GFTB-Resolution: Resolution für ein Merkzeichen Tbl im Schwerbehindertenausweis

Im gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) sind Organisationen zusammengeschlossen, die sich für die Belange taubblinder und hörsehbehinderter Menschen engagieren.

Dies sind:

  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
  • Arbeitsgemeinschaft der Dienste und Einrichtungen für taubblinde Menschen e. V. (AGTB)
  • Deutscher Kulturverein der gehörlosen Sehbehinderten und Taubblinden e. V. (DKT)
  • Taubblindendienst e. V.
  • Pro Retina Deutschland e. V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e. V. (DKBW)
  • Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V.

Der GFTB schlägt die Einführung eines neuen Merkzeichens für den Schwerbehindertenausweis vor:

Tbl für Taubblindheit

Das Europäische Parlament hat in seiner Erklärung vom 12. April 2004 Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt. Es heißt dort u. a.:

Das Europäische Parlament
„1. fordert die Organe der EU sowie die Mitgliedstaaten auf, die Rechte der Hör- und Sehbehinderten anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen; 2. erklärt, dass Hör- und Sehbehinderte dieselben Rechte wie alle EU-Bürger haben sollten und diesen Rechten durch entsprechende Gesetze in jedem Mitgliedstaaten Geltung verschafft werden sollte, die folgendes beinhalten sollten:
das Recht auf Teilnahme am demokratischen Leben der Europäischen Union,
das Recht auf Arbeit und Zugang zur Ausbildung mit entsprechenden Beleuchtungs-, Kontrast- und Anpassungsmöglichkeiten,
das Recht auf eine Gesundheits- und Sozialbetreuung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht,
das Recht auf lebenslanges Lernen,
gegebenenfalls Eins-zu-Eins-Unterstützung in Form von Kommunikator­Begleitperson, Dolmetscher und/oder Betreuer für Hör- und Sehbehinderte“

Das spanische Parlament hat dies auf nationaler Ebene bereits nachvollzogen durch seinen Beschluss vom 5. April 2005, „dass Taubblindheit im Sinne einer besonderen Behinderung zu erkennen ist“, und der „Berücksichtigung der o.g. spezifischen Behinderung im Kontext aller geltenden Verfügungen innerhalb der spanischen Rechtsordnung.“

Wir erwarten auch von der Politik in Deutschland, dass sie Taubblindheit als eine besondere Behinderung anerkennt und damit den Betroffenen signalisiert, dass sie ihre Situation wahrnimmt und bereit ist, sich für deren Besserung zu engagieren. Dies kann durch ein besonderes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geschehen.

Taubblinde Menschen haben in fast allen Lebensbereichen einen Assistenz-, Hilfsmittel- und Förderbedarf, der sich von dem blinder und gehörloser Menschen wesentlich unterscheidet. Im System der Sozialleistungen ist dieser besondere Bedarf bisher kaum verankert. Ein besonderes Merkzeichen könnte es den Betroffenen erleichtern, die Besonderheit ihrer Behinderung nachzuweisen. Es könnte der Nachweis dieser Behinderung sein, die in den Verfahren der gewährung von Hilfen von allen Beteiligten identifiziert und begriffen werden muss.

Den Betroffenen könnte es mit dem Merkzeichen erleichtert werden, einen spezifischen Bedarf gegenüber blinden oder gehörlosen Menschen geltend zu machen, z. B. bei der Gewährung spezifischer Dolmetschleistungen, der Hilfsmittelversorgung oder der Finanzierung ambulanter bzw. stationärer Betreuung.

Wer sollte das Merkzeichen Tbl bekommen?

Hierzu wird verwiesen auf die Definition „hörsehbehindert / taubblind“ des GFTB.
Nach Schätzungen des GFTB handelt es sich bundesweit um 2500 bis 6000 Personen.

Hannover, 12. November 2007

Beschlossen

  • durch den GFTB am 12. November 2007
  • durch das Präsidium des Deutschen Blinden- und sehbehindertenverbandes am 23. November 2007
  • durch den Rat des Taubblindendienstes am 24. November 2008
  • durch den Vorstand der Pro Retina Deutschland am 19. März 2008
  • durch die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste für taubblinde am 16. April 2008
  • durch den Deutschen Kulturverein der sehbehinderten Gehörlosen und Taubblinden am 29. April 2008
  • durch den Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands am 5. Mai 2008
  • durch den Vorstand des Deutschen Katholischen Blindenwerks am 31. Mai 2008