Wahlen

 

Europawahl 2024 - Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

Hier finden Sie ab Ende April 2024 den Direktlink zu der Internetseite, auf der über die Stimmzettelinhalte informiert wird.

Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024 aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni 2024 statt.

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.

Diese Informationen können ab Ende April auf dieser Internetseite sowie unter Tel.: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) abgerufen werden.

Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Forderungen des DBSV zur Europawahl 2024

 

Bundestagswahlen

Die letzte Bundestagswahl fand am 26.09.2021 statt.

Für die Durchführung von Bundestagswahlen und in Deutschland für Wahlen zum Europäischen Parlament ist das Bundesinnenministerium (BMI) verantwortlich.

Das BMI und der DBSV ermöglichen bei diesen Wahlen den blinden und sehbehinderten Menschen das Wählen mit einer Stimmzettelschablone wie folgt:

  • Die Stimmzettelschablonen werden über die DBSV-Landesvereine nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Landeswahlleiter bzw. der Landeswahlleiterin hergestellt, der bzw. die für das jeweilige Bundesland zuständig ist. Die Herstellung dieser Stimmzettelschablonen und der dazugehörigen Umschläge wird über den DBSV koordiniert.
  • Die DBSV-Landesvereine erstellen auf einer CD erläuternde Begleitinformationen über den Aufbau der Stimmzettelschablone und die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Personen bzw. Parteien.
  • Die Stimmzettelschablone mit den erläuternden Begleitinformationen erhalten die DBSV-Mitglieder, sobald alle notwendigen Informationen vorliegen.
  • Nicht-Mitglieder des DBSV, die eine Stimmzettelschablone benötigen, wenden sich an den örtlich zuständigen DBSV-Landesverein. Die Bestellung der Wahlschablone muss unbedingt beim jeweiligen DBSV-Landesverein erfolgen, da es für jeden Wahlkreis eine unterschiedlich aufgebaute Wahlschablone geben kann. Die Informationen auf den Audio-CDs unterscheiden sich, da es für jedes Bundesland eine eigene Landesliste und für jeden Wahlkreis unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten gibt.
  • Im Rahmen eines Pilotprojektes wird es in Nordrhein-Westfalen erstmalig bei einer Bundestagswahl die Stimmzettelinhalte als Telefonansage geben und diese Informationen können im Internet abgefragt werden; vertiefende Informationen gibt es unter www.BSVW.org/wahlen

Landtagswahlen und Kommunalwahlen

Für die Erstellung der Stimmzettelschablonen auf Landes- bzw. auf Kommunalebene ist nicht der DBSV zuständig.

Ansprechpartner sind hier die jeweiligen DBSV-Landesvereine.

Eine Wahlschablone, unter der ein Stimmzettel liegt. Die Schablone hat nummerierte Löcher, die obere rechte Ecke ist abgeschnitten. Der Stimmzettel hat oben rechts ein Loch.
Eine Wahlschablone für Berliner Wahlen

Sozialwahlen

Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt.

Bei einer Sozialwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter der höchsten Gremien in den Selbstverwaltungen aller gesetzlichen Sozialversicherungsträger gewählt; die Sozialversicherungsträger sind die gesetzlichen Rentenversicherungen, die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die letzte Sozialwahl fand am 31.05.2023 statt.

Bei den meisten Sozialversicherungsträgern finden sogenannte Friedenswahlen statt, d.h. der eigentliche Wahlakt entfällt, da die Anzahl der sich zur Wahl stellenden Vertreterinnen und Vertreter mit der Anzahl der  wählbaren Vertreterinnen und Vertreter übereinstimmt.

(Eine Friedenswahl ist also immer barrierefrei; Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen werden nicht benötigt.)

Wenn die Wahl mit einem aktiven Wahlakt vorgenommen wird, kann eine Wahlschablone bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger angefordert werden.

Forderungen des DBSV für barrierefreies Wählen

Der DBSV setzt sich seit langem dafür ein, dass Wählen barrierefrei möglich ist. Zu den Forderungen für Bundestags- und Europawahlen gehören:

  • bundesweit ein einheitliches Format des Stimmzettels
  • eine gute Lesbarkeit des Stimmzettels und damit verbunden präzise Vorgaben zu Schriftart, Schriftgröße und Kontrast in den Wahlordnungen

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für die Wahl mit Wahlschablone ist bei Bundestagswahlen § 57 Absatz 4 der Bundeswahlordnung.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Unterstützung durch eine Assistenzperson finden sich für Bundestagswahlen in § 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes und § 57 der Bundeswahlordnung.

Vergleichbare Regelungen gelten auch bei Europawahlen.

Hintergrundinformationen

Die ersten Stimmzettelschablonen kamen zur Bundestagswahl 1980 in Marburg zum Einsatz. Doch bei den zuständigen Behörden stieß dies auf Skepsis. Zur Bundestagswahl 1987 entschied der hessische Landeswahlleiter, dass der Einsatz von Wahlschablonen nicht erlaubt sei. Diese Entscheidung wurde dann durch eine einstweilige Verfügung aufgehoben.

Im Vorgriff auf das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wurde im Jahr 2002 erstmals bei Bundestagswahlen bundesweit die Wahl mit Stimmzettelschablonen ermöglicht. Das Verfahren hat sich bewährt und ist von blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern auch bei nachfolgenden Wahlen zu den Landtagen, zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag gut angenommen worden. Blinde und sehbehinderte Menschen haben mit den Wahlschablonen die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Teilhabe am politischen Leben. Zuvor waren sie bei Wahlen immer auf fremde Hilfe angewiesen.

Auf kommunaler Ebene müssen blinde und sehbehinderte Menschen auch heute noch oft auf Stimmzettelschablonen verzichten.

 

Ansprechpartner

Torsten Resa Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) Ansprechpartner zu Wahlschablonen Telefon: 030 285387-281 Telefax: 030 285387-273

Wie funktioniert die Wahl mit einer Schablone?

Die Schablone ist aus Pappe gefertigt und wird für jede Wahl in der genau passenden Größe angefertigt. Dort, wo sich die Felder zum Ankreuzen befinden, sind kreisrunde Löcher ausgestanzt, die man gut ertasten kann. Sie sind zusätzlich schwarz umrandet, damit sie von sehbehinderten Menschen gut gesehen werden können. Neben diesen Feldern sind aufsteigende Nummern in Blindenschrift und tastbarer Schwarzschrift angebracht.

Der Stimmzettel wird vor dem Wahlvorgang in die Schablone eingelegt. Bei jedem Stimmzettel ist die rechte obere Ecke gelocht oder schräg abgeschnitten. So kann man ertasten, wie der Stimmzettel in die Schablone eingelegt werden muss.

Um zu wissen, in welches Loch man sein Kreuz setzen möchte, benötigt man die Audio-CD.

Auf dieser wird erklärt:

  • wie man die Wahlschablone benutzt
  • wie der Stimmzettel aufgebaut ist,
  • welche Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien zur Wahl antreten und welches Loch der Wahlschablone zu nutzen ist, wenn man sie auf dem Wahlzettel ankreuzen möchte.

Wichtig: Nach der Stimmabgabe sollte die Wahlschablone vernichtet werden, um keinen Rückschluss auf das Wahlverhalten zuzulassen.