Die Erfahrungen, die die Zielvereinbarungspartner seit 2005 in Bezug auf die Umsetzung ihrer Vereinbarung sammeln konnten, haben ein wesentliches Problem zum Vorschein gebracht: Viele Beherbergungsbetriebe, die sich um Barrierefreiheit bemühen und ihre Angebote in eine der genannten Kategorien einordnen möchten, stehen vor der Situation, dass sie zwar einen Großteil der Anforderungen erfüllen, aber eben nicht alle.
Zukünftig sollen Betreiber auch dann ihre Angebote bewerben können, wenn sie lediglich wesentliche Grundvoraussetzungen in Bezug auf Barrierefreiheit erfüllen. Dann können sie eines der Piktogramme, die die oben genannten Kategorien ausweisen, mit dem Zusatz „i“ (für Information) führen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die Abweichungen zu der eigentlichen Kategorie aufzulisten, indem sie ihren Kunden die tatsächlichen Maße und Werte im Internet zur Verfügung stellen.
Bislang wurden die Grundvoraussetzungen bzw. Basisanforderungen für die i-Kategorien von den Zielvereinbarungspartnern nur für die Kategorie Ai (siehe unten) verbindlich festgelegt. Für die Kategorien Bi, Ci und Di werden solche Basisanforderungen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2010 aufgestellt werden.
Das Projekt fasste die Ergebnisse in einem Handbuch zusammen. Das Handbuch zur Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie finden unter folgendem
Link des Bundeskompetenzentrums Barrierefreiheit zum Download.
Ziel der Vereinbarung war die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
2005 wurde die erste
Zielvereinbarung (51 KB) auf der ITB in Berlin zwischen
- dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
- dem Hotelverband Deutschland e.V. (IHA)
- und
- dem Sozialverband VdK Deutschland e.V.,
- der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.,
- dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV),
- dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V.,
- der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL),
geschlossen.
Nachfolgend finden Sie folgende Dokumente:
(Berlin, 01.07.2010) Fünf Jahre Erfahrung mit der Zielvereinbarung führten zu einer Ergänzung der Standards durch die Kategorie A-i, wobei das "i" für Information steht. Diese wurde erlassen für Beherbungs- und Gastronomiebetriebe, die den Standard der Kategorie A nicht voll erfüllen, aber dennoch ein qualifiziertes barrierefreies Angebot bereit halten. Weitere Informationen zu den Basisanforderungen können Sie der
"Ergänzung der Zielvereinbarung" (18 KB) entnehmen.
Ansprechpartner beim
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Hans-Karl Peter
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: 030-28 53 87 19
h-k.peter[at]dbsv.org .
www.dbsv.org
Unsere Vereinbarungspartner:
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sabine Kohls
In den Ministergärten 4
10117 Berlin
Tel.: 030-7 26 29 - 04 00
kohls(at)vdk.de
www.vdk.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
www.bagh.de
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Am Zirkus 4, 10117 Berlin
Tel.: 089/99 26 98 95
Fax: 089/99 26 98 895
E-Mail: info[at]gehoerlosen-bund.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL)
Barbara Vieweg
Hermann-Pistor-Straße 1
07745 Jena
Tel.: 03641-234 795
bvieweg[at]isl-ev.org
www.isl-ev.org
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Sandra Warden
Am Weidendamm 1 A
Tel.: 030-72 62 52-0
info[at]dehoga.de
www.dehoga.de
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA)
Markus Luthe
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030-59 00 99 690
office[at]hotelverband.de
www.hotellerie.de/
Unter dem folgenden Link finden Sie die beim Ministerium für Arbeit und Soziales gelistenen Zielvereinbarungen. Diese sind alle im Zielvereinbarungsregister eingetragen. Wenn Sie
hier klicken, gelangen Sie zu diesem Register.
Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz hat das neue Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Es räumt Behindertenverbänden das Recht ein, Verhandlungen mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen zur Erreichung barrierefreier Produkte verlangen zu können. 2003 begann der DBSV damit zu prüfen, welche Partner und Produkte sich aus der Perspektive blinder und sehbehinderter Verbraucher für Zielvereinbarungsverhandlungen eignen könnten. Gemeinsam mit dem DVBS und der PRDV schuf der DBSV dafür einen kleinen verbändeübergreifenden Lenkungsausschuss. Dieser gestaltete bereits im September 2003 ein gemeinsames Seminar aller Fachausschüsse um einerseits über das Instrument der Zielvereinbarung zu informieren und andererseits Anregungen und Experten für verhandelbare Produkte zu gewinnen.
Am Ende des Jahres 2007 standen 13 Zielvereinbarungen im entsprechenden Register des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bei 8 davon ist der DBSV Vereinbarungspartner. Sie betreffen die barrierefreie Gestaltung des neuen Terminals des zweitgrößten Regionalflughafens Deutschlands, Baden-Airpark in Rheinmünster, die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie; die barrierefreie Gestaltung der Hornbach Baumärkte und die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten von Pfizer Deutschland. Im vergangenen Jahr sind Zielvereinbarungen zu folgenden Themen neu hinzugekommen: Barrierefreie Gestaltung von Fahrzeugen, Haltepunkten und Informationssystemen bei der Ostseelandbahn, Barrierefreie Dienstleistungen des Sparkassen- und Giroverbandes Rheinland-Pfalz und der Barrierefreiere Shuttleverkehr zwischen Flughafen Frankfurt-Hahn - Mainz Hauptbahnhof - Flughafen Frankfurt.
Durch seine aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe, die das Bahnprogramm für mehr Barrierefreiheit erarbeitet hat, und die seine Umsetzung begleitet, ist der DBSV inhaltlich darüber hinaus auch an der Ausgestaltung dieser Vereinbarung beteiligt.
Vertreter des DBSV sind auch in die anderen Arbeitsgruppen eingebunden, die seither die Umsetzung der in den Zielvereinbarungen formulierten Forderungen der Behindertenverbände kontrollieren und mit fachlichem Rat begleiten.
Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:
Andreas Bethke
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 180
E-Mail an Andreas Bethke