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		<lastBuildDate>Sun, 24 Oct 2010 00:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>dbsv-direkt Nr. 47-10 DBSV begrüßt Wahl von Theresia Degener in UN-Fachausschuss </title>
			<link>http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/945/</link>
			<description>Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Bochum und außerordentliche Professorin an der University of the Western Cape in Südafrika, ist in den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt worden. Bei der Abstimmung in New York erzielte die Juristin gestern im 2. Wahlgang das drittbeste Ergebnis (53 von 87 gültigen Stimmen).</p>
<p>Der DBSV hatte die Kandidatur der national und international anerkannten Menschenrechtsexpertin nachdrücklich unterstützt. Degener, selbst behindert, war an der Erarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich beteiligt und hat als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei den Verhandlungen mit den Vereinten Nationen aktiv mitgewirkt. In einem Schreiben an die Mitgliedsverbände der Weltblindenunion (WBU) hatte DBSV-Präsidentin Renate Reymann für die Wahl Degeners geworben. „Ich kenne niemanden, der Deutschland in diesem hohen Gremium besser vertreten könnte“, so Reymann nach der erfolgreichen Wahl. „Wie wir sie alle kennen, wird Theresia Degener jede Chance nutzen, um sich besonders für Frauen mit Behinderungen stark zu machen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, das viel zu oft vernachlässigt wird.“</p>
<p>Nach Artikel 34 der UN-Behindertenrechtskonvention muss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention beim Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf ein Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden. Dieser Ausschuss, der nunmehr 18 Mitglieder umfasst, prüft unter anderem die Berichte der Vertragsstaaten zur Umsetzung der Konvention und verabschiedet Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln.</p>]]></content:encoded>
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			<category>Startseite</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 18:48:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>dbsv-direkt Nr. 46-10 AMD-Therapie: Bundesversicherungsamt setzt den Krankenkassen ein Ultimatum</title>
			<link>http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/944/</link>
			<description>Seit dem Juni 2007 hat der DBSV immer wieder auf unhaltbare Zustände bei der Therapie der feuchten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem Juni 2007 hat der DBSV immer wieder auf unhaltbare Zustände bei der Therapie der feuchten Makula-Degeneration hingewiesen, zuletzt gemeinsam mit vier weiteren Organisationen in einem offenen Brief an die Spitzenverbände der Ärzte und der Krankenkassen sowie an den Bundesgesundheitsminister. Nun scheint endlich Bewegung in die Situation zu kommen. Das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde hat den bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkassen klare Regeln für die Therapie der feuchten Makula-Degeneration mitgeteilt. Zudem werden die Kassen aufgefordert, bis zum 20. Oktober ihr Einverständnis mit diesen Regeln und den erforderlichen Vertragsanpassungen zu erklären. DBSV-Präsidentin Renate Reymann freut sich über die deutlichen Worte: &quot;Es wird höchste Zeit, dass in das momentan herrschende Therapie-Chaos etwas Ordnung gebracht wird!&quot;</p>
<p>Das vollständige Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes finden Sie unter www.dbsv.org/makula </p>
<p>Hier drei Auszüge:</p>
<p>&quot;Die Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings wurde im Bewertungsausschuss bislang nicht über die Vergütung der für die Einbringung des Arzneimittels (VEGF-Hemmer) in das Auge notwendigen intravitrealen Injektion entschieden, mit der Folge, dass eine Aufnahme in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) noch nicht erfolgen konnte. Dementsprechend ist es den gesetzlichen Krankenkassen im Falle der Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration gegenwärtig nicht möglich, die ärztliche Behandlung als Sach- und Dienstleistung zu erbringen. Folglich ist eine Abrechnung der Behandlung über die Versichertenkarte nicht möglich, so dass in der Regel eine Privatliquidation des behandelnden Arztes erfolgt.</p>
