Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Der DBSV-Verwaltung fasste am 23.10.2009 in Hannover folgenden Beschluß:

Der DBSV-Verwaltungsrat spricht sich dafür aus, dass alternativ zu dem historischen „3 cm – Kompromiss“ für Bordsteinkanten künftig auch Lösungsansätze gewählt werden können, die an verkehrsrechtlich gesicherten Querungsstellen und Zebrastreifen Nullabsenkungen bis zu einer Breite von max. 1,00 m vorsehen, sofern diese auf geeignete Weise mit einem 6 cm Hochbord und Bodenindikatoren gemäß DIN-Entwurf 32984 vom September 2009 kombiniert werden.

Der Gemeinsame Fachausschuss Umwelt und Verkehr (GFUV) wird bevollmächtigt, diese Lösungsansätze in die entsprechenden Regelungsverfahren (z.B. DIN 18040-3) einzubringen.

Den Umwelt- und Verkehrsexperten der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wird der GFUV auf Anfrage dazu geeignete Materialien zur Verfügung stellen.

Damit entwickelt der DBSV-Verwaltungsrat seinen Beschluss vom 27. Oktober 2006 ("Beschluss Kasseler Rollbord") entsprechend weiter.

 

Der Beschluss der DBSV-Verwaltungsratssitzung am 27. Oktober 2006 in Hamburg lautete:

1. Damit sich blinde und sehbehinderte Menschen ungefährdet und möglichst ohne fremde Hilfe im öffentlichen Verkehrsraum bewegen können, sind sie auf gut wahrnehmbare, senkrechte Bordsteinkanten angewiesen. Dabei bleibt der sog. historische „3-cm-Kompromiß“ unverzichtbar, jedoch mit den Maßgaben, dass die Bordsteinabsenkung auf 3 cm über Fahrbahnniveau (Toleranz +/- 10%) erfolgt, die Verrundung der visuell kontrastreichen Bordsteinkante max. 15 mm beträgt und die Bordsteinkante durch taktil und visuell kontrastreich gestaltete Bodenindikatoren gut auffindbar sein muss.

 

2. Weder Bodenindikatoren noch Rampen mit taktilen Strukturen sind geeignet, eine Bordsteinkante von mindestens 3 cm Höhe über Fahrbahnniveau zu ersetzen. Das gleiche gilt für Bordsteinkeile, die ohne eine entsprechende Tastkante vor einem für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer unüberwindbaren Bordstein eingebaut werden.

 

3. Ein Verzicht auf die Bordsteinkante als sichere Orientierungshilfe beim Übergang vom Gehweg auf die Fahrbahn - wie beispielsweise beim Einsatz von Rollbordsystemen - wird in Zukunft nur in dann in Betracht kommen, wenn wissenschaftliche oder zumindest breit angelegte empirische Untersuchungen einfache und eindeutig wahrnehmbare Orientierungshilfen aufzeigen, die uns vor der Gefahr des Überlaufens an Querungsstellen schützen und uns von fremder Hilfe unabhängiger machen.

 

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