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A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche
1. Wollen Sie sich nach der Bundestagswahl 2009 für eine einheitliche und stabile Regelung der Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen auf Bundesebene einsetzen?
2. Wenn ja, favorisieren Sie in diesem Zusammenhang ein Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen oder die Einbeziehung der betreffenden Leistungen in die gesetzliche Pflegeversicherung, so wie das in Osterreich geregelt ist?
Antwort:
CDU und CSU treten für eine solidarische Gesellschaft ein. Leistungen, die Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderungen erhalten, sind keine Almosen sondern Nachteilsausgleiche. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Ausgleiche weiter geleistet und – wo möglich – ausgebaut werden. CDU und CSU sprechen sich seit langem für ein eigenständiges, bedarfsdeckendes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen aus. Hierzu müssen jedoch zunächst etliche Fragen geklärt werden, beispielsweise welche Leistungen in einem Teilhabesicherungsgesetz berücksichtigt werden sollen, wie sichergestellt werden kann, dass Betroffene tatsächlich bedarfsgerechte Leistungen erhalten und wie die Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungsträger funktionieren kann. Hierbei ist auch die Frage zu klären, ob und inwieweit das Landesblindengeld mit einbezogen werden kann, um eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
Wichtig ist, neben einem eigenständigen Leistungsgesetz, dass Leistungen mehr als bisher die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Beispielsweise muss die Eingliederungshilfe zukünftig so eingesetzt werden, dass Leistungen dem Menschen mit Behinderungen folgen und nicht umgekehrt. Es sollen demnach zukünftig weniger die Einrichtungen unmittelbar unterstützt werden als vielmehr die Betroffenen.
Das Persönliche Budget soll nach unserer Auffassung möglichst weitreichend eingesetzt werden können. Es gewährt ein Höchstmaß an selbstbestimmter Teilhabe. Leider haben viele Betroffene Bedenken, häufig weil sie nicht richtig beraten werden. Wir wollen deshalb die „Gemeinsamen Servicestellen“ so gestalten, dass sie ihren Namen verdienen und endlich Beratung und Unterstützung aus einer Hand erfolgen.
B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung
3. Werden Sie dafür eintreten, dass behinderungsbedingte Mehrkosten künftig auch gefördert werden, wenn eine Aus- oder Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinausgeht?
4. Werden Sie sich für die flächendeckende Schaffung sachverständiger Stellen einsetzen, die auf blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert und bei deren Beratung und Vermittlung hinzuzuziehen sind?
5. Sind Sie für den Fortbestand einer angemessenen Finanzierung der speziellen beruflichen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen?
Antwort:
Bildung ist eine lebenslange Aufgabe. CDU und CSU setzen sich für eine qualitativ hochwertige Förderung blinder und sehbehinderter Menschen in der beruflichen Bildung und im Studium ein. Die Arbeitsverwaltung ist häufig immer noch nicht ausreichend auf blinde und sehbehinderte Arbeitssuchende eingestellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es Mitarbeiter mit der notwendigen Kompetenz in der Beratung und Vermittlung geben wird. Anträge auf Hilfen müssen zeitnah bearbeitet werden. Gleiche Teilhabechancen im Bereich der Bildung dürfen nicht in der Schule enden. Studierende mit Behinderungen sollen die gleichen Bildungschancen haben wie Studierende ohne Behinderung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass spezielle berufliche Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen angemessen finanziert werden. Die sich über Jahre und teilweise Jahrzehnte entwickelte Kompetenz in Einrichtungen wie der blista muss erhalten bleiben. Bei der Ausbildung und Weiterbildung der blinden und sehbehinderten Menschen ist auf Betriebsnähe zu achten.
CDU und CSU haben sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern. Hiervon profitieren auch blinde und sehbehinderte Menschen. So haben wir einen Beschäftigungszuschuss vorangetrieben, durch den auch viele langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz bekommen haben. Zudem haben wir dafür gesorgt, Integrationsämtern mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen mit denen sie schwerbehinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz verhelfen und Arbeitsplätze sichern können. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, wie ein erhöhter Ausbildungsbonus für neugeschaffene Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung und erhöhte Gutscheine für die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitssuchender.
C. Schulbildung
6. Setzen Sie sich für eine bundesweite Initiative zur verbindlichen Absicherung der schulischen Rahmenbedingungen für behinderte Kinder an allgemeinen Schulen und an Fördereinrichtungen ein?
7. Halten Sie ein bundeseinheitliches Gesetz zur Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler für möglich und sinnvoll?
Antwort:
CDU und CSU wollen gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Familien, Tageseinrichtungen und Schulen. Der gleichberechtigte Zugang von Kindern mit Behinderungen zu Regelkindergärten und Regelschulen muss selbstverständlich werden, ohne dabei auf die sonderpädagogische Förderung zu verzichten. Bildung bleibt für CDU und CSU Ländersache, so wie es im Grundgesetz geregelt ist. Jedoch wächst die Notwendigkeit, in zentralen Handlungsfeldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden. Wir wollen den Dialog mit den Ländern suchen, über die Möglichkeiten der inklusiven Erziehung von Kindern mit Behinderungen von Anfang an.
D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)
8. Werden Sie dafür eintreten, dass die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten zu den Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen wird?
Antwort:
Die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten, wie Essen, Haushaltsführung und Kommunikation, insbesondere für erblindete Menschen, ist aus unserer Sicht ein Thema eines bundeseinheitlichen Leistungsgesetzes. Hierbei muss auch geklärt werden, ob die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge erfolgt oder über Steuern.
E. Taubblinde und Hörsehbehinderte
9. Unterstützen Sie unsere Forderung, dass taubblinden Menschen wegen ihrer extremen Einschränkungen ein eigenes Merkzeichen Tbl im Schwerbehindertenausweis zuerkannt und ein eigener staatlicher Nachteilsausgleich im Rahmen des angestrebten Bundesleistungsgesetzes gewährt wird, damit der hohe Assistenzbedarf auch im privaten Lebensbereich finanziert werden kann?
10. Unterstützen Sie unsere Forderung, in allen Teilen Deutschlands eine flächendeckende Struktur von Taubblindenassistenten aufzubauen und vorzuhalten?
Antwort:
Bei der Einführung neuer Merkzeichen stellt sich immer die Frage, inwiefern dies konkret die Situation der Betroffenen verbessert. Bereits heute können taubblinde Menschen beispielsweise die mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ verbundenen Nachteilsausgleiche geltend machen. Aus Sicht von CDU und CSU sollte gemeinsam mit den Betroffenen überlegt werden, welche gezielten Maßnahmen über die Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ hinaus mehr Teilhabe taubblinder Menschen ermöglichen. Diese Nachteilsausgleiche wären dann auch in einem Bundesleistungsgesetz zu regeln.