Bundesteilhabegesetz - deutliche Kritik bei der Verbändeanhörung

Berlin. Bundesteilhabegesetz - deutliche Kritik bei der Verbändeanhörung.

Am Dienstag standen im Bundessozialministerium die Zeichen auf Sturm. Bei der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz machten sich Vertreter von Selbsthilfeorganisationen, Sozialpartnern, der Wohlfahrtspflege und weiterer Leistungserbringer Luft.

Im Zentrum der Kritik standen dabei die geplanten Regelungen zur Eingliederungshilfe. Vom Ausschluss bisher berechtigter Personengruppen über massive Leistungseinschränkungen, unter Anderem in dem so wichtigen Bildungsbereich, bis hin zu missglückten Einkommens- und Vermögensverbesserungen, die bei den Menschen nicht ankommen werden - das "Nein" der Verbände war unisono und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wurde bei der Anhörung durch seinen Geschäftsführer, Andreas Bethke, vertreten. Für ihn ist die Kritik am Gesetzentwurf keine Überraschung: "Ein Gesetz, das mit dem Anspruch angetreten ist, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht zu entwickeln, darf nicht zu einem Spargesetz werden, wie es jetzt geplant ist."

Das Bundesteilhabegesetz umfasst auf 369 Seiten eine Vielzahl von geplanten Neuregelungen. Kein Wunder also, dass die Anhörung sechs Stunden dauerte und eine Fülle von Themen berührte. "Mir war es wichtig, in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich ein eigenes Merkzeichen 'Tbl' für Taubblindheit zu fordern", berichtet Andreas Bethke. Nur einer von vielen Punkten, die der DBSV-Geschäftsführer auf der Agenda hatte. Für ihn steht fest: "Mit kleinen kosmetischen Retuschen ist es nicht getan - die Bundesregierung hat nun hoffentlich verstanden, dass große Teile des Gesetzes noch einmal grundlegend überarbeitet werden müssen."

Wie breit die Front der Ablehnung ist, war bereits am 11. Mai deutlich geworden, als die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund ihre gemeinsame Kritik in sechs Kernforderungen zusammengefasst und veröffentlicht hatten. Die Unterstützerliste dieser Messlatte für ein gutes Teilhabegesetz umfasst bereits 80 Verbände und Organisationen. Weitere sind willkommen.

Den Referentenentwurf, die Stellungnahme des DBSV, die sechs gemeinsamen Kernforderungen und viele weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie unter www.teilhabegesetz.dbsv.org