sieht der Entwurf vor, dass behinderungsbedingt notwendige Leistungen zur Teilhabe, ob Studienassistenz oder das Training Lebenspraktischer Fähigkeiten, künftig einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen ist nach dem Vorbild des Blindengeldes ein Teilhabegeld vorgesehen, das nach Art und Schwere der Behinderung abgestuft ist. Der Anspruch auf persönliche Assistenz wird im Entwurf deutlich gestärkt.