Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

 

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Themenschwerpunkt LPF in der "Gegenwart" 12/2010

Thema: LPF

LPF  –  drei Buchstaben, die das Leben verändern können, die mehr Selbstständigkeit, mehr Lebensqualität in den Alltag bringen. Wer eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) durchläuft, lernt zum Beispiel, einfache Gerichte zu kochen, Ordnung in den Kleiderschrank zu bringen, Schuhe zu putzen, die Wohnung sauber zu halten, Haushaltsgeräte zu markieren, mit verschiedenen Hilfsmitteln umzugehen. Für viele blinde und sehbehinderte Menschen ist das der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Doch die Schulungen werden viel zu selten in Anspruch genommen, weil sich oft kein Kostenträger findet.
Die "Gegenwart" hat sich des Themas angenommen, war bei einem LPF-Training dabei, erklärt die komplizierte Rechtslage zur Bewilligung von LPF, präsentiert eine ganz neue wissenschaftliche Studie zur Wirksamkeit der Schulungen und begründet, warum LPF zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden muss. Für alle, die Spaß am Kochen haben, gibt es zum Abschluss ein Weihnachtsrezept, gespickt mit LPF-Tipps.

Schritt für Schritt zurück in den Alltag

Eine Augen-OP soll Ursula Kukuks Sehvermögen verbessern, doch der Eingriff Anfang des Jahres missglückt und die 82-Jährige erblindet. Mit ihrem Augenlicht verliert die Seniorin auf einen Schlag auch ihre Sicherheit und Eigenständigkeit. Neben Angst, Wut und Trauer bleibt der Wunsch, weiter selbstständig zu leben. Ein Ziel, auf das sie mit viel Unterstützung hinarbeitet. Beim LPF-Training erobert sich die Berlinerin Schritt für Schritt ihren Alltag zurück. Die "Gegenwart" hat sie bei der letzten Unterrichtsstunde begleitet.

Berlin-Steglitz, 70er-Jahre-Hochhaus, achter Stock: Langsam lässt Ursula Kukuk die Hand über ihren kleinen Küchentisch mit der bunten Plastiktischdecke gleiten. Immer mehr Reiskörner sammeln sich dabei vor ihren Fingern. Vorsichtig wischt sie die kleinen Häufchen Richtung Tischkante, lässt sie in eine leere Plastikschale auf ihrem Schoß fallen. "Sehr gut, immer eine gerade Bahn ziehen, von Kante zu Kante. Dann die nächste, von links nach rechts", kommentiert Rehabilitationslehrerin Genoveva Jabbusch, die ihrer Schülerin in der winzigen Küche gegenübersitzt. Die Reiskörner hat sie gerade erst großzügig verteilt, um für die heutige Lektion in Lebenspraktischen Fähigkeiten einen verkrümelten Frühstückstisch nachzustellen.

Der vorerst letzte LPF-Unterricht der 82-Jährigen widmet sich an diesem Vormittag ganz dem Reinigen von Arbeitsflächen. Eine Dreiviertelstunde scheint dafür eine lange Zeit, doch schnell wird klar: Es braucht Zeit und Ruhe, um alles im eigenen Rhythmus auszuprobieren, neue Techniken zu verinnerlichen. Denn was sehende Menschen nur ein paar Augenblicke kostet, muss die erblindete Rentnerin genau nach System erledigen. Nach dem Beseitigen der Krümel folgt das feuchte Nachwischen. Auch hierfür teilt Kukuk den Tisch in kleine Sektoren, putzt Bahn für Bahn, während die Trainerin beobachtet, erklärt, assistiert. Anschließend stellt die 82-Jährige die Vase mit der gelben Rose, den kleinen Topf mit Brötchenmesser und Kartoffelschäler und ihren herzförmigen Glücksstein wieder zurück auf den sauberen Tisch. Der Tipp der Rehalehrerin, zuvor alles nebeneinander auf einer rutschfesten Gummimatte beiseite zu stellen, zahlt sich nun aus. Ursula Kukuk muss nicht lange tasten, findet alles mit einem Griff wieder.

Viele Anregungen wie diese sind in der Wohnung der Seniorin sichtbar. Alle wichtigen Gegenstände haben ihren festen Platz, damit Kukuk sie selbstständig finden und benutzen kann. Teller und Besteck wurden sortiert und übersichtlich platziert, die Tassen stehen direkt neben der Kaffeemaschine bereit, der DAISY-Player hat seinen Stammplatz neben dem gemütlichen Wohnzimmersessel erhalten. Doch trotz blindengerechter Haushaltstechniken und Hilfsmittel, klappt längst nicht alles allein: "An den Herd traue ich mich nicht heran. Das möchte ich aber auch nicht lernen, es ist mir einfach zu gefährlich", sagt Ursula Kukuk. Kein Problem, findet Genoveva Jabbusch, die beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) angestellt ist. "Es ist wichtig, dass Lehrer und Schüler zu Beginn des Trainings konkrete Ziele abstecken und Schwerpunkte legen", so die Trainerin. Das Kartoffelschälen klappt mittlerweile gut, davon zeugen zwei geputzte Erdäpfel, die an diesem Vormittag bereits in einem kleinen Schälchen in der Spüle liegen. Das Kochen überlässt die Seniorin dann aber dem Pflegedienst, der täglich kommt, oder Tochter Andrea, die sie liebevoll unterstützt. Kleine Aufkleber zeigen den Helfern in der Wohnung oder an den Fächern im Kühlschrank, wo Medikamente, Gemüse oder Joghurt stehen sollen. Die Anstrengungen der Betroffenen und ihrer Unterstützer greifen so mit der Zeit immer besser ineinander.

