Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Antworten der SPD

Block A:

Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

 

Wollen Sie nach der Bundestagswahl 2009 für eine einheitliche und stabile Regelung der Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen auf Bundesebene einsetzen?

 

Wenn ja, favorisieren Sie in diesem Zusammenhang ein Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen oder Einbeziehung der betreffenden Leistungen in die gesetzliche Pflegeversicherung, so wie das in Österreich geregelt ist?

 

zu Frage 1 und 2:

Wir unterstützen die Forderung verschiedener Behindertenverbände, das SGB IX, in dem Leistungen zur Rehabilitation zusammen gefasst sind, mit den Eingliederungshilfen aus dem SGB XII und anderen Sozialleistungsgesetzen sowie den diversen Landesgesetzen zu einem einheitlichen und einkommensunabhängigen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zusammenzufassen. Die daraus gezahlte Leistung soll ein Teilhabegeld sein, das bedarfsgerecht und aus einer Hand gezahlt wird. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Zusammenfassung nicht dazu führt, dass Menschen mit Behinderungen dadurch weniger Leistungen erhalten als vorher.

 

 

Block B:

Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

 

Werden Sie dafür eintreten, dass behinderungsbedingte Mehrkosten künftig auch gefördert werden, wenn eine Aus- und Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus geht?

 

Eine inklusive Gesellschaft ist nur zu erreichen, wenn eine umfassende Teilhabe am Arbeitsleben für alle möglich ist. Daher hat für uns die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oberste Priorität. Deshalb haben wir kontinuierlich neue Perspektiven für Bildung, Weiterbildung und Beschäftigung behinderter Menschen geschaffen und werden diesen Weg fortsetzten. Aus- und Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist für jeden Berufstätigen unabdingbar. Daher werden wir weiter entsprechende Strukturen fördern und wo möglich, dem einzelnen finanzielle Unterstützungsangebote machen (z. B. Meister-BAföG). Soweit dann behinderungsbedingte Mehrkosten anfallen, ist sicher zu stellen, dass diese der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme nicht entgegenstehen.

 

Werden Sie sich für die flächendeckende Schaffung sachverständiger Stellen einsetzen, die auf blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert und bei denen Beratung und Vermittlung hinzuzuziehen sind?

 

Neben der Fortentwicklung des SGB IX zu einem Teilhabegeld wollen wir insbesondere den Verschiebebahnhof zwischen den Rehabilitationsträgern beenden, damit alle Menschen mit Behinderung ihre Rechte kennen und verbindlich wissen, welche Stelle für welche Leistung zuständig ist. Aus diesem Grund werden wir als ersten Ansprechpartner für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe die Gemeinsamen Servicestellen stärken und die beteiligten Rehabilitationsträger zu verstärkter Kooperation mit diesen Stellen bewegen. Dabei sollte angestrebt werden, den speziellen Beratungs- und Vermittlungsbedarfen verschiedenster Gruppen von behinderten Menschen gerecht zu werden und diese innerhalb dieser bundesweiten flächendeckenden Strukturen zu verwirklichen. Nur dort, wo diese Strukturen den speziellen Bedürfnissen nicht gerecht werden können, sollten parallele Strukturen angestrebt werden.

 

Sind Sie für den Fortbestand einer angemessenen Finanzierung der speziellen beruflichen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen?

 

Wir werden die UN-Behindertenkonvention zur Richtschnur unserer Politik mit und für behinderte Menschen machen und den begonnen Umdenkungsprozess hin zu Selbstbestimmung und Teilhabe konsequent fortsetzen. Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft heißt dieses, dass die bisherigen Erfolge spezieller beruflicher Bildungseinrichtung – insbesondere auch derer für blinde und sehbehinderte Menschen – der Maßstab für die Ausgestaltung zukünftiger beruflicher Bildungseinrichtungen sein müssen. Ein Zurück dahinter darf es nicht geben und solange dieses nicht praktisch gewährleistet ist, sind spezielle berufliche Bildungseinrichtungen in angemessenen Umfang finanziell zu unterstützen.

 

 

Block C:

Schulbildung

 

Setzen Sie sich für eine bundesweite Initiative zur verbindlichen Absicherung schulischer Rahmenbedingungen für behinderte Kinder an allgemeinen Schulen und Fördereinrichtungen ein? Halten Sie ein bundeseinheitliches Gesetz zur Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler für möglich und sinnvoll?

