Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Petition "Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig"

Berlin, 25. April 2007

Petition "Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig" von GFUV unterstützt

Die noch bis zum 01. Mai 2007 laufende Petition beim Deutschen Bundestag verfolgt das Ziel, ein gesetzliches Verschlechterungsverbot im Bezug auf die Barrierefreiheit von Bahnhöfen festzuschreiben.

Ausgangspunkt war die Renovierung des Bahnhofs Oberkochen im Ostalbkreis (Baden-Württemberg), bei der vorher ein zumindest barrierearmer Zugang u.a. über Aufzüge möglich war. Da nach internen Regeln der Deutschen Bahn AG jedoch ein barrierefreier Ausbau nur bei Bahnhöfen nötig ist, bei denen ein tägliches Fahrgastaufkommen von 1.000 überschritten wird, wurde in Oberkochem auf Lifte usw. verzichtet. Entsprechende Verbandsklagen blieben in allen Instanzen erfolglos, da die Gesetzeslage nicht eindeutig genug ausformuliert sei.

Dies hat den "Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V." in Baden-Württemberg dazu bewogen, eine öffentliche Petition zur Einführung eines sog. "Verschlechterungsverbots" beim Umbau von Bahnhöfen einzureichen. Erreicht werden soll eine klare Formulierung, mit der zumindest der vorhandene "barrierefreie Stand" beim Umbau nicht verschlechert werden darf.

Dies hat grundsätzliche Bedeutung und wirkt sich auf Jahre hinaus auf die Zugänglichkeit von Haltepunkten und Bahnhöfen aus. Auch wenn im Text der Petition (s.u.) die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Reisenden nicht ausdrücklich erwähnt sind, behinhaltet die Forderung nach Erhaltung/Erweiterung der Barrierefreiheit auch eine blinden- und sehbehindertengerechten Gestaltung aufgrund des Programms zur Schaffung von Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG vom November 2005.

Der "Gemeinsame Fachausschuß für Umwelt und Verkehr (GFUV)" ruft alle Blinden und Sehbehinderten dazu auf, die Petition zu unterstützen.

Der Petitionstext lautet:

Eisenbahnbaurecht: Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig

Eingereicht durch: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V., von Jutta Pagel am Mittwoch, 7. März 2007

Mit der Eingabe wird gefordert, den § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu ändern und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird.

Begründung:

Die Herstellung der Barrierefreiheit gilt als "Kernstück" des Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurde es daher als zwingend angesehen, dass die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Eisenbahnfahrzeugen nicht nur erleichtert, sondern in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis ermöglicht werde (BT-Drs. 14/8331 S. 52). Zugleich wurde allerdings nicht die Begründung des Gesetzentwurfes zu den finanziellen Auswirkungen der Regelung angepasst.

In Oberkochen (Ostalbkreis / Baden-Württemberg) waren die Bahnsteige barrierefrei zugänglich. Die Deutsche Bahn hat im Zuge von Baumaßnahmen den barrierefreien Zugang ersetzt durch eine Treppenanlage. Es gibt weder einen Aufzug noch eine Rampe. Mobilitätsbehinderte Menschen (z.B. Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen) können dadurch nicht mehr den Bahnsteig erreichen und den Zug nutzen. Sie werden auf den ca. 8 km entfernten Bahnhof Aalen verwiesen. Auch dieser Bahnhof ist - noch nicht - barrierefrei umgestaltet, so dass mobilitätsbehinderte Menschen nicht ohne fremde Hilfe die Bahn nutzen können. Eine eisenbahninterne Richtlinie sieht den Einbau von Aufzug oder Rampe erst bei einer Nutzung von 1.000 Reisenden / Tag vor. Diese Quote wird in Oberkochen nicht erreicht.

Barrierefreiheit nutzt allen Reisenden. Der Umbau in Oberkochen macht mobilitätsbehinderten Menschen die Reise mit der Bahn unmöglich. Der Umbau hat daher eine deutliche Verschlechterung gebracht.

Die Verbandsklage des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgelehnt worden. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung wird auf die unvollkommene Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verwiesen.

Die Klärung, ob ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei kleinen Bahnhöfen ersatzlos gestrichen werden darf, ist von allgemeiner Bedeutung, da die Deutsche Bahn angekündigt hat, in den nächsten Jahren sämtliche Bahnhöfe und Haltepunkte zu optimieren und umzubauen.

Ihr Wolfgang Schmidt-Block (GFUV-Vorsitzender)

Für Rückfragen:

Michael P. Schmidt Mobiltelefon (01 79) 4 78 48 10 E-Mail michael.schmidt@gfuv.de Gemeinsamer Fachausschuß für Umwelt und Verkehr (GFUV)

Der GFUV erarbeitet Mindeststandards für die barrierefreie Nutzung der gebauten Umwelt und des öffentlichen Verkehrs speziell für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Fachausschuss schöpft aus dem Erfahrungsschatz Betroffner und professioneller Helfer, bezieht aber ebenso Ergebnisse praxisorientierter Untersuchungen in seine Arbeit mit ein. Hauptgebiete der ehrenamtlichen Tätigkeit sind:

  • die Barrierefreiheit im Öffentlichen und privaten Personenverkehr,
  • des Hoch- und Tiefbaus sowie
  • des Tourismus.

Der GFUV entwickelt u.a. Merkblätter und Broschüren zu den vorstehenden Themen, berät Bau- und Verkehrsträger, wirkt in DIN-Ausschüssen sowie zahlreichen beratenden Gremien mit und veranstaltet regelmäßig Informationstagungen für die Umwelt- und Verkehrsexperten der Mitgliedsverbände. Im GFUV sind vertreten:

  • der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der als Dachverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe für die Arbeit des Ausschusses organisatorisch verantwortlich ist,
  • der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS),
  • Pro Retina Deutschland e.V.,
  • der Verband der Blinden- und Sehbehinderten Pädagogen und Pädagoginnen (VBS) sowie
  • die Berufsvereinigung der Orientierungs- und Mobilitätstrainer für Blinde und Sehbehinderte (BOMBS) .

Mehr Informationen über den GFUV und zu seiner Tätigkeit finden Sie im Internet unter der Adresse www.gfuv.de.

Gemeinsamer Fachausschuß für Umwelt und Verkehr (GFUV) c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. z. H. Herrn Hans-Karl Peter Rungestraße 19 10179 Berlin

Telefon (0 30) 28 53 87-19 Telefax (0 30) 28 53 87-20

 

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