Ihr wichtigstes Ziel hat Ursula Kukuk vorerst erreicht. "Ich wollte unbedingt hier in meiner eigenen Wohnung bleiben und nicht in ein Pflegeheim ziehen", erzählt die früher sehr aktive Seniorin. Nach der plötzlichen Erblindung im Frühjahr 2010 erschien ihr dies völlig unmöglich. "Nach der Operation war ich total unter Schock. Ich habe keine Worte gefunden und auch nicht weinen können", erinnert sie sich. Zum Glück reagierte Tochter Andrea schnell, kontaktierte noch während Krankenhausaufenthalt und Reha den ABSV und holte sich die nötige Beratung und Unterstützung. Als die Mutter endlich aus dem Krankenhaus entlassen wird, sind die Wände im Flur der Wohnung bereits mit praktischen Handläufen ausgestattet und einige Hilfsmittel besorgt. Die ersten Tage und Nächte gestalten Tochter und Mutter gemeinsam. Denn was vorher ihr vertrautes Zuhause war, ist für Ursula Kukuk ein unbekannter, dunkler Irrgarten voller Gefahren geworden.

Kurz darauf kann das LPF-Training starten. Viele Betroffene müssen hart für die Rehabilitationsmaßnahme kämpfen, bei Ursula Kukuk läuft es nahezu ideal. "Wir haben das LPF-Training gemeinsam beantragt und die Krankenkasse hat sehr schnell 20 Stunden bewilligt", erinnert sich Jabbusch. Seit Mai haben Trainerin und Schülerin einmal pro Woche gemeinsam in der Kukukschen Wohnung gearbeitet. Die Sicherheit in der eigenen Küche, im Wohnzimmer, im Bad oder auf dem Balkon kehrt ganz langsam zurück. "Manchmal verirre ich mich noch, wie gestern, als ich den Weg aus der Küche nicht mehr fand. Ich bin aber ruhig geblieben und habe langsam getastet, bis ich die Orientierung wieder hatte", berichtet die 82-Jährige.

Blind Gemüse schälen, das Besteck richtig halten, Verschüttetes vom Boden aufwischen, telefonieren, Geldscheine unterscheiden  –  die Lektionen der letzten Monate hat Ursula Kukuk Schritt für Schritt verinnerlicht. Wenn etwas nicht klappt, wird nochmal nachgehakt, so wie heute beim DAISY-Player. Wo kriegt man eigentlich die restliche Akkulaufzeit heraus und ist das hier die Taste für die Lautstärke? Die Fragen sind schnell geklärt, die richtigen Knöpfe ertastet und der Abend gerettet. Denn das Hilfsmittel, dem die Seniorin am Anfang skeptisch gegenüberstand, ist zum lieben Begleiter geworden. "Ich bin seit Kurzem bei der Berliner Hörbücherei angemeldet und höre die Bücher fast schneller durch, als man sie mir nachliefern kann", erzählt die Seniorin begeistert.

Ursula Kukuk sieht sich selbst als Stehaufmännchen. Trotz aller Schwierigkeiten hat sie wieder Mut gefasst, das wird bei der letzten LPF-Stunde ganz deutlich. Zum Abschied verrät sie der Trainerin, dass sie sich bereits neue Ziele gesteckt hat: Nach ihren vier Wänden will sie sich in ganz kleinen Schritten auch die Welt vor der eigenen Haustür wieder zurückerobern.

Inka Senkbeil
Redaktion "Gegenwart"  

Dazu ein Bild: Konzentriert bei ihrer letzten LPF-Stunde: Ursula Kukuk übt das Tisch abwischen nach System

LPF  –  ungeliebtes Kind der Kostenträger

In der Beratungspraxis gibt es die Fälle immer wieder: Da hat jemand Interesse an einer LPF-Schulung und muss sich am Ende doch dagegen entscheiden, weil er auf den Kosten sitzen bleiben würde. Die Rechtslage zur Gewährung von LPF ist unbefriedigend und unübersichtlich zugleich. Um zumindest etwas Übersicht zu schaffen, hat die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (rbm) das Sozialgesetz auseinandergenommen und erklärt, wer in welchen Fällen als Kostenträger in Frage kommt.

Beim Restaurantbesuch darf Essen schon mal zum Event mit Erlebnischarakter werden. Diese Einstellung teilen immer mehr Menschen und so verwundert es nicht, dass sich etwa Restaurants im Dunkeln einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Ganz unverfänglich kann man dort ausprobieren, wie es sich anfühlt, blind zu sein. Viele Besucher haben mächtigen Spaß an so einem Abend. Da stört es nicht weiter, wenn das Weinglas umfällt, denn das wischt ja die Bedienung weg. Und wenn der Versuch, den Salat auf die Gabel zu schieben, damit endet, dass alles auf der Hose landet, lächelt man in sich hinein und denkt sich: Zu Hause kann ich ja alles schnell wieder waschen.

Für Menschen, die im Laufe ihres Lebens erblinden, stellt sich die Situation deutlich anders dar. Sie können nicht die Tür des Restaurants hinter sich schließen und alles ist wieder gut. Sie müssen lernen, mit der neuen Situation umzugehen  –  vom Essen über das Wäschewaschen bis zur Haushaltsorganisation. Unterstützung bieten hier Rehabilitationslehrer, die Maßnahmen zur blindengerechten Vermittlung Lebenspraktischer Fähigkeiten anbieten. So weit, so gut. Doch: Wer soll das bezahlen? Bei einem aktuellen Stundenverrechnungssatz von ca. 70 Euro wird schnell klar, dass man das nicht mal eben allein stemmt.

Wer die Kosten für eine LPF-Schulung übernimmt, ist nicht leicht zu beantworten. Dank unseres hochkomplexen Sozialsystems mit verschiedenen Zuständigkeiten je nach Ursache der Erblindung, nach Versicherungsstatus, der aktuellen Lebensphase und der Zielsetzung der LPF-Schulung kommen ganz unterschiedliche Kostenträger in Betracht. An dieser Stelle kann nur ein Überblick gegeben werden, der längst nicht alle Fragen erschöpfend beantworten kann.

LPF auf Rezept?