 

Für uns ist das gemeinsame Aufwachsen und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung von Anfang an Grundvoraussetzung für den Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft und ein wichtiges Mittel, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Inklusion ist dann Realität, wenn es keiner Orte der „besonderen Förderung oder des besonderen Schutzes“ mehr bedarf.

Gemeinsames Lernen von Beginn an muss selbstverständlich werden, damit im Unterricht und im Schulleben behinderte und nicht behinderte Kinder ihre individuellen Fähigkeiten entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen und das selbstverständliche Zusammenleben lernen können. Dabei wird es darauf ankommen, die allgemeinen Schulen so zu verändern, dass behinderte Kinder auch dort die erforderlichen sonderpädagogischen Förderstrukturen haben. Diese Strukturen, wie zum Beispiel kleinere Klassen, dienen der Verbesserung der schulischen Situation aller Kinder.

 

Damit die Konvention ihre volle Wirkung entfalten kann, werden wir einen Nationalen Aktionsplan verabschieden. Wir werden darin konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen im Bund, in den Ländern und den Kommunen definieren. Und wir werden sämtliche Maßnahmen mit einem konkreten Zeitplan versehen. Den Aktionsplan und seine Umsetzung werden wir eng zwischen Politik, Verwaltung und Expertinnen in eigener Sache abstimmen.

Dass hierbei die Schulpolitik vorrangig Ländersache ist, führt dazu, dass der Bund nur zusammen mit den Ländern erfolgreich sein kann. Hier wird sich die Handlungsfähigkeit unseres föderalen Systems beweisen müssen.

Aber wir sind zuversichtlich. Schließlich sind die Handlungsnotwendigkeiten offensichtlich und einige Bundesländer haben – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN-Konvention – bereits damit begonnen, die jeweiligen Schulgesetze im Licht der Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die gemeinsame Beschulung aller Kinder an Regelschulen anzupassen.

 

 

Block D:

Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

 

Werden Sie dafür eintreten, dass die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten zu den Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen wird?

 

Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu gehören bewusst nicht, die Vermittlung lebenspraktische Fertigkeiten als Pflichtaufgabe bzw. –leistung. Dieses würde die Versichertengemeinschaft überfordern und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe fehlerhaft über Versichertenbeiträge finanzieren. Hier wäre eine Lösung über ein Teilhabegeld der bessere Weg.

 

 

Block E:

Taubblinde und Hörsehbehinderte

 

Unterstützen Sie unsere Forderung, dass taubblinde Menschen wegen ihrer extremen Einschränkungen ein eigenes Merkmal Tbl im Schwerbehindertenausweis zuerkannt und ein eigener staatlicher Nachteilsausgleich im Rahmen des angestrebten Bundesleistungsgesetzes gewährt wird, damit der hohe Assistenzbedarf auch im privaten Lebensbereich finanziert werde kann?

 

Die Aufnahme eines eigenen Merkmales Tbl im Schwerbehindertenausweis würde ein Zeichen setzen, für die besonders schwierige Situation von gleichzeitig tauben und blinden Menschen. Der einzelne Betroffene wüsste, dass seine besondere Situation anerkannt ist und bei Entscheidungen Berücksichtigung findet.  Daher erscheint es uns erwägenswert, dafür einzutreten. Dass ein solches eigenes Merkmal aber in der Praxis tatsächlich irgendeinen Vorteil bringen würde, ist uns bisher nicht ersichtlich. Daher gibt es zu diesem Punkt bei uns bisher keine abschließende Entscheidung. Wie bei einem zukünftigen Teilhabegeld der erhöhte Bedarf eine Taubblinden Berücksichtigung finden kann, kann zur Zeit noch nicht abschließend geklärt werden, weil dazu erst einmal die grundsätzlich Ausgestaltung eines solchen Geldes näher konkretisiert werden müsste.

 

Unterstützen Sie unsere Forderung, in allen Teilen Deutschlands eine flächendeckende Struktur von Taubblindenassistenten aufzubauen und vorzuhalten?

 

Die besondere Situation Taubblinder ist ohne Taubblindenassistenten nicht befriedigend zu lösen. Daher ist der Ausbau einer flächendeckenden Struktur von Taubblindenassistenten notwendig. Soweit hierbei derzeit noch Infrastrukturlücken existieren, sind diese zu schließen.

 

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