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31.03.2004
Anlässlich eines Werkstattgesprächs mit Vertretern der Länder, Web-Agenturen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am 31. März in Berlin haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ein Memorandum vorgelegt, in dem sie die Einführung bundesweit einheitlicher Stan-dards für barrierefrei zugängliche Internetseiten fordern.
Auf Bundesebene regelt die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV), wann Internetauftritte für Behinderte als problemlos zugänglich gelten. Einige Bundesländer haben bereits eigene Behindertengleichstellungsgesetze verabschiedet, denen jetzt Umsetzungsverordnungen folgen. Die Behindertenverbände setzen sich auf Grund der guten Erfahrungen mit der BITV für die Übernahme der dort festgelegten Standards auch in die Verord-nungen der Länder ein. Außerdem fordern sie, dass die Vorgaben der Landesverordnungen nicht nur für Landesbehörden, sondern auch für die Internetseiten von Kommunen und Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Geltung erlangen.
"Es muss ausgeschlossen sein, dass eine Seite im Internet nach Landesverordnung als barrierefrei und damit behindertengerecht gilt, nach Bundesverordnung aber nicht. Wir brauchen einheitliche Standards, die beispielsweise Unternehmern die Sicherheit geben, dass auch behinderte Menschen über ihre Internetseiten einkaufen können. Wenn jedes Bundesland eigene Standards definiert, stehen Programmierer vor 17 verschiedenen Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten..", so der selbst stark sehbehinderte Karsten Warnke, Leiter des Gemeinschaftsprojektes von Blinden- und Sehbehindertenverbänden "Barrierefrei informieren und kommunizieren" (BIK), das mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums Firmen bei der barrierefreien Gestaltung von Internetseiten berät.
Die BITV beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission, die wiederum auf internationale Richtlinien zurückgegriffen hat. Die BITV-Standards beinhalten z. B. die Bereitstellungen von alternativen Texten zu Audiodateien für hörbehinderte oder für Bilder und Grafiken für blinde Menschen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Karsten Warnke Projektleiter "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" (BIK) Tel.: (07 00) 009 27 653 E-Mail: karsten@warnke-online.de www.bik-online.info
Informationen des DBSV sowie Bildmaterial zur Illustration Ihres Beitrages erhalten Sie bei der DBSV-Verbandskommunikation