In §26 Abs.3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX werden Schulungen in Lebenspraktischen Fähigkeiten den medizinischen Rehabilitationsleistungen zugerechnet. Zur Erbringung dieser Leistungen sind vorrangig die Krankenversicherungen berufen. Ein klarer Fall, denkt sich der Rechtslaie. Dann lasse ich mir meine LPF-Maßnahme vom Arzt verschreiben und beantrage die Kostenübernahme bei meiner Krankenkasse. So einfach ist es aber leider nicht. Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nämlich im SGB V geregelt und auch nur aufgrund der Anspruchsnormen in diesem Gesetz erbracht. §40 SGB V sieht einen Rechtsanspruch für ambulante, mobile und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen vor. Vereinfacht gesagt, hat man nach dieser Vorschrift einen Anspruch auf LPF, wenn ohnehin ein Krankheitsbild vorliegt (z.B. eine Krebserkrankung oder eine mit dem Behinderungserwerb einhergehende psychische Erkrankung), für das eine ganzheitliche Rehabilitation erforderlich ist, und wenn in den einschlägigen Richtlinien für dieses Krankheitsbild eine Rehabilitationsmaßnahme zugelassen ist. Dann kann die LPF-Schulung ein Baustein für die erforderliche Gesamtbehandlung sein. Dieser Weg wird von blinden und sehbehinderten Menschen bislang eher selten genutzt.

In der Praxis ist §43 SGB V von weit größerer Bedeutung. Diese Norm sieht so genannte ergänzende Leistungen zur Rehabilitation vor, die als Einzelleistungen erbracht werden können. Es handelt sich dabei um Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass auf ein Rezept vom Arzt nicht automatisch die Bewilligung erfolgt, sondern dass die Krankenkasse einen Entscheidungsspielraum hat. Förderfähig sind nach §43 SGB V solche Maßnahmen, die unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Das Ziel der Rehabilitation ist nach §11 Abs.2 SGB V, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Es dürfte unstrittig sein, dass dies durch die Vermittlung von LPF gut gelingen kann.

Nach langwierigen Gesprächen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen  –  mit Ausnahme des AOK-Bundesverbandes  –  im Jahre 2006 Empfehlungen zur Kostenübernahme eines medizinischen Basistrainings für blinde und sehbehinderte Menschen beschlossen. Faktisch definieren die Krankenkassen mit diesen Empfehlungen, wann sie eine LPF-Maßnahme fördern und wann nicht. Geburtsblinde Menschen haben demnach keinen Anspruch. Für späterblindete Menschen halten die Kassen immerhin Maßnahmen in einem Umfang von ca. 20 Behandlungseinheiten für förderfähig. Nicht selten werden dabei aber nicht die üblichen Stundensätze von Rehalehrern akzeptiert. In der Praxis jedenfalls gibt es große Schwierigkeiten, die Ansprüche auf LPF durchzusetzen.

Der Weg zum Sozialamt

Nachrangig kommt eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§53, 54 SGB XII in Betracht, und zwar als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. §16 der Eingliederungshilfeverordnung bestimmt insoweit: "Zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gehören auch 1. die blindentechnische Grundausbildung ..." Dazu zählt unter anderem die Vermittlung von LPF. Im SGB XII gibt es damit zwar einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme, doch werden Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die einschlägigen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Da diese Grenzen sehr niedrig angesetzt sind, lohnt der Gang zum Sozialamt für viele nicht.

Sonstige Ansprüche

LPF kann natürlich immer als Teil einer blindentechnischen Grundrehabilitation gewährt werden. Für diese Maßnahmen können je nach Zweck (z.B. berufliche Rehabilitation) die Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger aufkommen. Für die Spezialproblematik der Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen wird an dieser Stelle auf den Beitrag der rbm in der "Gegenwart" 11/2009 verwiesen. Menschen, die durch einen Unfall erblinden und deswegen Leistungen durch den Unfallversicherungsträger erhalten, können gegen diesen relativ unproblematisch Ansprüche auf die Gewährung von LPF-Maßnahmen geltend machen. Ähnliches gilt für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz. Privat Krankenversicherte schließlich werden gegen ihre Kasse kaum Ansprüche ableiten können, weil derartige Maßnahmen in den tariflichen Bestimmungen  –  und diese sind maßgeblich  –  nicht vorgesehen sind.

Fazit

Da die Situation in Bezug auf die Kostenübernahme von LPF-Maßnahmen zurzeit sehr unbefriedigend ist, ist die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe weiterhin bemüht, über ihre politische Arbeit zu einer Reform der gesetzlichen Bestimmungen  –  insbesondere im SGB V  –  zu gelangen. Schützenhilfe dürften hier nicht zuletzt die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention bieten.

Christiane Möller
Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen"  

Dazu ein Bild: Wieder selbst kochen  –  praktische LPF-Tipps machen es möglich

 

Kurzinfo: Rechte behinderter Menschen

Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gGmbH ist eine gemeinsame Einrichtung von DBSV und DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf). Die Rechtsberatung wird ausschließlich von behinderten Juristen durchgeführt, die über spezielles Know-how in behindertenrechtlichen Fragen verfügen. Für Mitglieder der DBSV-Landesvereine und des DVBS ist die Rechtsberatung kostenfrei.

Kontakt:
Dr. Michael Richter (Geschäftsführer)
Tel.: 0 64 21 / 948 44-90 oder -91
E-Mail: kontakt(at)rbm-rechtsberatung.de
telefonische Beratungszeiten:
    montags und mittwochs, 13 bis 17 Uhr
    freitags, 9 bis 14 Uhr
 Externer Link www.rbm-rechtsberatung.de

 

Kurzinfo: Lebenspraktische Fähigkeiten  –  was gehört dazu?

Im LPF-Unterricht lernen blinde und sehbehinderte Menschen spezielle Techniken, Methoden und Strategien, um ihren Alltag insbesondere im häuslichen Bereich eigenständig zu bewältigen und ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die Inhalte einer Schulung variieren von Person zu Person.

