Ein Service des DBSV und der PRO RETINA Deutschland e. V.
Stand: April 2009
Sie haben eine feuchte Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD). Falls Ihnen eine Therapie mit einem Wachstumshemmer (Spritze in den Glaskörper des Auges) verordnet wurde, entstehen viele Fragen. Das Problem: Zurzeit gibt es weder eine bundeseinheitliche Regelung für den Zugang zu dieser Therapie, noch gesicherte, geprüfte und einheitliche Qualitätsmaßstäbe für die Behandlung. Nur als aktiver Patient, der sich einmischt und nachfragt, können Sie sicher sein, dass Sie die Therapie und die Behandlungsqualität bekommen, die Ihnen zustehen.
Deshalb haben wir die folgenden praktischen Tipps für die Betroffenen zusammengestellt. Die Hinweise beziehen sich ausdrücklich auf den momentanen "Schwebezustand", der allerdings schon seit Januar 2007 andauert. Wir fordern Ärzte, Krankenkassen, Politik und Pharma-Industrie auf, sich schnellstmöglich auf eine Regelversorgung und die damit verbundene Qualitätssicherung zu verständigen.
- Als Patient mit der entsprechenden Indikation (Diagnose feuchte AMD und Sehrest größer als 5 Prozent) haben Sie einen Anspruch auf die zugelassenen und geprüften Medikamente Macugen und Lucentis.
- Wenn Ihr Arzt/Ihre Klinik keinen Sondervertrag (s. u.) mit den Kassen hat, ist in der Regel ein Einzelfallantrag für die Kostenerstattung notwendig. Dieser wird in der Regel sehr schnell bearbeitet.
- Klären Sie die Kostenfrage unbedingt VORHER! Werden die vollen Behandlungs- und Medikamentenkosten übernommen? Für wie viele Behandlungen? Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?
- Die Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Medikamente Macugen und Lucentis. Die Kosten für das Spritzen unter OP-Bedingungen (ca. 250-300 EUR) werden nur von wenigen Kassen voll übernommen, es kann sein, dass Sie die Differenz selbst tragen müssen.
- Angesichts der seit Jahren ungeklärten Bedingungen für eine Therapie der feuchten Makula-Degeneration haben wir in Deutschland eine sehr unterschiedliche Versorgungslage:
- Jeder Patient erhält im Einzelfallantrag die zugelassenen Medikamente.
- Parallel dazu haben viele Augenärzte mit verschiedenen Krankenkassen Pauschalverträge abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge erhalten diese Patienten normalerweise ein nicht zugelassenes Medikament (Avastin).
- Leider ist nicht bekannt, welche Krankenkassen und welche Ärzte diese Verträge abgeschlossen haben.
- Diese Verträge sind von Region zu Region unterschiedlich, daher müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse nach der Erstattungssituation erkundigen. Dies ist in Ihrer aktuellen Lage (nach der Diagnosestellung) sicher sehr aufwändig für Sie.
- Sprechen Sie mit Ihrem Augenarzt und nehmen Sie ihn in die Pflicht, dass er Sie umfassend informiert.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die nächste Ortsgruppe der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe (Tel. 01805 – 666 456), die
Makulaberater der PRO RETINA oder an das Netzhauttelefon (Tel. 01805 - 87 00 18, Mo., Di. und Do. 14:00 bis 16:30 Uhr).