Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

Sie sind hier:Startseite >DBSV >Unsere Struktur >DBSV-Gremien > Blindenführhundhalter

Geben Sie Ihren Nutzernamen und Passwort ein, um sich im internen Bereich anzumelden:

Arbeitskreis der Blindenführhundhalter

Der Arbeitskreis der Blindenführhundhalter setzt sich aus Vertretern der in den DBSV-Mitgliedsvereinen/-verbänden organisierten Blindenführhundhaltern/-halterinnen zusammen.
Insbesondere fördert er die soziale Rehabilitation mit Hilfe des Führhundes, weist in Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen aber auch in der Öffentlichkeit und den Medien auf den Führhund als Hilfsmittel zur Verbesserung der Mobilität Blinder und hochgradig Sehbehinderter hin, wirkt bei der Erstellung von Richtlinien zur Ausbildung von Führhunden mit und passt diese neuen Erkenntnissen, insbesondere den ständig wachsenden Anforderungen des Straßenverkehrs an, veranlasst die Herausgabe von fachbezogenen Informationen, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und treibt die Kommunikation mit Führhundschulen, Leistungs- bzw. Kostenträgern, Gebrauchshundevereinen etc. voran.

Wir beraten Führhundhalter und die, die es gern werden möchten, aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung, neutral, unverbindlich und kostenlos. Der Arbeitskreis gibt das Hörmagazin "Wir Führhundhalter" heraus und verfügt über eine Infokassette für Führhundinteressenten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den:

Arbeitskreis der Blindenführhundhalter im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Bundessprecher

Robert Böhm
Tel.: (0160) 9389 6312
E-Mail: robert.boehm@bbsb.org<//a>

Oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Landesverein, der Ihnen gerne den Kontakt zur jeweiligen Arbeitskreisleitung herstellt.

Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:

Sabine Häcker
Projekt Blindenführhund

Tel.: (0 30) 28 53 87 – 284
mailto:s.haecker(at)dbsv.org

 Das Projekt Blindenführhund wird von der  Externer Link Bert Mettmann Stiftung gefördert.

Logo der Mettmann-Stiftung

Weitere Ansprechpartner in den Landesvereinen

Unter diesem Link die Ansprechpartner für Blindenführhundfragen in den Landesvereinen des DBSV, die Ihnen gern auf Ihre Fragen rund um den Blindenführhund weiterhelfen können.

 

Beantragung eines Blindenführhundausweises

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Blindenführhundhalter beim DBSV hatte das Präsidium der Herausgabe eines Blindenführhundausweises im Jahr 2007 zugestimmt.

Ab sofort kann die Ausstellung eines derartigen Führhundausweises über die Geschäftsstelle des DBSV, Rungestr. 19, 10179 Berlin, unter Beibringung und Vorlage von nachfolgenden Unterlagen beantragt werden.

Der Blindenführhundausweis ist immer nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis des Führhundhalters gültig, um Missbrauch dieses Dokuments zu unterbinden. Er dient der Legitimation des Blindenführhundes in der Öffentlichkeit und Klärung möglicher unterschiedlicher Auffassungen in Zweifelsfällen.

Dieser Ausweis ähnelt in Form und Größe dem Schwerbehindertenausweis, gibt auf seinen beiden Innenseiten Auskunft über den Blindenführhund (links) sowie seinen Halter (rechts) und informiert Dritte über die Zulassung von Blindenführhunden in Geschäften, die Kennzeichnungsverordnung im Straßenverkehr (§2 Fahrerlaubnisverordnung) und seine kostenlose Beförderung im ÖPNV und Fernverkehr (SGB IX, § 145 Abs.2). Dieser Ausweis befindet sich in einer durchsichtigen Plastikhülle.

Abbildung der Vorderseite des Führhundausweis

Für die Angaben zum Blindenführhund sind unbedingt notwendig:

  • ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich) im Format 4,5x3,5 cm (Passbildformat)
  • Name des Hundes
  • Rasse des Hundes
  • Farbe des Hundes
  • Wurftag
  • Geschlecht des Hundes
  • Chip-/Tätowiernummer
  • Name der Führhundschule

Für die Angaben über den Halter des Blindenführhundes sind weiterhin notwendig:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • wenn vorhanden, das Datum der Gespannprüfung
  • DBSV-Mitgliedsnummer bei Mitgliedern

Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben auf Vollständigkeit zu prüfen, um somit unnötige Nachfragen zu vermeiden.

Für die Ausstellung eines Führhundausweises werden folgende Bearbeitungsgebühren per Rechnung fällig:

  1. DBSV-Mitglieder zahlen 5,00 € Bearbeitungsgebühr
  2. Nichtmitglieder zahlen 15,00 € Bearbeitungsgebühr

Die oben genannten Angaben sind formlos direkt per Post unter Zuhilfenahme von Assistenz an den DBSV, Rungstr. 19, 10179 Berlin, zu senden. Rückfragen sind über a.zucker(at)dbsv.org oder 030-28 53 87 260 möglich.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Postadresse für den Versand des Führhundausweises bei der Beantragung mitzuteilen.

 

Suche und Einstellungen

Darstellung

Partner

  • Logo: Blindenstiftung Deutschland
  • Logo: Deutsche Hörfilm gGmbH
  • Logo: Deutscher Hoerfilmpreis
  • Logo: BIK
  • Logo: CASBLIP
  • Logo: Aura Hotel