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Eine weitere Barriere ist gefallen….
Annette Widmann-Mauz (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Renate Reymann, Präsidentin des DBSV e.V. und Roman Klein, Geschäftsführer der Rote Liste Service GmbH, rissen symbolisch auf dem Verbandestag des DBSV am 18. Juni 2010 die Barriere in Form einer Mauer ein, die blinde und sehbehinderte sowie ältere Menschen daran hindert, die Beipackzettel in einer für sie zugänglichen Form lesen oder hören zu können.
Ab sofort werden unter
www.patientenInfo-service.de Beipackzettel – so fern sie bereits eingestellt sind – in barrierefreien Formaten zugänglich sein.
Blindenschrift auf Arzneimittelpackungen ist inzwischen selbstverständlich geworden und die Qualität der Punktschrift hat sich laufend verbessert. Dies war auch ein starker Anreiz dafür, das Thema Beipackzettel zu lösen.
Der Beipackzettel, oder wie es auch heißt: die Gebrauchsinformationen, in Medikamentenverpackungen ist für Menschen mit guter Sehkraft schon schwierig zu lesen. Für blinde und sehbehinderte Personen war und ist es jedoch schier unmöglich, diese wichtigen Gebrauchsinformationen zu erfassen und danach zu handeln.
Mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurden die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) aufgrund einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind” (§11 AMG Abs. 3c)
Seit 2005 fanden Verhandlungen und Gespräche zwischen der deutschen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe einerseits und Verbänden der Pharmaindustrie (
VfA,
BPI,
BAH) andererseits unter Einbeziehung des
Bundesministerium für Gesundheit, des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des
Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) sowie der
Rote Liste Service GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellung der Gebrauchsinformationen (Beipackzettel) in für blinde und sehbehinderte Patienten zugänglicher Form statt.
Dabei waren u. a. umfangreiche rechtliche Klärungen zu Fragen des Haftungsrechtes erforderlich.
Mit Hilfe der PatientenInfo-Service Website wird jeder Patient - ganz gleich ob blind oder sehend - gezielt nach Medikamenten suchen können und die benötigte Gebrauchsinformationen in vier Formaten vorfinden, die auf der genannten Seite eingesehen, vorgelesen oder heruntergeladen werden können.
Angeboten werden die Patienteninformationen in folgenden Formaten:
Darüber hinaus gibt es für blinde und sehbehinderte Anwender gleichermaßen die Möglichkeit, sich
Im letzteren Fall ist auf dem heimischen PC natürlich eine Daisy-Abspielsoftware erforderlich oder man muss sich das Buch auf ein Medium für ein Daisy-Abspielgerät kopieren.
Die Suche erfolgt dabei auf diesem Internetportal nach dem Namen des Medikamentes wie auch nach der Pharmazentralnummer (PZN), sofern diese auf der Verpackung gelesen werden kann.
Nun macht jedoch eine Schwalbe noch keinen Sommer und ein Internetportal allein nützt den Betroffenen noch nichts.
Die Forderung und Bitte vom Verbandstag des DBSV und allen blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland geht nun an diejenigen Arzneimittelhersteller und –vertreiber, die sich diesem PatientenInfo-Service noch nicht angeschlossen haben. Sie sind aufgefordert, sich an diesem Dienst zu beteiligen und ihre Patienteninformationen in das System einzustellen, denn nur so können Sie mit vertretbarem Aufwand ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung der Patienteninformationen in für blinde und sehbehinderte Patienten brauchbarer Form nachkommen.
Allein in der Ausgabe 2010 der Rote Liste gibt es 8500 Präparateeinträge in etwa 10 500 Darreichungsformen (entsprechend etwa 34 600 Packungsangaben) von 472 Unternehmen. Die Veröffentlichung von Präparaten in der Rote Liste liegt in der Verantwortung der Unternehmen und ist nicht an die Zugehörigkeit zu einem Pharmaverband gebunden.
Es gilt nun, dieses eine System PatientenInfo-Service auszubauen, denn zum einen gibt es sehr unterschiedliche, größtenteils nicht barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu den Gebrauchsinformationen der unterschiedlichsten Hersteller, wobei der Hersteller oft auch nicht bekannt ist.
Jede noch so gute Lösung hat auch weiße Felder. Diese wurden von Anfang an erkannt: es bleibt die Aufgabe, für die nicht im Internet aktiven blinden und sehbehinderten Patienten einen vertretbaren Weg zu finden, auch ihnen die Patienteninformationen zugänglich zu machen.
Der PatientenInfo-Service trägt, wenn er denn einmal mit Informationen gefüllt sein wird, an wichtiger Stelle zur Vergrößerung der Selbstständigkeit und damit zur Verbesserung der Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen bei. Dafür sei an dieser Stelle allen Beteiligten in Politik, Wirtschaft und Selbsthilfe herzlich gedankt.
Wenn Sie Ihr Medikament nicht finden sollten, kann es zurzeit daran liegen, dass vom herstellenden Pharmaunternehmen noch keine Daten an die Rote Liste Service GmbH übermittelt wurden. Dies kann in Anbetracht der hohen Anzahl von Medikamenten auch nur sukzessive erfolgen und wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Der DBSV wird diesen Prozeß sehr genau analysieren. Aber der Anfang ist gemacht.....
Für Hinweise oder Bemerkungen nutzen Sie bitte folgende Emailadresse: beipackzettel(at)dbsv.org
Anmerkung:
Die ROTE LISTE® ist ein Arzneimittelverzeichnis für Deutschland (einschließlich EU-Zulassungen) und wird von der Rote Liste Service GmbH herausgegeben und verlegt. Von der
Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) wird sie als „trusted source” (zuverlässige Quelle) für Arzneimittelinformationen in Deutschland geführt. Die ROTE LISTE® enthält Kurzinformationen zu Humanarzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie richtet sich an medizinisch-pharmazeutische Fachkreise mit dem Zweck, diese über im Handel befindliche Präparate zu informieren. Die Veröffentlichung von Präparaten in der ROTE LISTE® liegt in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen.
Die ROTE LISTE® erscheint jährlich aktualisiert als Buchausgabe (seit 1933) und halbjährlich in Form elektronischer Publikationen (seit 1990). Im Internet ist sie unter
www.rote-liste.de zu finden. Hier wird sie Fachkreisen (Ärzten, Apothekern, Kliniken usw.) kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Vergabe von Lizenzen ist die ROTE LISTE® darüber hinaus in diverse Datenbanken integriert.