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Jeder Betrag hilft und ist willkommen, ob als finanzieller Beitrag, oder in Form von Wertpapieren, Grundstücken oder anderen Vermögenswerten. Sie müssen kein Millionär sein, um beim Aufbau des Stiftungsvermögens mitzuhelfen. Denn das Vermögen wird nicht von einer einzelnen Stifterpersönlichkeit, sondern von einer Vielzahl von Personen aufgebracht.
In Ihrem Namen können Sie Vermögenswerte, die Sie im Laufe Ihres Lebens geschaffen haben, auch nach Ihrem Ableben bewahren und damit gleichzeitig blinde und sehbehinderte Menschen unterstützen. Unter Ihrem Namen können Sie so eine eigene persönliche Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen unter dem Dach der Blindenstiftung Deutschland errichten. Dadurch bleiben die Erträge aus den übertragenen Werten dauerhaft mit der Person des Gebenden oder einer von ihm gewählten Person (z. B. dem Ehegatten) verbunden. Bei jedem Projekt, das aus diesen Mitteln gefördert wird, erfährt die Person eine Ehrung (z. B. „Errichtet mit Mitteln aus dem Martina-Mustermann-Fonds der Blindenstiftung Deutschland“).
Stand: 1. Mai 2003
Die Blindenstiftung Deutschland ist vom zuständigen Finanzamt Berlin als gemeinnützig anerkannt und damit von der Schenkung- und Erbschaftssteuer befreit. Ein Beitrag für die Blindenstiftung Deutschland kommt ohne Abzug den Projekten für Blinde und Sehbehinderte zugute. Schenkungen an die Blindenstiftung Deutschland können bis zu einer Höhe von jährlich 20.450 Euro zusätzlich zu den sonstigen Sonderausgaben steuermindernd bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend gemacht werden.
Die Vorstandsmitglieder der Blindenstiftung Deutschland stehen Ihnen bei weiteren Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Sie beraten Sie individuell und vertraulich über die einzelnen Ziele und Projekte und informieren Sie darüber, wie Sie die Blindenstiftung unterstützen können.
Blindenstiftung Deutschland
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