Je nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen können Themen aus den Bereichen Ernährung, Essenstechniken, Körperpflege, Gesundheit, Kleiderpflege, Ordnungssysteme, Haushaltsführung, handwerkliche Tätigkeiten, Kommunikation und Umgang mit Hilfsmitteln dazugehören. Das Training erfolgt üblicherweise im Einzelunterricht und wird von qualifizierten Rehabilitationslehrern durchgeführt. Die in einer LPF-Schulung gewonnene Selbstständigkeit unterstützt das Selbstbewusstsein des Teilnehmers, verschafft Anerkennung in Familie, Beruf und Gesellschaft und führt so zu einem Mehr an Lebensqualität.

Haben Sie Interesse an einem LPF-Training? Dann informieren Sie sich bei Ihrem Landesverein über das Angebot in Ihrer Nähe, Tel.: 0 18 05 / 666 456 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)

LPF im Forschungslabor

Aus gefühltem Nutzen ist nachweisbarer Nutzen geworden. Erstmals hat sich die Wissenschaft mit dem Thema LPF befasst. Sabine Lauber von der Universität Marburg präsentierte am 29. Oktober beim DBSV-Verwaltungsrat in Magdeburg die Ergebnisse ihrer Studie. Demnach lassen sich Selbstständigkeit und Lebensqualität durch LPF-Schulungen steigern. Im Interview mit der "Gegenwart" erläutert die Pädagogin, wie sie ihre Studie aufgebaut hat und wie sich die Wirksamkeit der Schulungen belegen lässt.

Frau Lauber, Sie sind wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Erziehungswissenschaften an der Uni Marburg und haben im Auftrag der Blista eine Studie zum Thema LPF durchgeführt. Wie lautet die Fragestellung, von der Sie ausgegangen sind?

Sabine Lauber: Die Fragestellung war zum einen, wie der Unterricht in LPF sich auf die Selbstständigkeit und die Lebensqualität von älteren Erwachsenen auswirken kann. Zum anderen haben wir uns mit der Frage befasst, ob die Schulungskonzeption sinnvoll ist und ob es da Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Letztlich ging es also darum, den Erfolg von LPF-Schulungen zu ermitteln ...

Genau, wie erfolgreich sie sind und wie man diesen Erfolg weiter unterstützen kann.

Welches waren die Kriterien, nach denen Sie die Teilnehmer ausgewählt haben?

Wir haben uns für die Gruppe der älteren Erwachsenen entschieden, das heißt, die Teilnehmer waren im Schnitt über 55 Jahre alt. Die genaue Altersspanne reichte von 52 bis 81 Jahren. Die Entscheidung ist deswegen auf diese Gruppe gefallen, weil es dort im Vergleich zur Arbeit mit Schülern oder der beruflichen Rehabilitation relativ wenige Erfahrungen gibt und es gleichzeitig unter den blinden und sehbehinderten Menschen die Gruppe ist, die am stärksten wächst. Ein dritter Faktor war, dass hier die Finanzierung am ungesichertsten ist. Und wenn man keine vernünftigen Daten hat, um zu belegen, dass etwas funktioniert, kann man natürlich schlecht über Finanzierungen verhandeln.

Die zwölf Teilnehmer haben alle ein 20-stündiges LPF-Training durchlaufen. Wie sind Sie methodisch vorgegangen, um die Wirksamkeit der Schulungen zu ermitteln?

Wir haben mit den Teilnehmern zu verschiedenen Zeitpunkten gesprochen. Sie haben zunächst Besuch von den Rehalehrern bekommen, die in einem Erstgespräch erfragt haben, was sie überhaupt lernen wollen. Dann bin ich hingefahren und habe mich mit ihnen anderthalb Stunden über ihr Leben, ihre Biografie, ihre Erfahrungen mit der Sehbehinderung unterhalten und noch mal nachgefasst, was im Unterricht behandelt werden soll, was ihre Ziele, ihre Wünsche sind. Dann kam der Unterricht und danach habe ich die Teilnehmer noch zweimal interviewt, einmal direkt im Anschluss und einmal sechs Wochen später, um zu erfahren, inwieweit das Training erfolgreich war, was sie gelernt haben, was sie gerne noch gelernt hätten, ob die Zeit ausgereicht hat und wie sie den Unterricht empfunden haben. Außerdem haben wir mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens der Weltgesundheitsorganisation vor und nach dem Training erfasst, wie die Lebensqualität der Teilnehmenden war.

Wie kann man denn so etwas wie Lebensqualität oder Selbstständigkeit messen?

Die Sozialwissenschaft fasst Lebensqualität mittlerweile sehr weit und berücksichtigt auch Aspekte wie Umwelt, soziales Umfeld, Wohnumfeld, Gesundheit, Zufriedenheit mit dem Leben. Es geht also nicht nur darum, den wirtschaftlichen Erfolg zu messen, sondern es spielen auch soziale Faktoren eine Rolle. Hierzu gibt es einen Fragenkatalog, der an vielen Leuten getestet wurde und den man einsetzen kann. Dann erreicht man einen gewissen Wert, den man mit der Vergleichsgruppe, die vorher befragt wurde, in Verbindung setzen kann. Lebensqualität kann man aber auch ganz subjektiv erfassen, indem man die Leute danach fragt und sich das erzählen lässt, die Ergebnisse dann miteinander vergleicht und intensiv auswertet. Das haben wir in den Interviews gemacht. Und Selbstständigkeit ist ein genau definierter pädagogischer Begriff, der sich aus Selbsttätigkeit und der Fähigkeit, selbst ständig eine Tätigkeit ausüben zu können, herleitet. Das heißt, das Ziel ist, jemanden durch eine pädagogische Handlung so zu fördern, dass er selbstständig etwas bewerkstelligen kann, was er vorher nicht konnte.

