Durchsetzungsbegleitung Digitaler Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen, wie beispielsweise Behörden, Krankenkassen, Hochschulen oder Gerichte, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Trotzdem stoßen Menschen mit Behinderungen überall im Web auf digitale Barrieren. Das Projekt „Durchsetzungsbegleitung digitale Barrierefreiheit“ hat das Ziel, die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit durch beratende Angebote zu unterstützen und voranzutreiben.

Digitale Barrieren melden - Workshopangebot

Ob fehlende Beschriftung von Navigationselementen auf Webseiten, schwache Kontraste, Texte auf Grafiken oder fehlende Untertitel bei Videos, es gibt viele Beispiele für digitale Barrieren. Per Gesetz wird es Betroffenen ermöglicht, digitale Barrieren auf Webseiten und Apps öffentlicher Stellen zu melden und deren Behebung einzufordern.

Dazu haben wir eine Workshop-Reihe konzipiert. Die dreistündigen virtuellen Workshops bieten Wissenswertes rund um den gesetzlich verankerten Mechanismus zum Melden digitaler Barrieren auf Webseiten und Apps öffentlicher Einrichtungen. Gemeinsam lernen wir, was digitale Barrieren sind, wie wir sie aufspüren, beschreiben und melden. Das Angebot ergänzt das DBSV-Informationsvideo und die FAQ zum gleichen Thema.

Aktuelle Workshop-Termine und den Weg zur Anmeldung finden Sie auf der DBSV-Internetpräsenz zum Thema Digitale Barrieren Melden.

 

Digitale Barrierefreiheit sicherstellen

Eine verlässliche Aussage über die Barrierefreiheit eines digitalen Produktes steht auf zwei Säulen - der Einhaltung technischer Standards sowie dem Einholen von Feedback aus Nutzungsperspektive. Beide Komponenten ergänzen einander auf dem Weg zu optimaler Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Einhaltung technischer Standards - Zugänglichkeit

Theoretisch gesehen ist digitale Barrierefreiheit von Webseiten und Apps dann gewährleistet, wenn die Erfolgskriterien der Europäischen Norm EN 301549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -dienstleistungen“ eingehalten werden.

Feedback aus der Nutzungsperspektive - Nutzerfreundlichkeit

Das Einhalten der Vorgaben allein gewährleistet jedoch nicht automatisch die Nutzerfreundlichkeit (Usability) und ein positives Erlebnis im alltäglichen Gebrauch. Die zweite wichtige Säule bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist daher das Einholen von Feedback hilfsmittelnutzender Endanwenderinnen und Endanwender.

Für Fragen zum Thema Usability-Checks kontaktieren Sie gern das Projektteam unter: usability@dbsv.org

Hintergrund des Projektes

Die Digitalisierung ist im täglichen Leben längst angekommen und betrifft den beruflichen und privaten Bereich an vielen Stellen. Damit alle Menschen an diesem Prozess gleichberechtigt teilhaben können, müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Für öffentliche Stellen besteht seit vielen Jahren eine Verpflichtung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Was konkret zu tun ist, wird in den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder sowie in der Barrierefreien Informationstechnikverordnung beschrieben. Detaillierte Anforderungen sind festgelegt in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem internationalen Standard zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Sie wurden in den Europäischen Standard EN 301549 überführt.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben muss gelingen, um einen Ausschluss von Menschen mit Behinderungen an digitalen Angeboten zu verhindern und vielmehr das Potenzial der Digitalisierung zur Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe zu nutzen. Das Projekt möchte einen Beitrag leisten, dass Wissen und die Aufmerksamkeit rund um das Thema Barrierefreiheit - sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei privaten Dienstleistern von öffentlichen Anbietern zu erhöhen.

Wir werden gezielt auf öffentliche Stellen und Dienstleister zugehen, um dort nicht nur zu sensibilisieren, sondern auch mögliche Wissenslücken zu schließen und den Zugriff auf benötigte Informationen zu erleichtern. Hier auf unserer Webseite werden wir das Thema digitale Barrierefreiheit aufbereiten und hilfreiche Informationen bereitstellen.

Wichtig ist aus unserer Sicht, die Expertise von Anwendern und Anwenderinnen in eigener Sache einzubeziehen und die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote bereits von Anfang an in den Entwicklungsprozessen zu etablieren. Im Rahmen des Projektes werden wir blinde und sehbehinderte Personen darin schulen, sich Webseiten und Apps als begleitende Testanwenderinnen und -anwender auf ihre Barrierefreiheit und Usability hin anzusehen. Damit soll ergänzend zu einem systematischen Test nach EN 301549 Unterstützung bei der Beurteilung von Webseiten und mobilen Anwendungen angeboten und eine Begleitung ermöglicht werden. Die direkten Zielgruppen des Projektes sind also öffentliche Stellen und die von ihnen beauftragten Unternehmen, während die indirekte Zielgruppe eindeutig alle Menschen sind, für die Barrierefreiheit nach den o.g. gesetzlichen Vorgaben gefordert ist und zur Teilhabe beiträgt.

Das Projekt ist im Juni 2022 gestartet und hat für die Umsetzung seiner Ziele 3 Jahre Zeit. Es wird gefördert von der Aktion Mensch und der Techniker Krankenkasse.

Kontakt

Rose Jokic
E-Mail: digital-barrierefrei@dbsv.org