Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats
Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?
A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche
Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.
Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.
Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.
Wir fragen Sie:
1. Wollen Sie sich nach der Bundestagswahl 2009 für eine einheitliche und stabile Regelung der Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen auf Bundesebene einsetzen?
Antwort: In unserem Antrag zur Eingliederungshilfe (16/7748) fordern wir, die bisher geleisteten finanziellen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen künftig zu einem Teilhabegeld zusammenzufassen und einheitlich als Leistung des Bundes zu zahlen. Die genaue Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Finanzierung soll im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens im Rahmen einer Gesamtschau der Be- und Entlastungswirkungen festgelegt werden.
2. Wenn ja, favorisieren Sie in diesem Zusammenhang ein Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen oder die Einbeziehung der betreffenden Leistungen in die gesetzliche Pflegeversicherung, so wie das in Österreich geregelt ist?
Antwort: Wir unterstützen die Forderungen nach behinderungsbedingten, dauerhaften Nachteilsausgleichen, die einkommens- und vermögensunabhängig zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir wollen mittelfristig ein Teilhabesicherungsgesetz.
B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung
Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how-Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:
- der Erhalt und die Weiterentwicklung der speziellen beruflichen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen,
- der Einsatz eines flächendeckenden Netzes von spezialisierten Ausbildungs- und Job-Beratern, die eng mit den Integrationsfachdiensten zusammenarbeiten und
- Fachpersonal mit spezifischem Know-how bei Arbeitsagenturen und Integrations-ämtern, das bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen unterstützt und über Anträge auf Finanzierung von technischen Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz und anderen Hilfen zeitnah entscheidet.
Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.
Wir fragen Sie:
3. Werden Sie dafür eintreten, dass behinderungsbedingte Mehrkosten künftig auch gefördert werden, wenn eine Aus- oder Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus geht?
Antwort: In unserem Antrag zur beruflichen Teilhabe (16/11207) legen wir detailliert dar, wie wir die Berufschancen behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern wollen. Ein dauerhafter, behinderungsbedingter Nachteilsausgleich muss über ausreichend finanzierte und auf dieser Grundlage spezialisierte Integrationsfachdienste gewährleistet werden. Sicherzustellen ist auch, dass die Jobcenter und Argen über ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen.
4. Werden Sie sich für die flächendeckende Schaffung sachverständiger Stellen einsetzen, die auf blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert und bei deren Beratung und Vermittlung hinzuzuziehen sind?
Antwort: Wir denken, dass es im Schwerbehindertenrecht weniger an sachverständigen Stellen mangelt, sondern vielmehr an der unzureichenden Finanzierung bestehender Stellen und an einer effizienten Verzahnung. Vorschläge hierzu haben wir gemacht. Problematisch war indes die Auflösung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker. Hier muss über Ersatz bzw. über Alternativen nachgedacht werden.
5. Sind Sie für den Fortbestand einer angemessenen Finanzierung der speziellen beruflichen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen?
Berufsbildungs- und Berufsförderwerke leisten eine hervorragende Arbeit zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen. Eine angemessene Finanzierung muss gesichert werden. Für die Ausbildung haben wir zudem das Konzept DualPlus entwickelt, um allen Jugendlichen eine anerkannte Berufsausbildung zu ermöglichen. Für Menschen mit Unterstützungsbedarf bietet DualPlus eine besondere Betreuung und Entzerrung: Sie haben bei Bedarf mehr Zeit, um die Module abzulegen.
C. Schulbildung
Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.
Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.
Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.
Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.
Wir fragen Sie:
6. Setzen Sie sich für eine bundesweite Initiative zur verbindlichen Absicherung der schulischen Rahmenbedingungen für behinderte Kinder an allgemeinen Schulen und an Fördereinrichtungen ein?
Antwort: Wir Grüne wollen, dass der gemeinsame Unterricht zur Regel wird. Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Betroffenen muss an erster Stelle bei der Auswahl geeigneter Schulformen stehen. Zusammen mit den Ländern treten wir dafür ein, Entwicklungspläne zu erstellen, wie die Integration von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf zukünftig an den Regelschulen ermöglicht werden kann.
7. Halten Sie ein bundeseinheitliches Gesetz zur Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler für möglich und sinnvoll?
Antwort: Schon heute schreibt das SGB IX in Verbindung mit den Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII bundeseinheitlich materiell-rechtliche Regelungen vor, an die sich die zuständigen Kostenträger halten müssen. Unsere Idee der behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche gilt selbstverständlich auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.
D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)
In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."
Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.
Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.
Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.
Dies ist umso gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.
Wir fragen Sie:
8. Werden Sie dafür eintreten, dass die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten zu den Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen wird?
Antwort: Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft liegt momentan in der Verantwortung von Unfallversicherung, der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe. Wir Grüne wollen, dass die Eingliederungshilfe mittelfristig aus dem System der Sozialhilfe in ein eigenständiges Leistungsgesetz für behinderte Menschen überführt wird. Darüber hinaus müssen wir genau überprüfen, ob die Krankenkassen ihren aus dem SGB IX erwachsenen Aufgaben zur medizinischen Rehabilitation auch ausreichend nachkommen.
E. Taubblinde und Hörsehbehinderte
Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.
Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."
Wir fragen Sie:
9. Unterstützen Sie unsere Forderung, dass taubblinden Menschen wegen ihrer extremen Einschränkungen ein eigenes Merkzeichen Tbl im Schwerbehindertenausweis zuerkannt und ein eigener staatlicher Nachteilsausgleich im Rahmen des angestrebten Bundesleistungsgesetzes gewährt wird, damit der hohe Assistenzbedarf auch im privaten Lebensbereich finanziert werden kann?
Antwort: Die Forderung des DBSV nach einem eigenen Merkzeichen verbleibt leider im System des jetzigen Anerkennungsverfahrens. Hier müsste der DBSV mehr Argumente liefern. Im Sinne des neuen ICF Behinderungsbegriffes müssen taubblinde und hörsehbehinderte Menschen je nach den Kontext- und Umweltbedingungen ganz selbstverständlich die Hilfen erhalten, die ihnen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir treten für eine echte personenzentrierte Hilfe ein.
10. Unterstützen Sie unsere Forderung, in allen Teilen Deutschlands eine flächendeckende Struktur von Taubblindenassistenten aufzubauen und vorzuhalten?
Antwort: Auch hier stehen wir weiteren Gesprächen und Argumenten von Seiten des DBSV offen gegenüber.