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hier (44 KB)Der DBSV Verwaltungsrat hat auf seiner Tagung am 23.10.2009 folgendes beschlossen:
Der DBSV Verwaltungsrat ist besorgt über die um sich greifende Idee und deren bereits heute schon feststellbare Umsetzung, geräuscharme bzw. annähernd geräuschlose Fahrzeuge in eine serienmäßige Produktion zu überführen.
Durch geräuscharme Fahrzeuge wird die Teilnahme blinder und sehbehinderter sowie auch jüngerer und älterer Menschen am öffentlichen Straßenverkehr immer gefährlicher und unberechenbarer.
Der DBSV appelliert an Forschungseinrichtungen Wirtschaftunternehmen und Behörden, bei der Einführung dieser innovativen Technik, benachteiligte Personengruppen nicht außer Acht zu lassen und deren Bedenken wie auch Vorschläge sehr ernst zu nehmen.
Der DBSV-Verwaltungsrat unterstützt das vorliegende EBU- Papier “STUMME” AUTOS UND FUßGÄNGERSICHERHEIT (SILENT CARS AND PEDESTRIAN SAFETY)
Anlage 1 (167 KB)
Der DBSV-Verwaltungsrat bittet den Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV), die bereits begonnenen Gespräche zu diesem Thema intensiv fortzuführen und mit Forschungseinrichtungen, Produzenten, Unfallversichern und weiteren einschlägig Beteiligten sowie Vertretern anderer Behindertenverbände nach einvernehmlichen, tragenden Lösungen zu suchen und ein entsprechendes wissenschaftlich fundiertes und objektivierten Anforderungsprofils von blinden und sehbehinderten Menschen an die „lautlose Mobilität“ der nahen Zukunft zu erarbeiten.
Begründung:
(erarbeitet von Michael Klingler/GFUV)
Seit einigen Jahren geht der Trend im Fahrzeugbau immer stärker weg vom Benzin-/ Dieselverbrennungsmotor hin zu alternativen Antriebssystemen. Dabei wird etwa auf Erdgas, Wasserstoff oder Elektroantriebe gesetzt. Bis diese in Ihrer Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit, Reichweite und ihrem Komfort den heute üblichen Fahrzeugstandard erreicht haben, sind auch „Mischformen“ wie etwa ein Elektromotor in Kombination mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor im Angebot (sog. Hybridelektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge oder Hybridautos).
Praktisch alle deutschen politischen Parteien haben – mit unterschiedlichen Begründungen - im Vorfeld der Bundestagswahlen 2009 in ihren Programmen die staatliche Förderung solcher „alternativen“ Antriebskonzepte in Aussicht gestellt. Auch die Bundesregierung hat erklärt, künftig recht ansehnliche Beträge zur Erforschung und zur raschen Vermarktung solcher Fahrzeuge bereitstellen zu wollen.
Den vermeintlichen Vorteilen solcher „neuen“ Antriebsformen wie etwa geringere Abgasemissionen, bessere CO2-Bilanz, geringere Geräuschentwicklung oder dem Entrinnen überhöhter Kraftstoffpreisen steht die Verkehrssicherheit gegenüber.
Hybrid- und Elektrofahrzeuge werden bei hohem Leistungsbedarf, etwa bei großen Geschwindigkeiten, überwiegend mit Benzinmotoren betrieben. Bei Leerlauf und niedrigem Leistungsbedarf/Geschwindigkeiten schalten sie auf einen praktisch lautlos arbeitenden Elektromotor um. Hierbei sind Verletzungen oder womöglich lebensbedrohende Gefahrensituationen für alle, die sich im Wesentlichen bei der Einschätzung, ob beispielsweise die Querung einer Straße sicher möglich ist, auf ihr Gehör verlassen müssen, nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Auch andere Fußgänger wie z.B. kleine Kinder, Senioren, kognitiv eingeschränkte oder unachtsam gehende Menschen haben somit ein erhöhtes Risiko zu tragen. Beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung entsprechen Hybrid- und Elektrofahrzeuge nicht vollständig den Grundsätzen des „Designs für alle“.
Wie ihre sehenden Mitfußgänger haben jedoch auch blinde und sehbehinderte Menschen ein Recht darauf, sicher und selbständig zum Arbeitsplatz, zur Schule und zu anderen Orten der Gemeinschaft zu gelangen. Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen an der Universität von Kalifornien machen deutlich, dass dieses Recht bedroht ist, da Hybridfahrzeuge, um über das Gehör präzise geortet werden zu können, 60 Prozent näher am Fußgänger herankommen müssen als herkömmliche Fahrzeuge. Während Tests war ein elektrisch betriebener Hybridmittelklassewagen so lange nicht hörbar, bis er sich auf eine Entfernung von 3,30 m an die unter Augenbinde arbeitenden Testpersonen annäherte.
Es muss ein ausgewogener Ansatz gefunden werden, der die Sicherheit aller Fußgänger bei gleichzeitiger Verminderung der Lärmbelästigung bewahrt sowie die Vorteile der „neuen“ Antriebskonzepte nicht kontakariert. Dies müssen nicht unbedingt technisch oder konstruktiv aufwendige Lösungen sein, damit sie auch zur Wirtschaftlichkeit dieser Fahrzeuggattungen beitragen können.
Der „Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV)“ begrüßt im Einklang mit der Europäischen Blindenunion die (Weiter-)Entwicklung alternativ angetriebener Fahrzeuge. Im gleichen Atemzug ist es jedoch auch unumgänglich, dass weitere Forschungen durchgeführt werden müssen, um die Sicherheitsfolgen für Fußgänger umfassend zu untersuchen und angemessene Lösungen gründlich zu erarbeiten. Die Förderung sicherer Fahrpraktiken, wie z.B. Fahren mit situationsangemessener Geschwindigkeit und die gesteigerte Beachtung des Fußgängerverkehrs ist zudem heute wichtiger als jemals zuvor. Die Herausforderung lautet jetzt, eine Technologie zu identifizieren, die gleichzeitig innovativ und sicher für alle Verkehrsteilnehmer - insbesondere für Fußgänger - ist und allen zum Vorteil gereicht.
Mögliche Eckpunkte und Maßnahmen sind:
Ziel all dieser Bemühungen des GFUV ist die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten und objektivierten Anforderungsprofils von blinden und sehbehinderten Menschen an die „lautlose Mobilität“ der nahen Zukunft.