European Accessibility Act

Ob es um Bankgeschäfte, den Zahlungsverkehr, den Online-Handel, E-Books, Computer oder Fahrkartenautomaten geht – das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act (EAA), legt mit einheitlichen Regeln für bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit Anforderungen an die Barrierefreiheit fest.

Der DBSV hat die Entstehung des EAA von Anfang an intensiv begleitet und macht sich auch bei dessen Umsetzung in Deutschland für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen stark.

Gemeinsame Forderungen des DBSV und des DVBS: Spürbar mehr Teilhabe durch barrierefrei zugängliche Produkte und Dienstleistungen!

DBSV und DVBS haben am 18.5.2020 gemeinsame Kernpunkte veröffentlicht, die bei einer Umsetzung in deutsches Recht wichtig sind.

Workshop "Barrierefreiheit voranbringen - Möglichkeiten der europäischen Anforderungen nutzen"

Um für die politische Interessenvertretung gerüstet zu sein, kamen am 18./19. Januar 2020 Vertreterinnen und Vertreter der DBSV-Geschäftsstelle, des Präsidiums sowie ehrenamtlich im DBSV und DVBS organisierte Personen zusammen. Im Rahmen eines Workshops ging es zunächst darum

  • die komplexen europarechtlichen Vorgaben dahingehend zu analysieren, was genau von wem barrierefrei gestaltet werden muss und wie die Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen aussehen,
  • welche Spielräume es bei der Umsetzung gibt und
  • welche Forderungen sich für den DBSV daraus ableiten.

Der Workshop „Barrierefreiheit voranbringen – Möglichkeiten der europäischen Anforderungen nutzen“ wurde gefördert durch die Aktion Mensch sowie im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V durch die BARMER.

Wie wichtig digitale Barrierefreiheit im Alltag blinder und sehbehinderter Menschen ist, zeigt der folgende Film.

Film „Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt“

Hörfilm "Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt"