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Testbericht zum City Cane
Dr. Klaus Behling
08.02.2006
Gemeinsamer Fachausschuss Umwelt und Verkehr
1. Die Testteilnehmer
An den Tests nahmen in Berlin 5 O&M-LehrerInnen mit etwa 30 blinden und sehbehinderten Trainingspartnern teil.
Die Mobilitätserfahrungen der Testpersonen war sehr unterschiedlich: Sie reichte von sehr mobilitätserfahrenen, sehr mobilen blinden und sehbehinderten Teilnehmern bis zu gerade in der O&M-Ausbildung befindlichen Personen. Unter ihnen war auch eine stark sehbehinderte Rollstuhlfahrerin.
Die Tests umfassten in der Regel 1,5 bis 2 Stunden je Teilnehmer. Die Tests sind damit nur begrenzt aussagefähig, dennoch konnten insbesondere mit den mobilen Testteilnehmern erste verwertbare Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden.
2. Erfahrungen beim Test des City Cane
Das Auffinden des Ampelmastes wie auch der Fußgängerampel erforderte z.T. größere Konzentration und nahm in dieser Test-/Übungssituation erhebliche Aufmerksamkeit weg vom Verkehrsgeschehen.
Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere für die Ausrichtung auf die Querungsrichtung,
Das Abnehmen einer Richtungsinformation von der Schute der Fußgängerampel gelang in den meisten Fällen nach der Übungsphase recht gut. Schwierigkeiten ergaben sich hingegen (und das leider nicht selten),
Ermittlung des Beginns des Querungszeitpunkts
Der Beginn der Grünphase nach einer Rotphase wurde in der Regel gut erkannt. Ausnahmen ergaben sich lediglich bei zu langen Ampelzyklen (siehe 3.2.), wo durch Wackeln des Stockes das Grün gelegentlich „verloren ging“ und erneut „wieder gefunden“ werden musste.
Verzögerungen beim Queren ergaben sich,
Ein weiteres beobachtetes Problem liegt im subjektiven Bereich des City-Cane-Nutzers, das in Realsituationen (z.B. schlechtem Wetter, Zeitmangel) zu Fehlreaktionen führen kann: Das beim Erreichen des Fußgängerampelgrünlichts ausgegebene Ampelstocksignal wird als Beginn der Grünphase missinterpretiert und es wird u. U. erst mitten oder am Ende der Fussgängergrünphase losgegangen.
3. Zusammenfassung
3.1. Der Testteilnehmer (Reaktion der getesteten Probanden)
3.2 Der O&M-Lehrer
Die Grundmobilitätsaspekte (wie Kreuzungsaufbau, Auffinden des Ampelmasts, Aushören des Verkehrs, Verkehrsströme analysieren, Ausrichten anhand des Verkehrs usw.) sind die Basis der Schulung in Orientierung und Mobilität, also unbeeinflusst durch den Stock.
3.3 Die Technische Seite des City Cane
3.3.1 Bewertung des City Cane als Langstock
3.3.2 Technische Probleme mit dem City Cane
3.3.3 Hygienische Probleme mit der Handhabung
Mehrere Trainingspartner empfanden die Verschmutzung der Hände, die vom Stockgriff (Ermittlung der Querungsrichtung an den teilweise stark verschmutzten Schuten) und dem teilweise notwendigen Anfassen der Stockkugel herrührten als sehr unhygienisch auf.
4. Empfehlungen
4.1 Die in mehreren Fällen aufgetretene unsaubere Grünerkennung bei starkem Sonnenlicht sollte in jedem Fall durch einen gesonderten Test untersucht werden.
4.2 Die Nutzung des City Cane sollte nur nach einer speziellen Ampelstockschulung im Umfang von 10 bis 20 Stunden bzw. nur mit dem Nachweis einer solchen Schulung möglich sein, wobei am Ende dieser speziellen Ampelstockschulung ein Nachweis (vergleichbar den Richtlinien des DBSV für eine Führhundgespannprüfung) zu erbringen sein sollte, ob die blinde oder sehgeschädigte Person die notwendige Eignung und Qualifikation erworben hat, mit dem Stock sicher umzugehen.
