Sie sind hier: Startseite > Ratgeber > Betroffenengruppen > Senioren
Bis zu welchem Alter kann man eigentlich trotz Sehverlust selbständig mit den einfachen Dingen des Alltags zu Recht kommen? Kann man – erblindet mit 70 Jahren – noch lernen, sich wieder eigenständig zu orientieren, Dinge mit Hilfe des Tastsinns zu erkennen, Hilfsmittel wie Lupen oder Lesebrillen zu gebrauchen oder die Blindenschrift zu lesen? Kann man seine Lebensgewohnheiten unter den schwierigen Bedingungen der schwindenden Sehkraft noch einmal völlig umstellen?
Auch im fortgeschrittenen Alter können Sie trotz Sehverlust mit den Dingen des Alltags zu Recht kommen. Lesen Sie auf den folgenden Seiten
Mit Sehbehinderung im Seniorenheim: Viele Landesvereine des DBSV haben Seniorenheime, die speziell auf Bewohner mit Seheinschränkung eingerichtet sind, auch in Ihrer Nähe.
Seniorenheime, die speziell auf Bewohner mit Seheinschränkung eingerichtet sind:
Excel-Tabelle (55 KB)
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V
Hier können Sie z. B. nach Heimen suchen, die von ihren Bewohnern als gut bewertet wurden.
Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 240
E-Mail: r.delgado(at)dbsv.org