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Am heutigen 22. September 2011 ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Kraft getreten. Gestern wurde sie im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus 2002 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen.
Das BGG ist ein deutsches Bundesgesetz und die BITV 2.0 eine Verordnung, die sich auf dieses Bundesgesetz bezieht. Die BITV 2.0 gilt für Webangebote und öffentlich zugängliche Intranetangebote sowie für sonstige grafische Programmoberflächen der Bundesverwaltung. Die BITV 2.0 verwendet als technischer Standard die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 des W3C und enthält eine Übersetzung dieser Webstandards in Anlage 1.
Es ist zu begrüßen, dass die BITV 2.0 endlich veröffentlicht wurde. Damit wird die Vorgängerversion aus 2002 außer Kraft gesetzt, und die bereits 2008 veröffentlichten WCAG 2.0 werden als Maßstab für Internetangebote des Bundes herangezogen. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen WCAG 2.0 und BITV 2.0, die durchaus praktische Probleme mit sich bringen können. Einige markante Aspekte sind:
Konformitätsbedingung 5 wird der Gedanke des progressive Enhancement (fortschreitende Entwicklung) postuliert, in der BITV 2.0 findet sich diese Voraussetzung der Barrierefreiheit nicht wieder.
Übersetzung der WCAG 2.0 des W3C. Allerdings sind die normativen Anmerkungen der WCAG 2.0 in die Begründung der BITV 2.0 verschwunden. Einige weitere Abweichungen hat
Kerstin Probiesch kommentiert.
Techniken beschrieben und
Erläuterungen geboten werden. Diese zusätzlichen Dokumente sind informativ und werden regelmäßig aktualisiert, dort wird der technische Fortschritt berücksichtigt, und neue Technologien werden aufgenommen, sobald sie barrierefrei umgesetzt werden können. Die WCAG 2.0 ist somit langfristig angelegt. Die BITV 2.0 verweist allerdings nicht auf diese Dokumente und bietet keine Perspektive, eine solche, durchaus sinnvolle und erforderliche Dokumentation aufzubauen.Diese Liste ist nicht erschöpfend, zeigt aber einige Defizite der BITV 2.0 auf. Praktisch gesehen kommen Webentwickler nicht an den Techniken zur WCAG 2.0 vorbei, wenn sie Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik umsetzen wollen. Solange die Techniken nicht aus den Augen verloren werden steht einer Erreichung der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.0 (Priorität I der BITV 2.0) nichts im Wege.
In der Zeit nach dem Inkrafttreten der ursprünglichen BITV wurden in Deutschland nicht nur Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet, sondern auch
länderspezifische IT-Verordnungen. Teilweise weichen die anzuwendenden Standards der Länder-Verordnungen von der Bundes-BITV ab. Diese Fragmentierung von Regelwerken ist grundsätzlich kontraproduktiv. Nicht zuletzt sind die Nutzer mit Behinderungen mit unterschiedlichen Qualitätsniveaus von Webseiten konfrontiert.
Während manche Bundesländer ein automatisches Update in der Länder-BITV haben und die aktuelle Bundes-BITV übernehmen, müssen in den meisten Bundesländern eine neue BITV mit aktuellen anzuwendenden Standards erlassen werden. Hoffentlich muss die Diskussion nicht nochmal von vorne begonnen werden.
In den deutschen Bundesländern sollte die BITV 2.0 die Anlage 1 der BITV 2.0 übernommen werden. Die WCAG 2.0 stellt die objektiv bessere Wahl dar, aber wenn schon auf Bundesebene zur WCAG 2.0 abgewichen wird, dann würden Abweichungen auf Länderebene im Vergleich zur Bundesebene die Fragmentierung weiter fördern. Wenn nicht weltweit, dann sollte zumindest auf nationaler Ebene die Harmonisierung der Regelwerke angestrebt werden.