<p>Diesem Mangel im gesetzlichen Leistungssystem ist nach unserer Auffassung dadurch zu begegnen, dass die tatsächlichen Kosten der Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung des § 13 Abs. 3 SGB V zu übernehmen sind.</p>
<p>Nach § 13 Abs. 3 SGB V sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung in voller Höhe zu erstatten, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann. Dies ist vorliegend der Fall.&quot; (...) </p>
<p>&quot;- Unabhängig von evtl. getroffenen vertraglichen Vereinbarungen der Krankenkassen darf eine Kostenübernahme für die Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel wie Lucentis einem Versicherten nicht verweigert werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Versicherte eine Versorgung mit Lucentis wünscht.</p>
<p>- Wenn ein Arzt im Hinblick auf getroffene vertragliche Vereinbarungen mit den Krankenkassen trotz bestehender Indikation und einer Entscheidung des Patienten für die Behandlung mit Lucentis nicht dieses Mittel, sondern einen anderen VEGF-Hemmer verabreichen will, ist es dem Versicherten unbenommen, einen anderen Arzt aufzusuchen und von ihm die Behandlung mit Lucentis zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen.</p>
<p>- Es darf keine Einflussnahme auf die Kassenmitglieder erfolgen, ein zugelassenes Medikament wie Lucentis nicht zu wählen.</p>
<p>- Es muss eine umfassende, eindeutige und klare Patienteninformation gewährleistet sein. Davon kann nur gesprochen werden, wenn darin unmissverständlich zum Ausdruck kommt, dass es für die Behandlung der feuchten AMD ein zugelassenes Medikament (Lucentis) gibt, auf das ein Anspruch besteht. Ebenso ist deutlich auf die Risiken bei der Verwendung von nicht zugelassenen oder ausgeeinzelten Medikamenten hinzuweisen.&quot; (...)</p>
<p>&quot;Wir bitten uns bis 20. Oktober 2010 zu bestätigen, dass Sie entsprechend unserer Hinweise verfahren und dass Sie die erforderlichen Vertragsanpassungen vornehmen werden. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, unsere bisherige Tolerierung des Verfahrens zu beenden.&quot;</p>
<p>(Ende der Auszüge) </p>]]></content:encoded>
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			<category>RSS Feed</category>
			<category>Startseite</category>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:06:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>dbsv-direkt Nr. 45-10 Thüringer Landtag besiegelt Erhöhung des Landesblindengeldes</title>
			<link>http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/943/</link>
			<description>In zweiter Lesung hat der Thüringer Landtag heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In zweiter Lesung hat der Thüringer Landtag heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes verabschiedet. Es war nur noch eine politische Formalie, denn bereits seit 1. Juli dieses Jahres erhalten blinde Menschen in Thüringen monatlich 270 Euro statt bisher 220 Euro Blindengeld. Die Erhöhung um 50 Euro ist der Erfolg der „Schlusslichtkampagne“ des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen (BSVT). Während des Landtagswahlkampfs im vergangenen Jahr hatte der Verband öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass in Thüringen bundesweit das niedrigste Blindengeld gezahlt wird, und daraus die Forderung abgeleitet, den Nachteilsausgleich zu erhöhen. </p>
<p>Reiner Spring, Landesvorsitzender des BSVT, begrüßt die Blindengelderhöhung und freut sich, dass namentlich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) Wort gehalten hat. Noch als Sozialministerin hatte sie sich vor den Landtagswahlen dafür ausgesprochen, das Blindengeld um 50 Euro pro Monat anzuheben. „Trotzdem kann die Erhöhung nicht darüber hinwegtäuschen, dass 270 Euro nicht ausreichen, um blinden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, erklärt Spring. „Zweifelsohne ist die neue Landesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen. Aber wir sind noch sehr weit entfernt von einem auskömmlichen Betrag, den wir entsprechend der Blindenhilfe mit 608,96 Euro beziffern.“ </p>