4.3 Die Werbung für den City Cane sollte eindeutig darstellen, dass die Mobilitätsanforderungen an die Nutzung eines City Cane sehr hoch sind und damit
5 Stellungnahme des GFUV
Blindenstock mit Grünlichterkennung „City Cane“
Bericht des Gemeinsamen Fachausschuss Umwelt und Verkehr von einem ersten test dieses neuen Langstocks der Firma Kemper Hilfstechnik GmbH
Neben den seit Jahren bekannten Lichtsignalanlagen (LSA) mit Zusatzeinrichtungen für Blinde/Sehbehinderte, den so genannten „Blindenampeln“, gibt es seit einiger Zeit den Versuch, mittels des „City Cane“ ein Erkennen der Grünphase zu ermöglichen, für den Fall dass keine akustische/taktile Zusatzeinrichtungen installiert sind.
Lichtsignalanlagen für Blinde/Sehbehinderte gemäß der DIN 32981 sind fest an der Querung installiert und geben meist stets für Fußgänger ein tackendes „Auffindesignal“ (den so genannten „Pilotton“) von sich. Erhält der Fußgänger „grün“, so kommt zusätzlich zum tackenden Pilotton eine Piepstonfolge; gegebenenfalls wird das Fußgängergrün auch begleitend durch ein taktil wahrnehmbares Vibrationssignal am Ampeltaster angezeigt. Die akustischen Signale werden entweder über einen Lautsprecher in Höhe der Ampel oder am Ampeltaster ausgegeben.
Beim „City Cane“ handelt es sich um einen Blindenlangstock, der mit einem speziellen Griff ausgestattet ist. In diesem Griff sind Sensoren angebracht, die ein akustisches Signal auslösen, sobald der Sensor vor das Licht des „grünen Ampelmännchens“ unterhalb der Sonnenblende gehalten wird. Dem blinden/sehbehinderten Nutzer soll damit eine zusätzliche Hilfe bei der Querung von nicht mit Zusatzeinrichtungen für Blinde ausgestatteten Ampelübergängen an die Hand gegeben werden.
Dem „Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV)“ liegen eine Reihe von Aussagen von blinden und sehbehinderten Personen sowie bei einer Reihe von Tests mit 6 Mobilitäts- und Orientierungslehrern und etwa 35 Probanden gewonnenen Erfahrungen vor. Von diesen Personen wurden folgende Sicherheitsbedenken geäußert:
Der GFUV zieht aus diesen und anderen Aussagen der Testteilnehmer folgende Schlüsse:
Der City Cane ist vor allem aus Sicherheitsgründen kein Ersatz für blinden-/sehbehindertenspezifische Zusatzeinrichtungen an Lichtsignalanlagen. Der City Cane stellt keine Alternative zu den akustisch/taktilen Zusatzeinrichtungen gemäß DIN 32981 dar.
Von seiner Handhabung her, sollte der City Cane nur an bekannten und erprobten Ampelanlagen eingesetzt werden. An unbekannten Anlagen besteht die Gefahr, an das falsche Grünlicht zu gelangen. Er dürfte damit nur ein Notbehelf sein, wenn blinde und sehbehinderte Menschen durch eine nicht zu bewältigende Bedarfsampel oder ampelgeregelte Kreuzung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Voraussetzungen für eine Nutzung des City Cane sollten vor allem sein, dass
Die im Test in mehreren Fällen festgestellte unsaubere Grünerkennung bei starkem Sonnenlicht sollte in jedem Fall durch einen gesonderten Test untersucht werden, da dieser Mangel eine erhebliche Gefährdung des City Cane Nutzers zur Folge haben könnte.
Die Nutzung des City Cane sollte nur nach einer speziellen Ampelstockschulung im Umfang von 10 bis 20 Stunden bzw. nur mit dem Nachweis einer solchen Schulung möglich sein, wobei am Ende dieser speziellen Ampelstockschulung ein Nachweis (vergleichbar den Richtlinien des DBSV für eine Führhundgespannprüfung) zu erbringen sein sollte, ob die blinde oder sehgeschädigte Person die notwendige Eignung und Qualifikation erworben hat, mit dem Stock sicher umzugehen.
Die dem GFUV vorliegenden Erkenntnisse basieren auf Untersuchungen mit Prototypen (Auslieferung Dezember 2007), die dem Serienstock voll entsprechen sollen. Diese Aussagen beruhen auf jenen Erfahrungen, die in diesen Tests gewonnen werden konnten.
Der vollständige Testbericht kann auf der GFUV-Seite kann hier heruntergeladen werden.
Wolfgang Schmidt-Block (GFUV-Vorsitzender),
Michael P. Schmidt (GFUV),
Dr. Klaus Behling (GFUV)