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Der GFUV erarbeitet Mindeststandards für den barrierefreien Zugang zur gebauten Umwelt und zum öffentlichen Verkehr und berücksichtigt die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen. Dabei schöpft der Fachausschuss aus dem Erfahrungsschatz Betroffener und professioneller Helfer. Er bezieht in seine Arbeit aber auch Ergebnisse ein, die aus praktischen Untersuchungen stammen.
Die Mitglieder des Ausschusses arbeiten ehrenamtlich. Hauptgebiete ihrer Tätigkeit sind die Barrierefreiheit im Öffentlichen und privaten Personenverkehr sowie die Barrierefreiheit des Hoch- und Tiefbaus. Hierzu entwickelt der GFUV Merkblätter und Broschüren. Daneben berät er Bau- und Verkehrsträger und wirkt in DIN-Ausschüssen sowie in beratenden Gremien mit. Schließlich veranstaltet der GFUV Informationstagungen für Umwelt- und Verkehrsexperten aus den Mitgliedsverbänden.
Im GFUV sind folgende Verbände vertreten:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)
Pro Retina Deutschland e.V.
Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS)
Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.VAnsprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:
Hans-Karl Peter
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 190
E-Mail an Hans-Karl Peter
Leiter des GFUV
Wolfgang Schmidt-Block
Tel.: (0 30) 40104066
E-Mail: wolfgang.schmidt-block(at)gfuv.de
Der DBSV-Verwaltungsrat spricht sich dafür aus, dass alternativ zu dem historischen „3 cm – Kompromiss" für Bordsteinkanten künftig auch Lösungsansätze gewählt werden können, die an verkehrsrechtlich gesicherten Querungsstellen und Zebrastreifen Nullabsenkungen bis zu einer Breite von max. 1,00 m vorsehen, sofern diese auf geeignete Weise mit einem 6 cm Hochbord und Bodenindikatoren gemäß DIN-Entwurf 32984 vom September 2009 kombiniert werden.
Der Gemeinsame Fachausschuss Umwelt und Verkehr (GFUV) wird bevollmächtigt, diese Lösungsansätze in die entsprechenden Regelungsverfahren (z.B. DIN 18040-3) einzubringen.
Den Umwelt- und Verkehrsexperten der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wird der GFUV auf Anfrage dazu geeignete Materialien zur Verfügung stellen.
Damit entwickelt der DBSV-Verwaltungsrat seinen Beschluss vom 27. Oktober 2006 ("Beschluss Kasseler Rollbord") entsprechend weiter.
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