Was waren das zum Beispiel für Punkte, an denen die Teilnehmer einen Zugewinn an Selbstständigkeit festgemacht haben?

Das fängt bei relativ einfachen Dingen an: die Wasserflasche aufschrauben, gezielt das Glas finden, das auf dem Tisch steht, sich selbstständig etwas eingießen und damit selbst bestimmen können  –  Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil von Selbstständigkeit -, wann man wie viel trinken möchte. Das kann auch bedeuten, sich das Telefon zurückzuerobern, indem man bestimmte Tastenkombinationen, Markierungen kennen lernt, die einem helfen, sich auf dem Telefon zu orientieren und selbstständig bestimmen zu können, wann man mit wem kommuniziert, anstatt auf den Impuls von außen warten zu müssen. Bis hin zu einer Teilnehmerin, die begeisterte Köchin ist. Vor ihrer Erblindung war das Kochen für andere ein wesentlicher Bestandteil ihres sozialen Lebens und das kann sie jetzt wieder. Das ist für sie ein großer Gewinn an Selbstständigkeit und auch an sozialer Zufriedenheit, weil sie wieder aktiv an ihrem Freundeskreis teilnimmt, ohne sich als hilfsbedürftig zu empfinden.

Wie sind nun, grob gefasst, die Ergebnisse Ihrer Studie?

In Zahlen ausgedrückt, ging es den Teilnehmern vor der Studie im Durchschnitt gleich gut oder besser als 48 Prozent der Bevölkerung. Nach der Studie lag dieser Wert bei 54 Prozent. Das ist keine große Steigerung, aber insgesamt bewegt sich der Wert um die Mitte der Gesamtbevölkerung. Anhand des standardisierten Fragebogens kann man also sagen, dass sich die Lebensqualität durch das LPF-Training steigern lässt. In den Interviews haben wir uns das noch mal genauer angeschaut und haben dort nach der subjektiven Sicht auf die Lebensqualität gefragt: Hat sich Ihre Lebensqualität verbessert? Hat sich Ihre Selbstständigkeit verbessert? Woran machen Sie das fest? Und da haben zehn der zwölf Teilnehmer ganz klar gesagt, dass sowohl die Selbstständigkeit als auch die Lebensqualität gestiegen sind, dass sie von dem Unterricht sehr profitiert haben und es ihnen subjektiv deutlich besser geht als vorher. Das betrifft insbesondere die Gestaltung des eigenen Tages und die Unabhängigkeit vom Umfeld. So hat eine Teilnehmerin erzählt, dass sie ihren Mann nicht mehr ruft, weil er ihr das Wasser einschenken soll, sondern weil sie mit ihm zum Beispiel eine Radiosendung hören möchte. Solche Beschreibungen gab es mehrfach und daran wird deutlich, dass die subjektive Selbstständigkeit und Lebensqualität wirklich enorm gestiegen sind.

Nun ist es ja leider so, dass sich Kostenträger mehr für die Kostenfrage als für die Wirksamkeit einer Reha-Maßnahme interessieren. In dem Zusammenhang hat mich der Fall einer Teilnehmerin beeindruckt, die über 80 Jahre alt ist und mit ihrem Mann zusammenlebt, der während der Studie erkrankt ist und ins Krankenhaus musste. Und diese Frau hat es mit Unterstützung von Familie und Pflegedienst geschafft, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen, was sie dem LPF-Training zuschreibt. Sonst hätte sie vielleicht vorübergehend in ein Pflegeheim gehen müssen. Kann man da nicht ansetzen und gegenüber den Kostenträgern argumentieren, dass man mit LPF präventiv investiert, um später Kosten einsparen zu können?

Wie man das politisch verwendet, da möchte ich mich weitestgehend zurückhalten. Aber man kann diese Effekte deutlich belegen, nicht nur in diesem einen Fall. Personen, die erst im höheren Erwachsenenalter erblinden, haben viel sehende Vorerfahrung. Da kann man mit einem relativ geringen Aufwand von 20 Stunden große Effekte erzielen, die dazu beitragen, dass die Leute möglichst lange aktiv und selbstverantwortlich ihr Leben gestalten. Ich bin auch überzeugt davon, dass das gesundheitliche Effekte hat, im Sinne von Aktivierung, Mobilisierung, Teilhabe am Leben, Verantwortung für die eigene Gesundheit, vernünftige Ernährung, gesundes Trinkverhalten, systematische Einnahme von Medikamenten. Wenn ich zum Beispiel meine Tablettenschachteln aufgrund von Markierungen sicher identifizieren kann, ist das ein großer Gewinn für die Stabilität der allgemeinen Gesundheit. Das war in den Schulungen ein großes Thema: die Dosierung und Einnahme von Medikamenten, aber auch die Zubereitung von vollwertigen Mahlzeiten oder der sichere Umgang mit Maschinen und Geräten, die eine Unfallgefahr bergen. All dies haben die Teilnehmer beschrieben.

Nach den Empfehlungen des Verbandes der Allgemeinen Krankenkassen wurden die LPF-Trainings in Ihrer Studie alle 20-stündig durchgeführt. Wie war die Rückmeldung der Teilnehmer: Reicht das?

Wenn eine Grundorientierung im Haushalt gegeben ist und der Gesundheitszustand stabil ist, kommt man mit den 20 Stunden hin. Wir hatten aber auch einen Fall, wo man eigentlich noch mal 20 Stunden gebraucht hätte. Da hatte der Teilnehmer relativ wenig sehende Vorerfahrung im Haushalt und in Folge einer weiteren Erkrankung, die mit Bewegungseinschränkungen einherging, war das Haus gerade umgebaut worden. Da gab es einfach Adaptionsschwierigkeiten. Was bei der Frage aber wesentlich entscheidender ist, ist die Sorge der Teilnehmer, was passiert, wenn sich nach dem Training etwas ändert, wenn sich die Augen erneut verschlechtern und man etwa mit dem Lesegerät nicht mehr klarkommt, sondern ein neues Gerät braucht. Deshalb wäre es aus meiner Sicht wichtig, dafür zu sorgen, dass es auch kleinere Angebote für Nachschulungen gibt.

