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Die Stiftung führt den Namen "Blindenstiftung Deutschland". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
(1) Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der Blinden und Sehbehinderten.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Die jeweilige Förderung/Unterstützung erfolgt durch die Zuwendung von Finanzmitteln an Dritte (Projektträger) im Sinne von § 58 Nr.1 der Abgabenordnung (AO); die Stiftung führt selber keine eigenen Projekte durch. Nicht zum Stiftungszweck zählt die Förderung allgemeiner Verwaltungsaufgaben von Vereinen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmittel besteht nicht.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(Beschluss des Verwaltungsrates des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-verbandes e. V. (DBSV) vom 12. Mai 2000 in Osterode/Harz).