Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Barrierefrei Wählen - Serviceseite des DBSV

 

Blinde und sehbehinderte Menschen werden wie schon bei der Europawahl auch bei den Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 wieder barrierefrei wählen können - zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahllokal. Gleiches gilt ebenfalls für die in diesem Jahr stattfindenden Landtagswahlen.

Seit der Bundestagswahl im Jahr 2002 haben blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler (in folgendem nur Wähler genannt) in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mittels Wahlschablonen ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben.

Gegenwärtig weden bereits derartige Wahlhilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen in Großbritannien, Spanien, Italien, Österreich, Spanien und Malta angeboten.

Im Vorgriff auf das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) wurde im Jahr 2002 erstmals bei Bundestagswahlen bundesweit die Wahl mit Stimmzettelschablonen ermöglicht. Das Verfahren hat sich bewährt und ist von blinden und sehbehinderten Wählern auch bei nachfolgenden Wahlen zu den Landtagen, zum Europäischen Parlament  und zum Deutschen Bundestag gut angenommen worden. Damit wurde blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet, die für sie vor Jahren unmöglich erschien. Bislang waren sie bei Wahlen immer auf fremde Hilfe angewiesen. Es ist ein wichtiger Schritt in eine gleichberechtigte Teilhabe an Vorgängen des täglichen und öffentlichen Lebens und hat zugleich Signalwirkung für andere Bereiche des Alltags.

Der DBSV hat in Abstimmung mit dem   Externer Link  DVBS,   Externer Link  Pro Retina Deutschland e.V und dem   Externer Link  Bund der Kriegsblinden Deutschlands bei den Wahlen 2009 wiederum die Federführung in Sachen Wahlschablonen übernommen.

Die Stimmzettelschablonen werden über die DBSV-Landesvereine nach Rücksprache und Abstimmung mit dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Landeswahlleiter hergestellt. Die Herstellung eines Großteils dieser Stimmzettelschablonen wird über den DBSV koordiniert. 

Auf Anfrage über eine bundesweite Hotline 01805  666 456 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) – die automatisch die Verbindung zu dem zuständigen Landesverband herstellt - übersenden dann die Landesvereine des DBSV dem blinden und sehbehinderten Wähler "seine" Wahlschablone. DBSV-Mitglieder erhalten diese Stimmzettelschablone automatisch und ohne Anfrage. 

Mit dieser Stimmzettelschablone werden auch immer erläuternde Begleitinformationen über den Aufbau der Stimmzettelschablone und die Reihenfolge der zu wählenden Personen oder Listen in Hörformaten, Punktschrift oder Großdruck dem Wähler übergeben. 

Auf der Stimmzettelschablone stehen im Kopf der Anlass der Wahl, wie z.B. "Europawahl 2009", sowie der Hinweis "Sie haben eine Stimme", beides jeweils in Punktschrift sowie in schwarzer, erhabener Schrift (für sehbehinderte Menschen sowie für blinde Menschen, die die Punktschrift nicht beherrschen).

Da die Reihenfolge der Wahlvorschläge in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist, können die Kurzbezeichnungen der Parteien oder Listen nicht auf die Schablone gedruckt werden. Die Wahlvorschläge sind aber immer aufsteigend nummeriert. Auf der Schablone werden deshalb neben den Lochungen für die Kreuze diese Nummern in Punktschrift sowie in erhabener tiefschwarzer Schrift gedruckt.

Rechts neben diesen Nummern befinden sich auf gleicher Höhe mit den jeweiligen Zahlen in Schwarz- und Punktschrift tiefschwarz umrandete Löcher zum Ankreuzen des Wahlvorschlages, für den der Wähler sich entschieden hat.

Am Wahltag muss der blinde oder sehbehinderte Wähler seine Schablone mit in sein Wahllokal nehmen und den eigentlichen Stimmzettel vor der Wahlhandlung in seine Stimmzettelschablone einlegen. Damit es hier zu keinen Problemen kommt, ist a) die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht und b) die rechte obere Ecke der Schablone abgeschnitten, so dass der blinde oder sehbehinderte Wähler die korrekte Lage des Stimmzettels überprüfen kann (siehe auch Abbildung unten). Mit dieser Überprüfung wird gewährleistet, dass die Lochungen zur Ankreuzung auf der Stimmzettelschablone mit den Feldern für die Stimmabgabe auf dem Stimmzettel übereinstimmen.

Nach erfolgter Wahlhandlung nimmt der blinde oder sehbehinderte Wähler seine Wahlschablone wieder mit nach Hause, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Es könnte ja durchaus sein, dass Ankreuzungen auf der Wahlschablone für Dritte sichtbar sind, damit wäre die Wahl nachvollziehbar, was eine Verletzung des Wahlgeheimnisses darstellen würde.

Ziel des DBSV ist es, in Absprache mit dem  Externer Link  Bundesministerium des Inneren und dem  Externer Link  Bundeswahlleiter einen für das gesamte Bundesgebiet einheitlichen Stimmzettel durchzusetzen, damit ebenfalls auch nur eine einheitliche Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Wähler hergestellt werden muss.

Leider wird diese Vereinheitlichung noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da es zu Europawahlen 16 Wahlkreise, zu Bundestagswahlen jedoch 299 Wahlkreise in der Bundesrepublik Deutschland gibt und eine Abstimmung mit 299 Wahlkreisen sich als äußerst langwierig und kompliziert erweist.

 

Übrigens:

Bei den am 01.06.2005 stattgefundenen Sozialwahlen in der Bundesrepublik Deutschland kamen erstmals auch Wahlschablonen für blinde und sehbehinderter Sozialversicherte zum Einsatz. Die Wahlschablonen konnten über eine entsprechende Telefonnummer bei den jeweiligen Leistungs- und Versicherungsträgern abgefordert werden.

 

Muster einer Wahlschablone mit eingelegtem Stimmzettel aus Berlin

Ansprechpartner für bundesweite Wahlen

Ihre Fragen zu barrierefreien Wahlen beantwortet

Hans-Karl Peter
Tel: 030 28 53 87 190
Email: h-k.peter(at)dbsv.org

 

 

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