Sie sind der Lebenswelt blinder und sehbehinderter Menschen während der Studie recht nahe gekommen. Was ist Ihr persönlicher Wunsch, was diese Studie bewirken soll?

Auf der politischen Ebene hoffe ich, dass man in die Diskussion kommt und sachliche Argumente findet, um zu guten Lösungen zu gelangen. Forschung ist ja dazu da, objektive Ergebnisse zu produzieren, mit denen man weiterarbeiten kann. Wenn unsere Datengrundlage hierzu dienen kann, würde mich das sehr freuen. Für die Teilnehmenden und für alle, die in Zukunft ein LPF-Training absolvieren, hoffe ich, dass alles, was wir über das Konzept erarbeitet haben, dazu beiträgt, dass die Schulungen noch weiter verbessert werden und noch wirksamer werden. Und für die Forschung war es ein Start, der gezeigt hat, dass noch viel zu tun ist. Hier hoffe ich, dass man gesehen hat, dass es sich lohnt, in diesem Feld weiter zu forschen.

Dieses Gespräch führte Irene Klein. (Originalton auf DBSV-Inform)

Dazu zwei Bilder:

    • Das Zerteilen eines Apfels bringt Übung im Umgang mit dem scharfen Messer
    • Zeigt in ihrer Studie die positiven Effekte von LPF-Schulungen: Sabine Lauber von der Universität Marburg

 

Kurzinfo: LPF  –  wissenschaftlich untersucht

Die LPF-Studie wurde von der Deutschen Blindenstudienanstalt (Blista) in Auftrag gegeben und finanziert. Für die Teilnehmer, die keine Bewilligung durch ihre Krankenkasse bzw. den Sozialhilfeträger erhalten haben, hat die Blista auch die Kosten für das LPF-Training übernommen. Der DBSV unterstützte die Studie von Anfang an und leistete im Rahmen seiner Möglichkeiten einen finanziellen Beitrag.

Gesundheitsvorsorge im Alter  –  nicht ohne LPF

Wer im Alter eine neue Hüfte bekommt, dem wird selbstverständlich eine Anschlussrehabilitation finanziert. Wer dagegen sein Sehvermögen verliert, der muss seine Reha in Form eines LPF-Trainings oft aus der eigenen Tasche bezahlen. Das kann nicht sein, findet DBSV-Präsidiumsmitglied Rudi Ullrich und fordert, dass LPF zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden muss.

Gesunde Ernährung, viel Bewegung, regelmäßiges und ausreichendes Trinken sind typische Ratschläge von Gesundheitsexperten, wenn es darum geht, auch im Alter fit zu bleiben und Krankheiten wie Diabetes zu vermeiden. Viel frisches Obst und Gemüse steigern die Abwehrkräfte und sind auch für die Verdauung hilfreich. Bei Erkältung oder einer Magenverstimmung lieber mal einen heißen Tee aufbrühen anstatt gleich zu einem Medikament zu greifen. Bei Durchblutungsstörungen sind kalte und heiße Wechselfußbäder enorm hilfreich, lautet ein weiterer nützlicher Tipp. Und natürlich wird immer wieder darauf verwiesen, wie wichtig es für Menschen im Seniorenalter ist, rege zu bleiben und sich eine Aufgabe zu suchen. Zum Erhalt der Gesundheit oder dem, was davon übrig geblieben ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, vom Arzt verordnete Medikamente richtig dosiert und exakt nach den zeitlichen Vorgaben einzunehmen. Immer wieder wird von Experten und Krankenkassen auf die Verantwortung des Patienten verwiesen, beim Genesungsprozess oder der Linderung von Krankheitsfolgen aktiv mitzuarbeiten. Selbstverständlich wird bei alledem vorausgesetzt, dass jeder Patient, der geistig fit ist, diese Empfehlungen im Alltag umsetzen kann, wenn er nur will.

Aber wie sieht es in der Realität aus, wenn ein älterer Mensch wenig oder gar nichts mehr sieht? Wie schält oder schneidet er das frische Obst, um an die notwendigen Vitamine zu kommen? Wie gießt er ein Glas Wasser ein und wie brüht er sich den Tee auf, ohne sich selbst zu verbrühen? Wie notiert er die Informationen bezüglich der richtigen Medikation? Wie misst er Blutzucker, Fieber oder Blutdruck? Wie kommt er mit Füllstandsanzeiger, Kurzzeitmesser, Tablettenteiler oder Tropfenzähler zurecht? Wie findet er die Notfalltelefonnummern?

Dies sind nur einige Beispiele rund um das Thema Gesundheitsvorsorge und Erhalt der Gesundheit, die zeigen, dass ein blinder oder stark sehbehinderter Mensch eine spezielle Reha benötigt. Es ist kaum nachvollziehbar, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Training Lebenspraktischer Fähigkeiten für blinde oder sehbehinderte Senioren bisher nicht bezahlen müssen. Einige Kassen haben sich zwar in einer Vereinbarung mit dem DBSV bereit erklärt, das Training unter bestimmten Bedingungen als freiwillige Leistung zu übernehmen, allerdings nicht die AOK. Außerdem sind die Krankenkassen oft nicht bereit, die vollen Stundensätze von qualifizierten Rehalehrern zu zahlen. Wer also eine massive Sehverschlechterung erleidet und nicht mehr im Arbeitsleben steht, für den sieht es im wahrsten Sinne des Wortes düster aus. Auch der Verweis auf Sozialhilfe ist da wenig hilfreich, denn selbst wenn das Einkommen des Antragstellers unter der Sozialhilfegrenze liegt, darf er nur sehr geringe Ersparnisse haben, sonst hat er keinen Anspruch auf Unterstützung.