<p>Auch DBSV-Präsidentin Renate Reymann wertet den Thüringer Blindengeldbeschluss als positives Signal: „Ausgerechnet dort, wo wir in den Jahren 2006 / 2007 mit der Abschaffung des Blindengeldes ein schwarzes Kapitel der Sozialgeschichte erleben mussten, kommt es jetzt zur Trendwende. Thüringen zeigt, dass wir gewichtige Argumente für einen angemessenen Nachteilsausgleich haben und dass der Protest der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe enormen Druck entfalten kann. Vor diesem Hintergrund appelliere ich dringend an die schleswig-holsteinische Landesregierung, von der geplanten Halbierung des dortigen Blindengeldes Abstand zu nehmen. Damit die rote Laterne nicht in den Norden der Republik zieht, müssen wir – wie seinerzeit in Erfurt – auch in Kiel wieder auf die Straße. Lassen Sie uns am 16. Oktober gemeinsam gegen diesen radikalen Sparkurs zulasten sozial schwacher und benachteiligter Menschen demonstrieren!“ </p>
<p>Mehr Infos zur Blindengeld-Demo am 16. Oktober in Kiel: <br />Geschäftsstelle des BSVSH, Memelstr. 4, 23554 Lübeck, Michael Meier oder Anja Schliewe, Tel.: 04 51 / 40 85 08-0, Fax: 04 51 / 40 75 55, E-Mail: <a href="mailto:info@bsvsh.org" >info@bsvsh.org</a>; <br />Ulf Dollerschell, BSVSH-Vorstand, Tel.: 0 45 22 / 764 92 66, Mobil: 01 75 / 338 26 82; <br />Detlef Böhning, BSVSH-Vorstand, E-Mail: <a href="mailto:detlef.boehning@bsvsh.org" >detlef.boehning@bsvsh.org</a>; <br />&nbsp;<a href="http://www.bsvsh.org" target="_blank" ><img src="fileadmin/templates/img/extern.gif" alt="Externer Link"/>&nbsp;www.bsvsh.org</a></p>]]></content:encoded>
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			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 11:25:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>dbsv-direkt Nr. 44-10 „Andere Augen“: Ausstellungsstart im Thüringer Landtag und Fernsehreportage</title>
			<link>http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/942/</link>
			<description>Dem Kunst- und Kulturerleben für alle hat sich der Verein „Andere Augen e.V.“ verschrieben. Dieser...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Kunst- und Kulturerleben für alle hat sich der Verein „Andere Augen e.V.“ verschrieben. Dieser Tage machen Initiator Gregor Strutz, der das Projekt mit seinem „Fotolesetasthörbuch“ ins Rollen brachte, und seine Mitstreiter gleich doppelt auf sich aufmerksam.</p>
<p>Seit dem heutigen Mittwoch, 18. August, lädt die Wanderausstellung „Andere Augen – eine Ausstellung über das Sehen“ in den Räumen des Thüringer Landtages in Erfurt zum gemeinsamen Erleben ein. Die Ausstellung verbindet die Wahrnehmung von sehenden, sehbehinderten und blinden Menschen, indem sie unterschiedliche Darbietungsformen im Sinne des „Universal Design“ verknüpft. Großformatige Fotografien gewähren den Besuchern einen Einblick in den Alltag des sehbehinderten Bauern Arild Röland und des blinden Lehrers Terje Karsrud aus Norwegen, zeigen ihr Leben mit der Einschränkung, ihren Willen, an der Gesellschaft teilzuhaben.</p>
<p>Audioguides ermöglichen blinden Besuchern eine selbstständige Orientierung in der Fotoausstellung und machen sie ihnen durch Bildbeschreibungen zugänglich. Auszüge aus den mit den beiden Norwegern geführten Interviews werden im Audioformat, in Groß- und in Braille-Schrift angeboten. Sehbehinderte Besucher können die Fotos in zwei Handkatalogen hautnah betrachten. Eine Video-Dokumentation des Projektes mit Audiodeskription ergänzt die Schau. Die Ausstellung macht somit Barrierefreiheit zu ihrem eigentlichen Inhalt, und bietet ein Forum zum Austausch von Menschen mit und ohne Behinderungen.</p>
<p>Erstellt wurde die Ausstellung von Grafikdesigner und Fotograf Gregor Strutz und dem Verein „Andere Augen“ in Kooperation mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) und ihrem Förderverein. Auch der DBSV unterstützte das Projekt von Beginn an und bot kürzlich auf seinem Verbandstag Delegierten aus allen Landesvereinen die Möglichkeit, das Ausstellungskonzept kennen zu lernen. Wer nun selbst Interesse an einer Buchung der Wanderausstellung hat, findet alle nötigen Informationen auf der Webseite: &nbsp;<a href="http://www.andereaugen.de/ausstellung" target="_blank" class="external-link-new-window" ><img src="fileadmin/templates/img/extern.gif" alt="Externer Link"/>&nbsp;www.andereaugen.de/ausstellung</a></p>
