Bundesteilhabegesetz - Steine auf dem Bildungsweg

Berlin. Am 28. Juni wird sich herausstellen, ob der breite Protest gegen den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes gefruchtet hat. An diesem Tag wird sich das Kabinett mit dem Vorhaben befassen. Im Anschluss wird dann ein neuer Entwurf veröffentlicht, der ins parlamentarische Verfahren geht.

Wie groß der Bedarf an Änderungen ist, wird bei den Teilhabeleistungen für Bildung deutlich. "Wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft - darin sind Politiker aller Couleur sich einig. Trotzdem plant die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf, jungen Menschen den Weg in ihre Zukunft zu verbauen", stellt Renate Reymann fest, die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Jonas ist sehbehindert, 19 Jahre alt und hat gerade seine Abiturprüfung bestanden. "Ich habe eigentlich schon vor, später mal zu studieren, vielleicht Psychologie oder vielleicht auch Politik - genau weiß ich es noch nicht. Damit ich schon mal was in der Tasche habe, mache ich jetzt aber erst mal eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten." Der Entwurf des Teilhabegesetzes hat ihn verunsichert. "Mein Problem ist, dass ich für das Studium nur dann Unterstützung erhalte, wenn es zu meiner Berufsausbildung passt. Soll ich mir die Berufsausbildung nun lieber doch verkneifen, damit ich später beim Studium eine Wahl habe?"

Für ein Studium ist Jonas auf die Eingliederungshilfe angewiesen. Damit werden zum Beispiel notwendige Hilfsmittel und Vorlesekräfte finanziert. Im bisher vorliegenden Referentenentwurf zum Teilhabegesetz ist zwar geregelt, dass man nach einer Berufsausbildung Leistungen für ein Studium bekommen kann, aber nur dann, wenn das Studium "in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschließt und in dieselbe fachliche Richtung weiterführt".

"Genauso, wie es für Jeden heute selbstverständlich ist und erwartet wird, müssen auch junge Menschen mit Behinderung endlich die Chance bekommen, sich beruflich umzuorientieren. Lineare Lebensläufe sind doch inzwischen zu einer Seltenheit geworden - im Berufsleben muss man flexibel reagieren, wenn Rahmenbedingungen sich ändern. Ein Gesetzentwurf, der das unmöglich macht, passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit", bringt Renate Reymann es auf den Punkt.

Der DBSV kritisiert zudem, dass behinderte Menschen die behinderungsbedingt notwendigen Unterstützungsleistungen nur dann erhalten sollen, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Mehr Infos unter www.teilhabegesetz.dbsv.org