Also keine Chance? Ich denke doch! Der Schlüssel könnte in den "Rahmenempfehlungen mobile geriatrische Rehabilitation" vom 1. Mai 2007 liegen. Hier haben die maßgeblichen Verbände der gesetzlichen Krankenkassen formuliert, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf geriatrische, also auf ältere Menschen zugeschnittene, Rehabilitation besteht. In der Präambel heißt es: "Die Gesellschaft in Deutschland unterliegt nachhaltigen demographischen und sozialen Wandlungsprozessen. Die Zahl der älteren Menschen nimmt deutlich zu. Alter bedeutet zwar nicht zwangsläufig Krankheit, mit den Lebensjahren steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit zu erkranken und so auch die Gefahr von dauernder Behinderung und der Abhängigkeit von fremder Hilfe. Aus diesem Grund erhält die geriatrische Rehabilitation einen wesentlich höheren Stellenwert als früher. Sie trägt zum Erhalt und der Verbesserung der Teilhabe sowie zur Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit bei."

Und weiter steht dort: "Rehabilitationsleistungen müssen so ausgerichtet sein, dass sie die rehabilitationsbedürftigen alten Menschen tatsächlich erreichen, von ihnen akzeptiert werden und die Kontextfaktoren mit einbeziehen. Die mobile Rehabilitation kommt dabei insbesondere für eine Gruppe rehabilitationsbedürftiger geriatrischer Patienten in Betracht, deren Rehabilitationsprognose nur in der gewohnten oder ständigen Wohnumgebung positiv einzuschätzen ist [...] Vor diesem Hintergrund haben die Spitzenverbände der Krankenkassen [...] unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) die Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation erarbeitet, um somit die Rahmenbedingungen und die Mindeststandards für diese Leistungsform bundesweit einheitlich festzulegen."

Anspruch auf geriatrische Rehabilitation haben in der Regel Patienten über 70 Jahre mit mindestens zwei gesundheitlichen Einschränkungen. Ausdrücklich aufgeführt werden Patienten mit "starker Seheinschränkung". Weitere Bedingungen für die Kostenübernahme sind, dass eine "positive Rehabilitationsprognose" vorliegt und "das angegebene Rehabilitationsziel realistisch und alltagsrelevant ist". Das trifft doch hundertprozentig auf unseren Personenkreis und LPF als notwendige Reha-Maßnahme zu, dachte ich. Und als ich in den Empfehlungen weiterlas, dass zu den Maßnahmen auch die soziale Beratung und der Umgang mit Hilfsmitteln zählen und unter anderem Ergotherapeuten als Leistungserbringer genannt werden, fühlte ich mich in dieser Auffassung noch bestärkt. Doch vergeblich suchte ich nach konkreten Reha-Angeboten für Patienten mit massiven Seheinschränkungen und es drängte sich mir zunehmend der Verdacht auf, dass bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen blinde und sehbehinderte Menschen schlicht vergessen wurden. Nun können Juristen mit Recht einwenden: Was nicht in den Empfehlungen aufgeführt ist, kann auch nicht eingefordert werden. Ich meine aber, dass wir auf politischem Wege einfordern müssen, dass die "vergessenen" blinden und sehbehinderten Patienten angemessen Berücksichtigung finden. Diese Rahmenempfehlung bietet dafür eine hervorragende Basis.

Auch finanzielle Vorbehalte der gesetzlichen Krankenkassen dürften auf Dauer einer öffentlichen Diskussion nicht standhalten. So las ich vor Kurzem im Mitgliederheft 4/2010 der Barmer Ersatzkasse, dass die Deutschen im Jahr ca.175.000 neue Knie und 209.000 neue Hüften bekommen. Die Kosten pro Hüfte betragen 7626 und pro Knie 7373 Euro. Inklusive Folgebehandlungen werden pro Jahr insgesamt 3,5 Milliarden Euro ausgegeben, Tendenz steigend. Davon werden mehr als 600 Millionen Euro allein für die Folgekosten aufgewendet, also 1600 Euro pro Knie oder Hüfte. 1600 Euro, dachte ich spontan, das ist die gleiche Größenordnung wie 20 Stunden LPF-Training. Nun wissen wir aus einer Studie der Universität Marburg (siehe  Externer Link hier), dass 20 Stunden LPF-Training bei älteren Personen in den meisten Fällen ausreichend sind, und die Erfahrungen in Bayern haben gezeigt, dass gerade die große Zahl der Patienten mit einer Sehbehinderung in der Regel mit weitaus weniger Stunden auskommt. Wenn es um die notwendige Nachsorge einer Knie- oder Hüftoperation geht, steht das Geld offenbar zur Verfügung. Wenn es aber darum geht, einem blinden oder sehbehinderten Menschen zu mehr Selbstständigkeit in der Lebensführung zu verhelfen, wird geknausert.

Aus all dem geht für mich unstrittig hervor, dass die Vermittlung Lebenspraktischer Fähigkeiten zur Pflichtaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen gehört und wir dies noch stärker als bisher einfordern müssen. Durch die Forderungen des Artikels 24, Abs.3 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird dies noch unterstrichen.

