Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Senioren

Zu alt?

Bis zu welchem Alter kann man eigentlich trotz Sehverlust selbständig mit den einfachen Dingen des Alltags zu Recht kommen? Kann man – erblindet mit 70 Jahren – noch lernen, sich wieder eigenständig zu orientieren, Dinge mit Hilfe des Tastsinns zu erkennen, Hilfsmittel wie Lupen oder Lesebrillen zu gebrauchen oder die Blindenschrift zu lesen? Kann man seine Lebensgewohnheiten unter den schwierigen Bedingungen der schwindenden Sehkraft noch einmal völlig umstellen?

Auch im fortgeschrittenen Alter können Sie trotz Sehverlust mit den Dingen des Alltags zu Recht kommen. Lesen Sie auf den folgenden Seiten

6. Altenbericht der Bundesregierung - Aufruf zur Diskussion

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) deren Mitglied auch der DBSV ist, ruft zur Diskussion über den Altenbericht der Bundesgierung auf.
Auf der  Externer Link BAGSO-Homepage finden Sie eine Zusammenfassung des 500-seitigen Berichtes und Ihre Möglichkeiten mit zu diskutieren.

Ins Heim?!

Mit Sehbehinderung im Seniorenheim: Viele Landesvereine des DBSV haben Seniorenheime, die speziell auf Bewohner mit Seheinschränkung eingerichtet sind, auch in Ihrer Nähe.

Download

Seniorenheime, die speziell auf Bewohner mit Seheinschränkung eingerichtet sind:  Excel-Datei Excel-Tabelle (55 KB)

BIVA

 Externer Link Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V
Hier können Sie z. B. nach Heimen suchen, die von ihren Bewohnern als gut bewertet wurden.

Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:

Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 240
E-Mail: r.delgado(at)dbsv.org

 

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