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WBU, EBU und der DBSV bitten Sie, die Leiterin der deutschen WIPO-Delegation anzuschreiben und diese aufzufordern, sich für einen verbindlichen WIPO-Vertrag einzusetzen. Hier finden Sie ein
Musterschreiben zum Download (26 KB), das Sie benutzen oder anpassen können.
Weitere Infos finden Sie im dbsv-direkt Nr. 35-12 vom 22. Juni 2012!
Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) haben sich am 25. Mai 2011 fünf Verbände an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gewandt. In einem offenen Brief wird die Bundesjustizministerin aufgefordert, sich für einen
Vorschlag der Weltblindenunion (WBU) einzusetzen, der die Versorgung mit blindengerechten Büchern dramatisch verbessern würde. Neben dem DBSV haben der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Sozialverband VdK Deutschland sowie der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf den Brief gezeichnet.
In vielen Ländern erscheint gerade mal ein Prozent aller Bücher in einem Format, das blinden Menschen zugänglich ist, beispielsweise in Blindenschrift. Verschärfend kommt hinzu, dass der Austausch von Büchern über Ländergrenzen hinweg nicht möglich ist, Grund dafür sind Urheberrechtsprobleme. Die WBU bezeichnet diesen Zustand treffend als „Büchernot“ und hat bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) einen
Entwurf für einen „Blindenvertrag“ vorgelegt, der unter anderem die grenzüberschreitende Fernleihe von Punktschriftbüchern ermöglichen würde. Im Juni 2011 wird über den Entwurf entschieden, zahlreiche Länder haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Eine Reihe von Mitgliedsstaaten lehnt den Entwurf jedoch ab, angeführt von Deutschland, dem bei der Abstimmung eine Schlüsselrolle zukommt.
Rückenwind erhält der offene Brief durch die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die in Artikel 21 das Recht auf Lesen feststellt und in Artikel 30 die Vertragsstaaten dazu auffordert, blinden Menschen einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu ermöglichen. Auch das Europäische Parlament hat am 12. Mai 2011 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, aktiv an einer rechtsverbindlichen Regelung im Sinne des „Blindenvertrages“ mitzuwirken.
Berlin, den 25.05.2011
Unterstützung des WIPO-Vertragsentwurfs der Weltblindenunion
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich mit Schreiben vom 21.04.2011 an die zuständige WIPO-Vertreterin in Ihrem Hause, Frau Dr. Pakuscher, mit der Bitte um Mitteilung gewandt, ob sich die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen bei der WIPO für einen rechtsverbindlichen Zugang zu Büchern für blinde und sehbehinderte Menschen entsprechend einem Vorschlag der Weltblindenunion einsetzen wird. Mit Überraschung und Unverständnis haben wir das Antwortschreiben von Frau Dr. Pakuscher zur Kenntnis genommen, dass Deutschland weiterhin die gemeinsame Empfehlung der Delegation der EU („Draft Joint Recommendation“) unterstützt.
Blinde, Sehbehinderte und andere Menschen mit funktionellen Lesebehinderungen sehen sich mit einer gewaltigen „Büchernot“ konfrontiert. Nur 5 Prozent aller Bücher erscheinen in den reichen Ländern in einem barrierefreien Format; in den Entwicklungsländern beträgt der entsprechende Anteil nur 1 Prozent.
Die unterzeichnenden Verbände dieses offenen Briefes sind der gemeinsamen Überzeugung, dass die „Büchernot“ nur durch eine rechtsverbindliche Regelung gelöst werden kann. Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, bei den Verhandlungen der WIPO vom 15. Juni bis 17. Juni 2011 in Genf den Vorschlag der Weltblindenunion für einen Vertrag zu unterstützen.
Dieser Vertragsentwurf würde:
Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziert. Leider können wir derzeit nicht erkennen, dass die Bundesregierung ernsthaft bemüht ist, den ihr hiermit auferlegten Verpflichtungen in diesem Punkt nachzukommen und an einer raschen und nachhaltigen Beseitigung der „Büchernot“ mitzuwirken. Denn statt bei den WIPO-Verhandlungen die Forderung der Weltblindenunion nach einer rechtlich bindenden Lösung zu unterstützen, hält die Bundesregierung an der gemeinsamen Empfehlung der Delegation der EU fest. Diese EU-Position stellt jedoch aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument für die Beseitigung der „Büchernot“ dar, weil:
So bekommen blinde und sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht zeitgleich mit Sehenden Zugang zu Literatur im Sinne der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Bestätigt in unseren Befürchtungen sehen wir uns insbesondere durch die Tatsache, dass auch nach zweijähriger Verhandlungsdauer der „WIPO Stakeholder Platform“ (die im Kern auf Lizenzvereinbarungen setzt) nicht ein einziges barrierefreies Buch unter den Beteiligten getauscht werden konnte.
Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2011 mit überwältigender Mehrheit eine Resolution zu dem Grünbuch „Erschließung des Potenzials der kulturellen und kreativen Industrien“ (2010/2156(INI)) angenommen, die analog zu Art. 30 der genannten UN-Konvention in ihrem Art. 69 die Mitgliedstaaten auffordert zu gewährleisten, dass das internationale Urheberrecht keine ungebührlichen oder diskriminierenden Barrieren für den Zugang zu kulturellem Material für Menschen mit Behinderungen schafft. In Art. 70 ruft die Resolution dazu auf, aktiv an der Schaffung einer rechtsverbindlichen Regelung im Sinne des Vertragsentwurfs mitzuwirken.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich im Ministerrat und bei den Verhandlungen der WIPO in Genf nachdrücklich für eine rechtlich bindende vertragliche Regelung einzusetzen.
Kopien unseres Schreibens vom 21.04.2011, des Antwortschreibens von Frau Dr. Pakuscher sowie des Textes der Art. 69 und 70 der erwähnten Resolution fügen wir als Anlage bei. Außerdem legen wir diesem Schreiben die Unterschriften von 418 Bürgerinnen und Bürgern bei, die spontan gesammelt wurden und die Bundesregierung zur Unterstützung des WBU-Vertragsentwurfs auffordern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans Kaltwasser
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
gez. Renate Reymann
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
gez. Uwe Boysen
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
gez. Ulrike Mascher
Sozialverband VdK
gez. Dr. Martin Danner
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V.
gez. Claudia Tietz
SoVD Sozialverband Deutschland e.V.