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Seit Oktober 2011 ist die novellierte DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ in Kraft. Diese Norm legt Anforderungen für Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente fest, um damit die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu verbessern.
Im Mai 2000 war die erste Bodenindikatorennorm erschienen. Wichtige Weichen waren darin gestellt worden. Bald jedoch entdeckte man schwerwiegende Mängel in Bezug auf Funktionalität und Wahrnehmbarkeit der Bodenindikatoren. Hinzu kamen steigende Anforderungen an die selbstständige Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen, bedingt durch den wachsenden Verkehr. Nachdem es in verschiedenen Bundesländern zu Bestrebungen gekommen war, eigene Lösungen für Blindenleitsysteme zu entwickeln, war es dringend erforderlich, ein einheitliches System der Orientierungshilfen festzulegen.
Auf Anregung des DBSV wurde daher 2005 die Novellierung der Norm beschlossen. Der zuständige DIN-Normenausschuss „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ berief einen Arbeitskreis unter Leitung von Dr. Klaus Behling, der möglichst viele unterschiedliche Kompetenzen zusammenführen sollte. Zehn Mitglieder umfasste der Arbeitskreis schließlich: Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe (3), der Deutschen Bahn AG (1), der Betonindustrie (1), der Straßen- und Verkehrsverwaltungen (1), der Behindertenbeauftragten (2), der Lichttechnik (1) sowie der Blinden- und Mobilitätslehrer (1).
Die wichtigsten Neuerungen der DIN 32984
Die neue Norm gliedert sich in einen Produktenteil (Beschreibung der Profilstrukturen, der Maße, der Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit) und in einen Anwendungsteil zum Einsatz der Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Ein wichtiger Punkt ist die Wahrnehmbarkeit der Bodenindikatoren: Es werden grundlegende Anforderungen an die Taktilität und den visuellen Kontrast formuliert und Mittel aufgezeigt, um die erforderlichen Kontrastwerte zu erreichen.
Die Profilmaße der Bodenindikatoren wurden stark vergrößert, ein Noppenprofil wurde ergänzt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Funktionen der Profile zu differenzieren: Das Rippenprofil wird vorwiegend als Leitstreifen und zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen eingesetzt. Das Noppenprofil dagegen wird überall dort verwendet, wo eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist, etwa bei Abknickungen oder Verzweigungen im Leitstreifen, bei Querungsstellen, Treppen, Hindernissen oder Gefährdungen. Speziell für Planer und Architekten beschreibt die Norm typische Situationen und stellt Standardlösungen vor.
Zusammen mit den in den vergangenen Jahren überarbeiteten oder neu erstellten Normen, wie der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“, der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen, Teil 2: Wohnungen“, der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Bereich zur barrierefreien Nutzung“, ist die Bodenindikatorennorm eine weitere wichtige Voraussetzung zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Nun kommt es darauf an, dass die neue Systematik konsequent angewendet wird, damit sich blinde und sehbehinderte Menschen auf einheitliche Orientierungshilfen verlassen können.
Bestellinfo:
Die DIN 32984 kann beim Beuth-Verlag für 129,10 Euro als Schwarzschrift oder zum Download (allerdings nicht barrierefrei) bestellt werden:
www.beuth.de <
http://www.beuth.de/>
Der GFUV hat Ende August 2011 auf seiner Tagung in Kassel eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) verabschiedet.
Den Text der Stellungnahme finden Sie hier als
_ (80 KB) und als
_ (81 KB)
Die nachfolgenden Links führen Sie zu Stellungnahmen und Ausarbeitungen des GFUV zu folgenden Themen:
(Hinweis: Werden zwei verschiedene Dokumente angeboten, ist in der Regel eine bebilderte PDF-Datei für sehende, eine unbebilderte DOC-Datei für blinde Leserinnnen und Leser vorgesehen!)
Der GFUV erarbeitet Mindeststandards für den barrierefreien Zugang zur gebauten Umwelt und zum öffentlichen Verkehr und berücksichtigt die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen. Dabei schöpft der Fachausschuss aus dem Erfahrungsschatz Betroffener und professioneller Helfer. Er bezieht in seine Arbeit aber auch Ergebnisse ein, die aus praktischen Untersuchungen stammen.
Die Mitglieder des Ausschusses arbeiten ehrenamtlich. Hauptgebiete ihrer Tätigkeit sind die Barrierefreiheit im Öffentlichen und privaten Personenverkehr sowie die Barrierefreiheit des Hoch- und Tiefbaus. Hierzu entwickelt der GFUV Merkblätter und Broschüren. Daneben berät er Bau- und Verkehrsträger und wirkt in DIN-Ausschüssen sowie in beratenden Gremien mit. Schließlich veranstaltet der GFUV Informationstagungen für Umwelt- und Verkehrsexperten aus den Mitgliedsverbänden.
Im GFUV sind folgende Verbände vertreten:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)
Pro Retina Deutschland e.V.
Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS)
Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.VAnsprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:
Hans-Karl Peter
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 190
E-Mail an Hans-Karl Peter
Leiter des GFUV
Gerhard Renzel (seit 27.09.2011)
E-Mail: gerhard.renzel(at)gfuv.de
stell. Leiter
Knut Junge (seit 27.08.2011)
E-Mail: knut.junge(at)gfuv.de
Der DBSV-Verwaltungsrat spricht sich dafür aus, dass alternativ zu dem historischen „3 cm – Kompromiss" für Bordsteinkanten künftig auch Lösungsansätze gewählt werden können, die an verkehrsrechtlich gesicherten Querungsstellen und Zebrastreifen Nullabsenkungen bis zu einer Breite von max. 1,00 m vorsehen, sofern diese auf geeignete Weise mit einem 6 cm Hochbord und Bodenindikatoren gemäß DIN-Entwurf 32984 vom September 2009 kombiniert werden.
Der Gemeinsame Fachausschuss Umwelt und Verkehr (GFUV) wird bevollmächtigt, diese Lösungsansätze in die entsprechenden Regelungsverfahren (z.B. DIN 18040-3) einzubringen.
Den Umwelt- und Verkehrsexperten der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wird der GFUV auf Anfrage dazu geeignete Materialien zur Verfügung stellen.
Damit entwickelt der DBSV-Verwaltungsrat seinen Beschluss vom 27. Oktober 2006 ("Beschluss Kasseler Rollbord") entsprechend weiter.
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