Berlin, 25. Mai 2011 Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) haben sich heute fünf Verbände an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gewandt. In einem offenen Brief wird die Bundesjustizministerin aufgefordert, sich für einen Vorschlag der Weltblindenunion (WBU) einzusetzen, der die Versorgung mit blindengerechten Büchern dramatisch verbessern würde. Neben dem DBSV haben der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Sozialverband VdK Deutschland sowie der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf den Brief gezeichnet.
In vielen Ländern erscheint gerade mal ein Prozent aller Bücher in einem Format, das blinden Menschen zugänglich ist, beispielsweise in Blindenschrift. Verschärfend kommt hinzu, dass der Austausch von Büchern über Ländergrenzen hinweg nicht möglich ist, Grund dafür sind Urheberrechtsprobleme. Die WBU bezeichnet diesen Zustand treffend als „Büchernot“ und hat bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) einen Entwurf für einen „Blindenvertrag“ vorgelegt, der unter anderem die grenzüberschreitende Fernleihe von Punktschriftbüchern ermöglichen würde. Im Juni wird über den Entwurf entschieden, zahlreiche Länder haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Eine Reihe von Mitgliedsstaaten lehnt den Entwurf jedoch ab, angeführt von Deutschland, dem bei der Abstimmung eine Schlüsselrolle zukommt.
Rückenwind erhält der offene Brief durch die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die in Artikel 21 das Recht auf Lesen feststellt und in Artikel 30 die Vertragsstaaten dazu auffordert, blinden Menschen einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu ermöglichen. Auch das Europäische Parlament hat am 12. Mai 2011 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, aktiv an einer rechtsverbindlichen Regelung im Sinne des „Blindenvertrages“ mitzuwirken.
Offener Brief im Wortlaut unter:
www.buechernot.dbsv.org
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