Barrierefreiheit von Websites und Apps – neues Internetangebot informiert zur EU-Richtlinie

Ein Mann hält ein Smartphone an sein Ohr. Am Kragen seiner schwarzen Jacke ein gelber Button mit drei schwarzen Punkten. Der Mann ist mittleren Alters, hat braune Augen und einen grau melierten Bart, trägt ein oranges Hemd und eine schwarze Schiebermütze.

Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102) hat direkte Auswirkungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland, denn Bund und Länder sind in der Pflicht, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Auf Bundesebene wurden dazu bereits Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat nun den aktuellen Wissensstand zur Richtlinie zusammengestellt - zu finden unter:

www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/faq-eu-richtlinie

DBSV-Präsident Klaus Hahn begrüßt das neue Serviceangebot: „Diese Liste von Fragen und Antworten macht es auch Laien möglich, die komplexe Thematik zu verstehen. Nicht zu verstehen ist dagegen, warum so viele Bundesländer noch immer nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, die seit dem 23. September geltenden Regelungen in Landesrecht zu überführen.“ Im Oktober hat der Verwaltungsrat des DBSV die wichtigsten Forderungen zur Umsetzung der Richtlinie in einer Resolution bekräftigt – nachzulesen unter:

www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-digi-barr.html