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30.06.2005
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband fordert Leistungsgesetz und Schluss mit Benachteiligung behinderter Menschen durch Arbeitsmarktreformen In einem Brief an die Vorsitzenden und Generalsekretäre der Bundestagsparteien fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz zum pauschalierten Nachteilsausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen und bietet an, als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe an der Entwicklung eines solchen Gesetzes inder Gemeinschaft anderer Behindertenverbände mitzuarbeiten.
"Die rund 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind verunsichert und verbittert durch zunehmende Leistungskürzungen im Behindertenbereich und verfolgen mit Sorge den Umbau des Sozialstaates, der ihnen mit seiner kurzlebigen Sparpolitik das Recht auf Teilhabe und Rehabilitation mehr und mehr abspricht", erklärt DBSV-Präsident Jürgen Lubnau und fügt hinzu: "Es wäre fatal, wenn behinderte Menschen mehr und mehr als Kostenfaktor betrachtet würden. Deshalb wollen wir vor der Bundestagswahl wissen, wie die derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien dazu stehen."
Unmöglich sei auch der derzeitige Zustand bei der Arbeitsvermittlung und bei der beruflichen Ausbildung und Umschulung blinder und sehbehinderter Menschen. Kompetenzgerangel und der Versuch Kosten abzuwälzen führen dazu, dass die notwendigen Eingliederungshilfen verweigert, vermindert oder verschleppt werden.
Deshalb fordert der DBSV dringend, die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zu überprüfen und Missstände zu beseitigen.
An den Wahlprogrammen der Parteien wird zu messen sein, inwieweit sich die Politik diesen berechtigten Forderungen annimmt.
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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Abt. Verbandskommunikation Dr. Thomas Nicolai, Rungestraße 19 10179 Berlin
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