Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Der Verwaltungsrat des DBSV

Auszüge aus der Satzung des DBSV:
Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, aus je einem Vertreter der ordentlichen Mitglieder und aus insgesamt höchstens sechs Vertretern, auf die sich die korporativen Mitglieder für die Dauer einer Amtsperiode einigen. (…)
Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten mindestens einmal jährlich mit einer Ladungsfrist von vier Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und vorläufiger Tagesordnung durch Rundschreiben einberufen.(…)
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind:

  • Festsetzung der Beiträge, der Umlagen und der einzuhaltenden Fristen,
  • Prüfung der Tätigkeit des Präsidiums,
  • Genehmigung des Jahresabschlusses,
  • Entscheidung über die Entlastung des Präsidiums,
  • Feststellung des Haushaltsplanes (…)

(Ende der Satzungsauszüge)

Der Verwaltungsrat des DBSV tritt zweimal jährlich zusammen und besucht dabei mit seinen Tagungsorten im Wechsel alle Bundesländer.

Die Termine, an denen der Verwaltungsrat zusammentritt, können Sie dem Veranstaltungskalender entnehmen.

Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:

Andreas Bethke
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 180
E-Mail an Andreas Bethke

 

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