Rudi Ullrich
Leiter des Ressorts "Kommunikation und Teilhabe" der Deutschen Blindenstudienanstalt (Blista) und Mitglied des DBSV-Präsidiums

Dazu zwei Bilder:

    • Mit dicken Handschuhen und den richtigen Handgriffen begegnet die LPF-Teilnehmerin dem heißen Backofen
    • Sieht beim LPF-Training die Krankenkassen in der Pflicht: DBSV-Präsidiumsmitglied Rudi Ullrich

Hirsch im Bratschlauch

Ein festliches Weihnachtsrezept zum Nachkochen, gespickt mit LPF-Tipps

Wer kennt sie nicht, die leidige Frage: Was koche ich morgen? Es wird nicht unbedingt leichter, wenn morgen Weihnachten ist. Wie wäre es mal mit Hirschbraten statt Weihnachtsgans? Zugegeben: Das Rezept ist eher etwas für Fortgeschrittene, weil es eine Vielzahl von Fertigkeiten voraussetzt. Aber vielleicht macht es dem einen oder anderen Kochmuffel auch Appetit und bringt ihn auf die Idee, sich doch die Küche zu erobern. Schälen, Schneiden, Dosieren, die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel, der Umgang mit Hitze  –  all dies lässt sich in einer LPF-Schulung lernen. Aber nun zum Hirsch im Bratschlauch:

Zutaten für die Marinade:

  • 1 Zwiebel
  • 2 Möhren
  • 1 Petersilienwurzel
  • 1/4 Sellerieknolle
  • 0,75 l trockener Rotwein (1 Flasche)
  • 3 EL Öl (1 Schnapsglas)
  • Salz, Pfeffer
  • 1 Lorbeerblatt
  • 1/2 TL Majoran
  • Saft einer Zitrone
  • 1500 g Hirschbrust

 

Zutaten für den Garvorgang:

  • 50 g Speck
  • Salz, Pfeffer
  • 1/4 l Fleischbrühe
  • 3 TL Preiselbeergelee oder -marmelade
  • 1/8 l saure Sahne

 

1. Tag: Marinieren

Geben Sie die grob gewürfelte Zwiebel, die klein geschnittenen Möhren, Petersilienwurzel und Sellerieknolle in einen großen Topf. Rotwein, Öl und Zitronensaft dazu, mit Salz, Pfeffer, Majoran und Lorbeerblatt würzen. Nutzen Sie hierfür Ihre erprobten Hilfsmittel wie Schälmesser, Zwiebelhacker und Messhilfen. Das Ganze unter Rühren langsam zum Kochen bringen und 10 Minuten auf kleinster Schalterstellung köcheln lassen.

Das unter kaltem Wasser abgespülte Hirschfleisch in die noch warme Marinade legen und abgedeckt über Nacht ziehen lassen. Gegebenenfalls sollte das Fleisch gewendet werden, damit es von allen Seiten mariniert wird. Alternativ eignet sich eine dicht verschließbare Schüssel. Das Fleisch hineinlegen, die warme Marinade samt Gemüse auffüllen, den Deckel fest verschließen und gut durchschütteln.

2. Tag: Zubereitung im Bratschlauch
(geschmacksintensiver, weniger Fett, Anbraten und Wenden entfällt, Ofen bleibt sauber!)

Nach etwa 24 Stunden ist das Fleisch gut durchgezogen. Ein feinmaschiges, großes Sieb in eine entsprechend größere Schüssel einhängen. Das Fleisch mit der Hand aus der Marinade nehmen und in das Sieb legen, die Marinade hinterhergießen. Fleisch und Gemüse abtropfen lassen. Speck in Würfel schneiden. Backblech aus dem Ofen nehmen und Ofen auf 200 Grad, bei Umluft auf 180 Grad vorheizen.

Den Bratschlauch zuschneiden. Er sollte doppelt so lang sein wie die Fleischportion, damit man genügend Material zum Zubinden hat. Bratschlauch auf einer Seite fest zubinden, von innen mit der Hand aufrichten und weit öffnen. So ist das Befüllen einfacher und es wird genügend Luft mit eingepackt. Das Fleisch aus dem Sieb nehmen, mit Pfeffer und Salz einreiben und in den Bratschlauch legen. Das Gemüse und die Speckwürfel sowie eine große Kelle vom Sud der Marinade dazugeben. Den Rest des Suds benötigen Sie für die Soße, also aufbewahren.

Nun die andere Seite des Schlauchs zubinden und das Ganze mittig mit den zugebundenen Enden auf 3 und 9 auf das kalte Backblech legen. Die fühlbare Schweißnaht muss sich oben befinden. Auf der untersten Schiene in den vorgeheizten Backofen schieben. Der Bratschlauch ist nur bis 200 Grad hitzebeständig und darf deshalb nicht mit den heißen Backofenwänden in Berührung kommen. Hände und Unterarme sind am besten mit Grillhandschuhen geschützt. Den Braten 90 Minuten garen, nach der halben Garzeit auf 160 Grad reduzieren.

Danach das Backblech aus dem Ofen nehmen. Den Bratschlauch mit einer Schere oben rund um das Fleisch aufschneiden. Es muss eine große Öffnung entstehen, aber noch ein aufrecht stehender Rand vom Bratschlauch übrig sein. Das Fleisch mit zwei Gabeln aus der Öffnung heben, auf ein großes Stück Alufolie legen und einwickeln. So bleibt es warm und saftig.

Der im Bratschlauch verbliebene Bratensud und das Gemüse werden zur Soße verarbeitet. Den Schlauchinhalt nach Abkühlen in einen Topf schütten. Dazu die zugebundenen Enden auf 3 und 9 zur Mitte nach oben nehmen, dann die offenen Seiten 6 und 12 ebenfalls zur Mitte zu den beiden anderen Enden hoch ziehen. In einen Topf mit größerem Umfang heben. Den Zipfel 12 loslassen und vorsichtig nach 6 weg- und hochziehen. Die Fleischbrühe und den restlichen Sud der Marinade hinzufügen. Das Gemüse kann man zum Abbinden mit einem Pürierstab pürieren. Kurz aufkochen lassen, dann die saure Sahne und die Preiselbeeren mit einem Schneebesen einrühren.

Das Fleisch aus der Alufolie nehmen, in Scheiben schneiden und auf einer Platte anrichten. Die Soße getrennt dazu reichen. Dazu passen Klöße oder Kartoffeln sowie klassisches Rotkraut oder grüne Bohnen. Guten Appetit!

Ulrike Schade, Vorsitzende des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte
Tel.: 03 41 / 462 64 40
E-Mail: info(at)rehalehrer.de
 Externer Link www.rehalehrer.de

 

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