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Im gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) sind Organisationen zusammengeschlossen, die sich für die Belange taubblinder und hörsehbehinderter Menschen engagieren. Dies sind:
Der GFTB schlägt die Einführung eines neuen Merkzeichens für den Schwerbehindertenausweis vor:
Das Europäische Parlament hat in seiner Erklärung vom 12. April 2004 Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt. Es heißt dort u. a.:
Das Europäische Parlament
„1. fordert die Organe der EU sowie die Mitgliedstaaten auf, die Rechte der Hör- und Sehbehinderten anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen; 2. erklärt, dass Hör- und Sehbehinderte dieselben Rechte wie alle EU-Bürger haben sollten und diesen Rechten durch entsprechende Gesetze in jedem Mitgliedstaaten Geltung verschafft werden sollte, die folgendes beinhalten sollten:
das Recht auf Teilnahme am demokratischen Leben der Europäischen Union,
das Recht auf Arbeit und Zugang zur Ausbildung mit entsprechenden Beleuchtungs-, Kontrast- und Anpassungsmöglichkeiten,
das Recht auf eine Gesundheits- und Sozialbetreuung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht,
das Recht auf lebenslanges Lernen,
gegebenenfalls Eins-zu-Eins-Unterstützung in Form von KommunikatorBegleitperson, Dolmetscher und/oder Betreuer für Hör- und Sehbehinderte“
Das spanische Parlament hat dies auf nationaler Ebene bereits nachvollzogen durch seinen Beschluss vom 5. April 2005, „dass Taubblindheit im Sinne einer besonderen Behinderung zu erkennen ist“, und der „Berücksichtigung der o.g. spezifischen Behinderung im Kontext aller geltenden Verfügungen innerhalb der spanischen Rechtsordnung.“
Wir erwarten auch von der Politik in Deutschland, dass sie Taubblindheit als eine besondere Behinderung anerkennt und damit den Betroffenen signalisiert, dass sie ihre Situation wahrnimmt und bereit ist, sich für deren Besserung zu engagieren. Dies kann durch ein besonderes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geschehen.
Taubblinde Menschen haben in fast allen Lebensbereichen einen Assistenz-, Hilfsmittel- und Förderbedarf, der sich von dem blinder und gehörloser Menschen wesentlich unterscheidet. Im System der Sozialleistungen ist dieser besondere Bedarf bisher kaum verankert. Ein besonderes Merkzeichen könnte es den Betroffenen erleichtern, die Besonderheit ihrer Behinderung nachzuweisen. Es könnte der Nachweis dieser Behinderung sein, die in den Verfahren der gewährung von Hilfen von allen Beteiligten identifiziert und begriffen werden muss.
Den Betroffenen könnte es mit dem Merkzeichen erleichtert werden, einen spezifischen Bedarf gegenüber blinden oder gehörlosen Menschen geltend zu machen, z. B. bei der Gewährung spezifischer Dolmetschleistungen, der Hilfsmittelversorgung oder der Finanzierung ambulanter bzw. stationärer Betreuung.
Hierzu wird verwiesen auf die Definition "hörsehbehindert / taubblind" des GFTB.
Nach Schätzungen des GFTB handelt es sich bundesweit um 2500 bis 6000 Personen.
Hannover, 12. November 2007
Beschlossen