Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung

 

Berlin, 17. Juni 2010   "Wir haben es satt, für die verfehlte Finanzpolitik der Länder mit Sonderopfern zu bezahlen", so der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Andreas Bethke, heute in Berlin. Angesichts der unhaltbaren Zustände bei den Blindengeldregelungen einiger Bundesländer und aktueller Kürzungspläne in Schleswig-Holstein hat der Verbandstag des DBSV heute einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:

Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung

Die blinden Menschen in Deutschland haben unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare behinderungsbedingte Beeinträchtigungen und damit auch den gleichen Bedarf an Nachteilsausgleichen. Die Höhe dieses behinderungsbedingten Mehrbedarfs wurde im Sozialgesetzbuch XII festgestellt. Trotzdem gibt es in den Ländern völlig unterschiedliche Blindengeldbeträge. Hochgradig sehbehinderte Menschen haben in abgestufter Form vergleichbare Nachteile wie blinde Menschen und müssen deshalb ein abgestuftes Blindengeld erhalten. Dieses wird jedoch zurzeit nur in sechs Ländern gewährt.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland haben aber ein Recht darauf, dass die Leistungen in allen Ländern und in gleicher Höhe gewährt werden. Der durch das Sozialgesetzbuch XII festgestellte Mehrbedarf ist bundesweit als einkommens- und vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich für blinde Menschen in voller Höhe und für hochgradig sehbehinderte Menschen abgestuft zu leisten. Taubblinde Menschen müssen aufgrund des wesentlich erhöhten Hilfebedarfs einen angemessen aufgestockten Nachteilsausgleich erhalten, damit sie insbesondere den hohen Aufwand an Kommunikationsassistenz finanzieren können.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland haben auch ein Recht auf Verlässlichkeit. Der Nachteilsausgleich muss ihnen garantiert werden und darf nicht Spielball eines politischen Verteilungskampfes um Haushaltsmittel sein.

Der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV)

  • fordert die Länderregierungen auf, die Abwärtsspirale bei den Blindengeldleistungen zu beenden und die Leistungshöhe an den im Sozialgesetzbuch XII festgestellten Mehrbedarf anzugleichen.
  • fordert die Bundesregierung auf, ein einheitlich geltendes Leistungsgesetz zu erlassen, das die Bedarfe aller sehbehinderten und blinden Menschen entsprechend der Art und dem Maß ihrer Beeinträchtigungen durch eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung ausgleicht.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland stellen sich den Herausforderungen einer visuell orientierten Welt. Aber dafür brauchen sie Assistenz und technische Unterstützung, finanziert durch einen angemessenen Nachteilsausgleich.

Stichwort DBSV-Verbandstag: Vom 17. bis 19. Juni 2010 findet in Berlin der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) statt. Der Verbandstag ist das höchste Organ des DBSV, tritt alle vier Jahre zusammen und legt die Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre fest. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch, ein neues Präsidium zu wählen.

 

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