<p>Einen spannenden Einblick in die Entstehung von „Andere Augen – Ein Fotolesetasthörbuch“ ermöglicht eine Sommerreportage der MDR-Sendung „selbstbestimmt!“, die am kommenden Samstag, 21. August, um 11.05 Uhr ausgestrahlt wird (Wiederholung am 23. August, 9.15 Uhr). In dem 30-minütigen Fernsehbeitrag „Anders Sehen in Norwegen – ein Fotograf überwindet Grenzen“ reist Gregor Strutz zurück zu den Anfängen, kehrt auf Arilds Milchviehhof zurück und besucht Lehrer Terje in Trondheim. Eine Reportage über eine ungewöhnliche Freundschaft, das Überwinden von Grenzen und den unterschiedlichen Umgang mit Behinderung in Deutschland und Norwegen. </p>
<p>Informationen zur Ausstellung:<br />„Andere Augen – eine Ausstellung über das Sehen“<br />vom 18. August bis 19. November 2010<br />im Thüringer Landtag, Zwischengang zum Fraktionsgebäude, Jürgen-Fuchs-Str. 1, 99096 Erfurt<br />Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr<br />Mehr Informationen unter &nbsp;<a href="http://www.andereaugen.de/ausstellung" target="_blank" class="external-link-new-window" ><img src="fileadmin/templates/img/extern.gif" alt="Externer Link"/>&nbsp;www.andereaugen.de/ausstellung</a></p>]]></content:encoded>
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			<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 18:27:00 +0200</pubDate>
			
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		<item>
			<title>dbsv-direkt Nr. 43-10 Schattenmotto zur Umsetzung der BRK: DBSV unterstützt Wettbewerb von „Netzwerk Artikel 3“</title>
			<link>http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/alias/article/941/</link>
			<description>Dass die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, ist das eine. Das andere ist, dass sie selbstverständlich angewandt wird und mit ihrem inklusiven Ansatz das gesellschaftliche Denken verändert. Um aus der BRK gelebte Wirklichkeit zu machen, wird derzeit auf Bundesebene ein Aktionsplan zu ihrer Umsetzung erarbeitet, der als erster Entwurf Ende des Jahres der Bundesregierung vorgelegt werden soll.</p>
<p>Wie bei den Verhandlungen über die BRK bei den Vereinten Nationen in New York wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auch bei diesem Prozess groß geschrieben. Das klingt ganz einfach, erweist sich in der Praxis jedoch immer wieder als schwierig, wie zuletzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren musste. Dessen Vertreter hatten für den Umsetzungsprozess ein Motto entwickelt: „Mit Dir zum Wir. UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben.“ Beim so genannten „Visionen-Kongress“, zu dem das BMAS und der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe eingeladen hatten, wurde dieses Motto samt Logo vorgestellt. Doch die Behindertenverbände zeigten sich wenig erfreut. „Völlig im Widerspruch zur Konvention wurden die Betroffenen nicht einbezogen. Außerdem zeugt der Slogan von einem antiquierten Verständnis von Behinderung“, so H.-Günter Heiden, Sprecher der Initiative „Netzwerk Artikel 3“.</p>
<p>Das Netzwerk hat deshalb einen Wettbewerb zur Entwicklung eines „Schattenmottos“ gestartet, den auch der DBSV und andere Verbände unterstützen. Das alternative Motto soll das menschenrechtliche Modell der BRK wiedergeben, um die Bewusstseinsbildung in die richtige Richtung zu lenken. Vorschläge nimmt das Netzwerk bis zum 30. August entgegen (E-Mail: <a href="mailto:HGH@nw3.de" >HGH@nw3.de</a>, Fax: 030 / 436 44 42). Über die Einsendungen berät eine Jury aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates und Persönlichkeiten aus der Politik. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat ihre Jury-Teilnahme bereits zugesagt und scheint damit offen für ein gemeinsames Motto.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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			<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 18:00:00 +0200</pubDate>
			
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